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DGAP-HV: ALBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: ALBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ALBA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ALBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2019 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-20 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ALBA SE Köln - ISIN DE0006209901 / WKN 620990 - 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung der ALBA SE ein. Sie 
findet statt am Freitag, den 28. Juni 2019, um 10:00 
Uhr (Einlass: 9:00 Uhr), im Ludwig Erhard Haus, 
Konferenzzentrum (Großer Vortragssaal), 
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. 
 
I. *Tagesordnung* 
 
   der ordentlichen Hauptversammlung der ALBA SE 
   am 28. Juni 2019: 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des 
   Konzernlageberichtes der ALBA SE, 
   einschließlich des erläuternden 
   Berichtes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 
   und 315a Abs. 1 HGB, sowie des Berichtes des 
   Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat der ALBA SE hat in seiner 
   Sitzung am 29. April 2019 den vom 
   geschäftsführenden Direktor vorgelegten 
   Jahresabschluss der ALBA SE zum 31. Dezember 
   2018 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über 
   den Jahresabschluss bedarf es daher nicht. 
   Der Konzernabschluss wurde vom Verwaltungsrat 
   ebenfalls in seiner Sitzung am 29. April 2019 
   gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 
   AktG hat die Hauptversammlung mithin auch 
   insoweit nicht zu beschließen. Die 
   vorstehend genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung vielmehr lediglich 
   vorzulegen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Verwaltungsrates* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Verwaltungsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   geschäftsführenden Direktoren für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   zum Abschlussprüfer der ALBA SE und der ALBA 
   SE-Gruppe für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine, 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
II. *Weitere Angaben* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur 
   Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von 
   Anträgen in der Hauptversammlung sind 
   diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
   der Hauptversammlung anmelden und ihre 
   Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung kann in 
   deutscher oder englischer Sprache schriftlich, 
   per Telefax oder per E-Mail in Textform 
   erfolgen. Die Berechtigung ist durch einen in 
   Textform in deutscher oder englischer Sprache 
   erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut zu erbringen. Der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   zu beziehen, also auf den 7. Juni 2019, 0:00 
   Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), und muss der 
   Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung spätestens bis zum 21. Juni 
   2019, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse 
   zugehen: 
 
    ALBA SE 
    c/o UniCredit Bank AG 
    Abt. CBS51DS/GM 
    80311 München 
    Telefax-Nr.: +49 (0) 89 / 5400-2519 
    E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung 
   des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
   bemessen sich dabei ausschließlich nach 
   dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit 
   des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
   des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag maßgeblich; d.h., 
   Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
   die Berechtigung zur Teilnahme und auf den 
   Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt 
   für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag ist indes kein relevantes 
   Datum für die Dividendenberechtigung. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertretung* 
 
   Die Aktionäre, die nicht selbst an der 
   Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr 
   Stimmrecht unter entsprechender 
   Vollmachtserteilung durch einen 
   Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder 
   eine Vereinigung von Aktionären, ausüben 
   lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
   oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im 
   Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
   fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
   Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine 
   Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 
   135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen bzw. Institutionen 
   bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung 
   der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und 
   ihr Widerruf können entweder in Textform 
   gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse 
 
    ALBA SE 
    c/o AAA HV Management GmbH 
    Ettore-Bugatti-Straße 31 
    51149 Köln 
    Telefax-Nr.: +49 (0) 2203 / 20229-11 
    E-Mail: alba_se2019@aaa-hv.de 
 
   bzw. am Tag der Hauptversammlung an der Ein- 
   und Ausgangskontrolle oder in Textform 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. 
   Wird die Vollmacht gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines 
   Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft in Textform. Dieser kann der 
   Gesellschaft an die vorstehend genannte 
   Adresse übermittelt werden. Zudem kann der 
   Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an 
   der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht 
   werden. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 
   10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten 
   gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine der 
   Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die 
   Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
   sinngemäß gelten, bevollmächtigt, genügt 
   es, wenn die Vollmacht von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
   wird; die Vollmachtserklärung muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder ein anderes der gemäß §§ 135 Abs. 8 
   oder Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Institute, Unternehmen oder 
   Personen bevollmächtigen wollen, über die Form 
   der Vollmacht ab. 
 
   Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären wie 
   bisher an, sich durch einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. 
   Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine 
   Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilt werden. Die Erteilung der 
   Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der 
   Stimmrechtsvertreter darf das Stimmrecht nur 
   nach Maßgabe ausdrücklich erteilter 
   Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der 
   Tagesordnung ausüben. Ohne solche 
   ausdrücklichen Weisungen ist die Vollmacht 
   ungültig. Bitte beachten Sie, dass der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine 
   Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des 
   Rede- und Fragerechts, zur Stellung von 
   Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: ALBA SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-

gegen Hauptversammlungsbeschlüsse 
   entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für 
   die keine Weisung erteilt wurde, stets der 
   Stimme enthalten wird. Vollmachten und 
   Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sind bis 
   spätestens 27. Juni 2019, 24:00 Uhr MESZ, an 
   die vorstehend unter dieser Ziffer 2 genannte 
   Adresse zu übermitteln. Der 
   Stimmrechtsvertreter kann außerdem am Tag 
   der Hauptversammlung an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle bevollmächtigt werden. 
 
   Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende 
   Informationen sind auch im Internet unter 
 
   www.alba-se.com 
 
   'Investor Relations: Aktionäre der ALBA SE', 
   'Hauptversammlung' einsehbar. 
3. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf 
   Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 
   Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 
   Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   anteiligen Betrag von Euro 500.000 am 
   Grundkapital erreichen, das entspricht 192.308 
   Stückaktien, können schriftlich verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist 
   an den Verwaltungsrat zu richten. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss 
   der Gesellschaft spätestens bis zum 28. Mai 
   2019, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse 
   zugehen: ALBA SE, Verwaltungsrat, c/o ALBA 
   Group plc & Co. KG, Herr Ulrich Grohé, 
   Knesebeckstraße 56-58, 10719 Berlin. 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung 
   werden, soweit sie nicht bereits mit der 
   Einberufung bekanntgemacht wurden, 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
   Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
   Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
   denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
   die Information in der gesamten Europäischen 
   Union verbreiten. Sie werden außerdem im 
   Internet unter 
 
   www.alba-se.com 
 
   'Investor Relations: Aktionäre der ALBA SE', 
   'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
4. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 
   AktG* 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. §§ 126, 
   127 AktG sind bis spätestens 13. Juni 2019, 
   24:00 Uhr MESZ, ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
    ALBA SE 
    c/o AAA HV Management GmbH 
    Ettore-Bugatti-Straße 31 
    51149 Köln 
    Telefax-Nr.: +49 (0) 2203 / 20229-11 
    E-Mail: alba_se2019@aaa-hv.de 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und 
   Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge werden unverzüglich im Internet 
   unter 
 
   www.alba-se.com 
 
   'Investor Relations: Aktionäre der ALBA SE', 
   'Hauptversammlung' veröffentlicht. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   an der genannten Stelle im Internet 
   veröffentlicht. 
5. *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder 
   Aktionär und jeder Aktionärsvertreter in der 
   Hauptversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft, die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
   Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen 
   sowie über die Lage des Konzerns und der in 
   den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
   verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines oder 
   mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass der Verwaltungsrat 
   unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
   Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. 
6. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben 
   teilen wir mit, dass im Zeitpunkt der 
   Einberufung das Grundkapital der Gesellschaft 
   in 9.840.000 auf den Inhaber lautende 
   nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede 
   Aktie gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der 
   Stimmen beträgt somit 9.840.000. Nach Kenntnis 
   der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der 
   Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht 
   ausgeschlossen. 
7. *Unterlagen und Information nach § 124a AktG* 
 
   Mit Einberufung der Hauptversammlung sind 
   folgende Unterlagen auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.alba-se.com 
 
   'Investor Relations: Aktionäre der ALBA SE', 
   'Hauptversammlung' zugänglich: 
 
   * Jahresabschluss, Konzernabschluss, 
     Lagebericht und Konzernlagebericht der 
     ALBA SE, einschließlich des 
     erläuternden Berichtes zu den Angaben nach 
     §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, sowie 
     Bericht des Verwaltungsrates für das 
     Geschäftsjahr 2018. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung am 28. Juni 2019 zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. 
   Über die genannte Internetseite sind 
   außerdem sämtliche sonstigen 
   Informationen gemäß § 124a AktG sowie 
   weitergehende Erläuterungen der Rechte der 
   Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 
   50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 
   127 und § 131 AktG zugänglich. 
 
Köln, im Mai 2019 
 
*ALBA SE* 
 
_- Der Verwaltungsrat -_ 
 
ALBA SE 
Stollwerckstraße 9a 
51149 Köln 
 
Datenschutzhinweise für Aktionäre im Hinblick auf die 
Datenverarbeitung 
für Zwecke der Hauptversammlung gem. Art. 13 und 14 
DSGVO 
 
Mit diesem Informationsblatt informieren wir Sie als 
betroffene Person über die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten, insbesondere Name, 
Geburtsdatum, Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der 
Aktie, ggf. Bevollmächtigungen (folgend 'Daten') bei 
der ALBA SE im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 
28. Juni 2019 informieren sowie über Ihre 
diesbezüglichen Rechte. 
 
