Der Fahrradtaschen-Hersteller Ortlieb wehrt
sich gegen die Übernahme seines Markennamens in Anzeigen des
Internet-Händlers Amazon
Ortlieb bietet selbst keine Produkte über Amazon an. Das Unternehmen wehrt sich dagegen, dass bei Eingabe der Suchbegriffe "Ortlieb Fahrradtasche", "Ortlieb Gepäcktasche" oder "Ortlieb Outlet" in Google eine Amazon-Anzeige auftaucht. Diese verlinkt auf eine Angebotsliste, in der neben Ortlieb-Taschen auch Produkte der Konkurrenz zu finden sind. Das ist nach Überzeugung des Ortlieb-Anwalts eine irreführende Anwendung der Marke. Amazons Anwalt verweist dagegen auf ein Kaufhaus. Wer dort Schuhe einer bestimmten Marke suche, werde an ein Regal geschickt, in dem auch andere Marken stehen. In den Vorinstanzen hatte Ortlieb Recht bekommen.
Mit einer ähnlichen Klage blieb Ortlieb dagegen kürzlich vor dem Oberlandesgericht München erfolglos. Demnach dürfen bei einer Suche auf der Amazon-Seite auch Konkurrenzprodukte angezeigt werden, wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen. Der Fall hatte auch schon den BGH beschäftigt./skf/DP/fba
ISIN US0231351067 US02079K1079
AXC0039 2019-07-25/05:50