DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-27 / 16:49
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018 / WKN
ZDWT01 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung ein, die am *5. Juli 2019 *um *11:00
Uhr* (MESZ) in den Geschäftsräumen der IHK Frankfurt am Main, Raum
"Lichthof",
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main stattfindet. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe
Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ZhongDe Waste
Technology AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2016*
Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns können auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen.
Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu
Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand
aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden
bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit festgestellt.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31.
Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
43.393.578,53 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und
Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie
zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für
eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2017 im
Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde
außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und
Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie
zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für
eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2018 im
Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde
außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.
7. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und
Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie
zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für
eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7
WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor
der nächsten Hauptversammlung erfolgt.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde
außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende
Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt.
8. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern*
Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerrit
Kaufhold, sowie der ehemalige stellvertretende Vorsitzende
des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernd Neukirchen, haben ihr
Amt jeweils mit Wirkung zum 30. September 2016 niedergelegt.
Das weitere ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr
Feng-Chang Chang, hat sein Amt mit Wirkung zum 15. Oktober
2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt
am Main vom 24. Oktober 2016 sind die Herren Professor
Chuantong Li und Triomphe Zheng Lin sowie Frau Li Zhuang bis
zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG
bestellt worden.
Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1
der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus
drei Mitgliedern der Aktionäre, die durch die
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen:
"Die folgenden Personen werden hiermit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021
beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe
Waste Technology AG gewählt:
a) Herr Professor Chuantong Li, Nanjing,
Volksrepublik China, ehemaliger Professor
der Ingenieurwissenschaften an der
Nanjing Normal University (Energie- und
Maschinentechnik),
b) Herr Triomphe Zheng Lin, Xiamen,
Volksrepublik China, Finanzberater und
Rechnungsprüfer, Gründungspartner bei der
Niederlassung von Moore Stephens Dahua
CPAs in Xiamen, Volksrepublik China,
c) Frau Li Zhuang, Beijing, Volksrepublik
China, stellvertretende Leiterin der
School of Economics and Management,
Tsinghua Universität, Beijing, China."
Die *Lebensläufe* der Kandidaten und der Kandidatin, die zur
Wahl stehen, sind am Ende dieser Einladung abgedruckt.
Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils
gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie (ii)
Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG):
a) Herr Professor Chuantong Li
(i) Keine
(ii) Keine
b) Herr Triomphe Zheng Lin
(i) Keine
(ii) Non-executive director der Da Sen
Holdings Group Limited, Hong Kong,
China
c) Frau Li Zhuang
(i) Keine
(ii) Keine
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten in keiner nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft
oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.
In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß
Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt,
Herrn Professor Chuantong Li im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und
Herrn Triomphe Zheng Lin im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat zur Wahl zum stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen.
Herr Triomphe Zheng Lin erfüllt nach Einschätzung des
Aufsichtsrats insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit als
Finanzberater und Rechnungsprüfer die Anforderungen des § 100
Abs. 5 AktG an einen unabhängigen Finanzexperten.
9. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss
zu fassen:
"Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem
Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 folgende
Vergütung gewährt:
a) Die Vergütung für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats beträgt für jedes volle
Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR
20.000,00. Die Vergütung für den
stellvertretenden Vorsitzenden des
Aufsichtsrats beträgt für jedes volle
Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR
16.000,00. Die Vergütung für die übrigen
Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für
jedes volle Kalenderjahr ihrer Tätigkeit
EUR 13.660,00. Bezieht sich die Tätigkeit
eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf
ein volles Kalenderjahr, so wird die
Vergütung zeitanteilig (pro rata
temporis) gezahlt.
b) Die Vergütung wird fällig zum 31.
Dezember eines jeden Jahres.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder vom 31. Juli 2009 sowie vom 28. Juni
2011 sind damit obsolet. Eine erfolgsorientierte Vergütung
wird in der Zukunft nicht mehr gezahlt."
10. *Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 der
Satzung wie folgt zu ändern:
a) In § 2 Abs. 1 der Satzung wird folgender
neuer Satz 2 eingefügt:
_"Zum Gegenstand des Unternehmens zählt
ferner das Halten und die Verwaltung von
direkten und indirekten Beteiligungen in
dem Bereich nicht ertragswirksame
Vermögenswerte."_
b) Der bisherige § 2 Abs. 1 Satz 2 wird zu
Satz 3.
Weitere Angaben und Hinweise
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000
nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet
haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt
ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder
englischer Sprache ("Nachweis"). Der Nachweis hat sich auf den Beginn
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den
*14. Juni 2019, 0:00 Uhr* (MESZ), zu beziehen ("Nachweisstichtag").
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis
zum *28. Juni 2019, 24:00 Uhr *(MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
ZhongDe Waste Technology AG
c/o M.M.Warburg & CO
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Wertpapier und Derivate Service -
Bestandsführung
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg (Germany)
oder Fax: 040/36181116
oder E-Mail:
wds-ds-bestandsfuehrung@mmwarburg.com
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als
die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises
ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle
für den Zugang zur Hauptversammlung.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der
Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich
bevollmächtigen.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte
ausüben lassen, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall sind
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach §
135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation bevollmächtigt
werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere
dieser Personen zurückweisen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend
genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall
zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis
möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln:
ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Fax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch
für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie für den
Widerruf von Vollmachten zur Verfügung.
