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DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Positive Entscheidung des Landesgerichts Duisburg im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder (deutsch)

EASY SOFTWARE AG: Positive Entscheidung des Landesgerichts Duisburg im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Positive Entscheidung des Landesgerichts Duisburg im
Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder

30.04.2019 / 17:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Positive Entscheidung des Landesgerichts Duisburg im Schadensersatzverfahren gegen ehemalige Organmitglieder Mülheim an der Ruhr, 30. April 2019. In dem von der Gesellschaft eingeleiteten Schadensersatzverfahren gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher Gereon Neuhaus und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex "SBR" hat das Landesgericht Duisburg mit Urteil vom 29. April 2019, der Gesellschaft heute bekanntgegeben, Herrn Neuhaus und Herrn Wagner als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 1.022.676,03 nebst Zinsen sowie den Beklagten Gereon Neuhaus darüber hinaus zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von weiteren insgesamt EUR 414.452,05 nebst Zinsen verurteilt. Die Gesellschaft hatte 2015 Klage gegen ihre beiden ehemaligen Organmitglieder auf Schadensersatz in Höhe von rund EUR 1.500.000,00 wegen unberechtigter Zahlungen, die an die inzwischen insolvente sbr health IT GmbH veranlasst wurden, erhoben. Mit dem nun vorliegenden Urteil wurde der von der EASY SOFTWARE AG erhobenen Schadensersatzklage überwiegend stattgegeben. Die von Herrn Neuhaus erhobene Widerklage wurde abgewiesen. Die Urteilsgründe liegen der Gesellschaft noch nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das weitere Schadensersatzverfahren der EASY SOFTWARE AG gegen Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex "Scan Optic" (vgl. zuletzt Ad-hoc-Veröffentlichung vom 21. September 2018) ist noch nicht entschieden. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand Kontakt: Dieter Weißhaar, CEO
30.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Telefon: +49(0) 208 450 16-0 Fax: +49(0) 208 450 16-90 E-Mail: investor@easy.de Internet: www.easy.de ISIN: DE0005634000 WKN: 563400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 805787 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
805787 30.04.2019 CET/CEST ISIN DE0005634000 AXC0343 2019-04-30/17:09
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