1. *Kontaktdaten des Verantwortlichen* 
 
   Verantwortlicher im Sinne der 
   EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die 
   nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung 
   ist ALBA SE, Stollwerkstraße 9a, 51149 
   Köln (folgend 'ALBA'). 
2. *Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der 
   Datenverarbeitung* 
 
   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten 
   im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
   erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und 
   Teilnahme der Aktionäre an der 
   Hauptversammlung (z.B. Prüfung der 
   Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den 
   Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im 
   Rahmen der Hauptversammlung 
   (einschließlich Erteilung und Widerruf 
   von Vollmachten) zu ermöglichen. 
 
   Sofern ein Aktionär verlangt, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt 
   werden, wird die Gesellschaft diese 
   Gegenstände unter Angabe des Namens des 
   Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen 
   gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften 
   bekannt machen. Ebenso wird die Gesellschaft 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
   Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen 
   gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften 
   unter Angabe des Namens des Aktionärs im 
   Internet veröffentlichen. 
 
   Datenschutzrechtliche Grundlage ist die 
   gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung 
   der personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs. 
   1 S. 1 lit. c) DSGVO in Verbindung mit §§ 67, 
   118 ff. AktG. 
 
   Die Daten von teilnehmenden Aktionären können 
   von anderen Aktionären und 
   Hauptversammlungsteilnehmern während der 
   Versammlung sowie von Aktionären bis zu zwei 
   Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 
   AktG). 
 
   Vollmachten an die von Ihnen benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind drei Jahre 
   aufzubewahren (§ 134 Abs. 3 S. 5 Hs. 1 AktG). 
 
   Daten, die im Rahmen der Anfertigung von 
   notariellen oder privatschriftlichen 
   Niederschriften verarbeitet werden, bleiben 
   solange gespeichert, wie dies gesetzlich 
   geboten ist oder die ALBA ein berechtigtes 
   Interesse nachweisen kann (§§ 130 Abs. 1 S. 
   2, 131 Abs. 5, 245 Nr. 1 AktG). 
3. *Ihre Rechte als Betroffener* 
 
   Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf 
   Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 
   16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer 
   personenbezogenen Daten sowie das Recht auf 
   Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu. 
   Ferner können Sie die Einschränkung der 
   Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO) verlangen 
   und Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die 
   Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten 
   einlegen. 
4. *Widerruf der Einwilligung* 
 
   Sofern die Erhebung oder Verarbeitung Ihrer 
   personenbezogenen Daten auf einer 
   Einwilligung beruht, können Sie Ihre 
   Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die 
   Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit 
   der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung 
   bleibt im Falle des Widerrufs unberührt. 
5. *Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde* 
 
   Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der 
   zuständigen Aufsichtsbehörde Berliner 
   Beauftragte für Datenschutz und 
   Informationsfreiheit, Friedrichstraße 
   219, 10969 Berlin zu. Sie können sich auch an 
   die Datenschutzbehörde an Ihrem Wohnort 
   wenden, die Ihr Anliegen dann an die 
   zuständige Behörde weiterleiten wird. 
6. *Empfänger oder Kategorie von Empfängern* 
 
   Im Rahmen der Verarbeitung werden Ihre 
   personenbezogenen Daten an andere Empfänger 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

außerhalb der ALBA übermittelt. 
 
   Die von uns mit der Durchführung der 
   Hauptversammlung beauftragten Dienstleister 
   (AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 
   31, 51149 Köln sowie ACS Solution GmbH, 
   Martin Str. 3, 73249 Wernau), verarbeiten 
   Ihre Daten ausschließlich nach Weisung 
   der ALBA als so genannte Auftragsverarbeiter. 
7. *Quelle der personenbezogenen Daten* 
 
   Die von Ihnen verarbeiteten Daten erheben wir 
   grundsätzlich bei Ihnen selbst oder erhalten 
   diese durch Ihre Bevollmächtigten. 
8. *Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten* 
 
   Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an 
   unseren Datenschutzbeauftragten unter 
 
    ALBA Group 
    z.Hd. Datenschutzbeauftragter 
    Knesebeckstraße 56-58 
    10719 Berlin 
 
   oder 
 
    datenschutz@albagroup.de 
 
   wenden. 
 
2019-05-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ALBA SE 
             Stollwerckstr. 9a 
             51149 Köln 
             Deutschland 
E-Mail:      Henning.krumrey@albagroup.de 
Internet:    https://www.alba.info/unternehmen/investor-relations-aktionaere-der-alba-se/ha 
             uptversammlung.html 
ISIN:        DE0006209901 
WKN:         620990 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
813551 2019-05-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 20, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
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