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht
werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur
Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
heruntergeladen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär
unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten
an:
ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Fax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG
gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und
Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die bei diesen erfragt
werden können.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der
Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich
nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt
enthalten. Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen können nicht erteilt
werden.
Die Erteilung der Vollmacht (inklusive Weisungen) an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und
Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der
Eintrittskarte zugesandt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen kann
auf der Hauptversammlung oder im Vorfeld der Hauptversammlung
erfolgen. Aktionäre, die von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch
machen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten,
die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des *4. Juli
2019, 24:00 Uhr *(MESZ), an die folgende Adresse zu übermitteln.
ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Telefax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf dem von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
*Unterlagen zur Hauptversammlung*
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt
1, werden in der Hauptversammlung ausliegen und sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
zugänglich.
Darüber hinaus können die Unterlagen zur Hauptversammlung unter
folgender Adresse kostenfrei angefordert werden:
ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Telefax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
AktG*
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen,
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht
werden ("Tagesordnungsergänzungsverlangen"). Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei
der Gesellschaft spätestens am *4. Juni 2019, 24:00 Uhr* (MESZ),
eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen schriftlich an
ZhongDe Waste Technology AG
- Vorstand -
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der
verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur an
hv@zhongde-ag.de
zu übersenden.
Rechtzeitig eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen, die den
gesetzlichen Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
bekanntgemacht.
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG_
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär Gegenanträge zu
einzelnen oder mehreren Vorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Jeder
Aktionär kann der Gesellschaft außerdem nach näherer
Maßgabe von § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein;
Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung
sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
oder Telefax: +49 69 2475689-900
oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht
zugänglich gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft
unter der vorstehend angegebenen Adresse spätestens am *20. Juni
2019, 24:00 Uhr* (MESZ), zugegangen sind, werden nach Maßgabe
von §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs,
einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags
und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die
Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Wahlvorschläge
werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie im Fall von Vorschlägen
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern den
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) sowie im Fall von Vorschlägen zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
_Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG_
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne
dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung
bedarf. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist
berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die
Auskunft zu verweigern.
_Weitergehende Erläuterungen_
Weitere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
*Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG
zugänglich sind*
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html
Auf dieser Internetseite werden nach der Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben.
*Datenschutzhinweise*
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer
Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze
personenbezogene Daten (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und
Eintrittskartennummer; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines von
einem Aktionär benannten Bevollmächtigten). Soweit diese
personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die
depotführende Bank die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir
zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um
etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder
Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse
oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch
Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von
Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung.
_Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage_
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die ZhongDe Waste
Technology AG, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main. Die
Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären und ihren
Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die
Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zur Ermöglichung
der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener
Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
_Empfänger_
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung
verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten von der
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten den Aktionären und
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung über das zugänglich zu
machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt.
_Speicherdauer_
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies
für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit
nicht gesetzliche Vorschriften zu einer weiteren Speicherung
verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von
gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten
erforderlich ist.
_Betroffenenrechte_
Sie haben nach Kap. III der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen
ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie ein Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein
Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können
Sie der Verarbeitung außerdem widersprechen. Diese Rechte können
Sie über die nachstehend genannten Kontaktdaten geltend machen. Zudem
steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art.
77 DSGVO zu.
_Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten_
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
ZhongDe Waste Technology AG
Barckhausstraße 1
60325 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 2475689-630
Fax: +49 (0) 69 2475689-900
E-Mail: ying.sun@zhongde-ag.de
Frankfurt am Main, im Mai 2019
*ZhongDe Waste Technology AG*
_- Der Vorstand -_
*Anhang (zu Tagesordnungspunkt 8: Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern):*
*Lebensläufe der unter TOP 8 zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten und der -kandidatin*
*Lebenslauf Herr Professor Chuantong Li*
Prof. Chuantong Li wurde am 20. August 1954 in Xuzhou, Provinz
Jiangsu, China, geboren. Prof. Li studierte von 1978 bis 1982
Ingenieurswissenschaften an der Südost-Universität in Nanjing mit
Abschluss Bachelor.
Von 1985 bis 1988 und von 1992 bis 1995 studierte Prof. Li
Maschinenwesen, Sicherheitstechnik und Ingenieurswissenschaften an
der China Universität für Bergbau und Technologie in Xuzhou. Er
erhielt im Anschluss seinen Master- und Doktortitel in
Ingenieurswissenschaften.
Prof. Li forschte von 1999 bis 2000 im Studiengang
Energiewissenschaften an der Gerhard-Mercator Universität
Gesamthochschule in Duisburg als Gastwissenschaftler. Von 2001 bis
2002 forschte er als Gastprofessor an der Universität Duisburg-Essen
im Bereich der Abfallwirtschaft.
