FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat der Greensill Bank AG am 11. März 2021 untersagt, bestimmte Sicherheiten als Kreditminderungstechniken zu berücksichtigen. Sie hat zudem angeordnet, dass die Greensill Bank AG diese Sicherheiten im Risikomanagement nicht risikoreduzierend einstuft.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (13.04.2021)
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