Prof. Li hat über 30 Jahre Lehrtätigkeit in den Bereichen für
Energietechnik an der China Universität für Bergbau und Technologie
in Xuzhou und der Nanjing Universität gesammelt. Er konzentrierte
sich u.a. auf die Erforschung von Technologien für die Entsorgung und
Behandlung fester Abfälle, neue und erneuerbare Energietechnologien,
Energiewirtschaft.
Prof. Li hält mehrere Patente in China, darunter das
Wärmeableitungssystem für elektronische Geräte im
explosionsgeschützten Gehäuse, den
Antigravitations-Thermorohr-Wärmetauscher und das
Spionage-Flammenauge-Kamera-Kühlsystem. Er leitete insgesamt 39
wissenschaftliche Forschungsprojekte und veröffentlichte mehr als 60
Arbeiten. Sein Buch "Moderne Behandlungstechnologien für feste
Abfälle" wurde 2010 als empfohlenes Lehrbuch für Studenten von
Jiangsu ausgezeichnet. Neben diesem Buch veröffentlichte er mehrere
Bücher wie Wärmetechnik im Juli 1994, Neue und erneuerbare
Energietechnologien im September 2005 und Moderne
Behandlungstechnologien für feste Abfälle im Februar 2008.
Im März 2015 ist Prof. Li von seiner Position als Professor in der
Abteilung Energietechnik an der Nanjing Normal Universität in den
Ruhestand gegangen.
Dank seiner Bildungserfahrung und seiner über 30-jährigen Arbeits-
und Forschungserfahrung in China und Deutschland ist Prof. Li mit dem
neuesten Stand der Technik und den Marktanforderungen der
Waste-to-Energy-Industrie in China vertraut. ZhongDe wird sein Wissen
und seine Arbeitserfahrung nutzen, um den Markt in der
Müllverbrennungsindustrie in China zu erweitern.
*Lebenslauf Herr Triomphe Zheng Lin*
Herr Triomphe Zheng Lin CPA (australischer Staatsbürger) wurde am 31.
Oktober 1967 in der Provinz Fujian in China geboren.
Er ist ein qualifizierter australischer Wirtschaftsprüfer mit fast 30
Jahren Berufserfahrung sowohl in China als auch im Ausland. Er
verfügt über ein fundiertes Fachwissen in den Bereichen Banken,
Unternehmensfinanzierung, Risikomanagement und
Finanzberichterstattung.
Herr Lin erhielt 1987 seinen Bachelor-Abschluss in Arts (Hauptfach:
Literatur und Sprache) an der Xiamen Universität. 1997 erhielt er
seinen zweiten Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaftem
(Hauptfach: Buchhaltung und Finanzen) an der Macquarie Universität in
Australien. Seit 2000 ist er CPA (Certified Practising Accountant) in
Australien.
Von 2004 bis 2007 arbeitete Herr Lin als Finanzcontroller bei der
Fuyao Group Shanghai Automobile Glass Co. Ltd. (FUYAO Lagercode:
600660). Von 2007 bis 2014 arbeitete er als International Business
Director und Liaison Partner bei BDO China SLP CPAs, Büro Fujian. Im
Jahr 2014 gründete Herr Lin die Wirtschaftsprüfungs- und
Beratungsgesellschaft Moore Stephens Dahua CPAs in Xiamen, die
Mitglied der Moore Stephens International Networks ist.
Als Finanzberater und Auditor verfügt Herr Lin über große
professionelle Erfahrung in den Bereichen Unternehmensfinanzierung
und kommerzielles Bankgeschäft, Finanzanalyse und
Unternehmensberatung, Kreditkontrolle und gesetzliche
Berichterstattung sowie Anlageberatung und
Geschäftsbeziehungsmanagement.
*Lebenslauf Frau Li Zhuang*
Frau Li Zhuang wurde am 31. März 1976 in der Provinz Heilongjiang in
China geboren.
Frau Zhuang hat ihren Bachelor-Abschluss für Wissenschaft und
Technologie im Jahr 2001 an der Harbin University of America
erworben. 2006 studierte sie MBA an der Universität Peking
(Master-Abschluss).
Von 2007 bis 2014 war Frau Zhuang als Betriebsleiterin an der School
of Economics and Management der Tsinghua University in Peking tätig.
Im Jahr 2014 wurde sie zur stellvertretenden Direktorin befördert.
Frau Zhuang ist verantwortlich für die Alumni-Entwicklungsabteilung,
die aus über 6.000 Alumni in Tsinghua EMBA, den führenden
EMBA-Programmen in China, besteht. Alle Alumni sind führend in
Unternehmen und verschiedenen Branchen tätig. Unter ihnen sind mehr
als 200 Vorsitzende oder Geschäftsführer von Aktiengesellschaften und
über 40 Vertreter von NPC (National People's Congress) und CPPCC
(Chinese People's Political Consultative Conference), die zu den
obersten Organen in China zählen.
Dank ihres beruflichen Hintergrunds hat Frau Zhuang umfassende
soziale Netzwerke in der Umweltschutz- und Finanzindustrie aufgebaut,
die die Fähigkeit zur Marketingausweitung und Finanzkraft der
Gesellschaft verbessern werden.
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