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Dow Jones News
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DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: -4-

DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-27 / 16:49 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018 / WKN 
ZDWT01 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung ein, die am *5. Juli 2019 *um *11:00 
Uhr* (MESZ) in den Geschäftsräumen der IHK Frankfurt am Main, Raum 
"Lichthof", 
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main stattfindet. Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe 
    Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
    zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ZhongDe Waste 
    Technology AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des 
    Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
    sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands 
    für die Verwendung des Bilanzgewinns können auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
    eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung 
    ausliegen. 
 
    Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu 
    Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand 
    aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden 
    bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
    damit festgestellt. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
    Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. 
    Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    43.393.578,53 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2017 im 
    Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
6.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2018 im 
    Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
7.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
    WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor 
    der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
8.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerrit 
    Kaufhold, sowie der ehemalige stellvertretende Vorsitzende 
    des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernd Neukirchen, haben ihr 
    Amt jeweils mit Wirkung zum 30. September 2016 niedergelegt. 
    Das weitere ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr 
    Feng-Chang Chang, hat sein Amt mit Wirkung zum 15. Oktober 
    2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt 
    am Main vom 24. Oktober 2016 sind die Herren Professor 
    Chuantong Li und Triomphe Zheng Lin sowie Frau Li Zhuang bis 
    zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG 
    bestellt worden. 
 
    Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 
    der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 
    drei Mitgliedern der Aktionäre, die durch die 
    Hauptversammlung gewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
    "Die folgenden Personen werden hiermit bis zum Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
    Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 
    beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe 
    Waste Technology AG gewählt: 
 
    a) Herr Professor Chuantong Li, Nanjing, 
       Volksrepublik China, ehemaliger Professor 
       der Ingenieurwissenschaften an der 
       Nanjing Normal University (Energie- und 
       Maschinentechnik), 
    b) Herr Triomphe Zheng Lin, Xiamen, 
       Volksrepublik China, Finanzberater und 
       Rechnungsprüfer, Gründungspartner bei der 
       Niederlassung von Moore Stephens Dahua 
       CPAs in Xiamen, Volksrepublik China, 
    c) Frau Li Zhuang, Beijing, Volksrepublik 
       China, stellvertretende Leiterin der 
       School of Economics and Management, 
       Tsinghua Universität, Beijing, China." 
 
    Die *Lebensläufe* der Kandidaten und der Kandidatin, die zur 
    Wahl stehen, sind am Ende dieser Einladung abgedruckt. 
 
    Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils 
    gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie (ii) 
    Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach § 
    125 Abs. 1 Satz 5 AktG): 
 
    a) Herr Professor Chuantong Li 
 
       (i)  Keine 
       (ii) Keine 
    b) Herr Triomphe Zheng Lin 
 
       (i)  Keine 
       (ii) Non-executive director der Da Sen 
            Holdings Group Limited, Hong Kong, 
            China 
    c) Frau Li Zhuang 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)

DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: -2-

(i)  Keine 
       (ii) Keine 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl 
    vorgeschlagenen Kandidaten in keiner nach Ziffer 5.4.1 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
    persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
    oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft 
    oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
    Aktionär. 
 
    In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
    Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß 
    Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, 
    Herrn Professor Chuantong Li im Fall seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und 
    Herrn Triomphe Zheng Lin im Fall seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat zur Wahl zum stellvertretenden 
    Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen. 
 
    Herr Triomphe Zheng Lin erfüllt nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit als 
    Finanzberater und Rechnungsprüfer die Anforderungen des § 100 
    Abs. 5 AktG an einen unabhängigen Finanzexperten. 
9.  *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
    zu fassen: 
 
    "Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem 
    Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 folgende 
    Vergütung gewährt: 
 
    a) Die Vergütung für den Vorsitzenden des 
       Aufsichtsrats beträgt für jedes volle 
       Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 
       20.000,00. Die Vergütung für den 
       stellvertretenden Vorsitzenden des 
       Aufsichtsrats beträgt für jedes volle 
       Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 
       16.000,00. Die Vergütung für die übrigen 
       Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für 
       jedes volle Kalenderjahr ihrer Tätigkeit 
       EUR 13.660,00. Bezieht sich die Tätigkeit 
       eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf 
       ein volles Kalenderjahr, so wird die 
       Vergütung zeitanteilig (pro rata 
       temporis) gezahlt. 
    b) Die Vergütung wird fällig zum 31. 
       Dezember eines jeden Jahres. 
 
    Die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Vergütung der 
    Aufsichtsratsmitglieder vom 31. Juli 2009 sowie vom 28. Juni 
    2011 sind damit obsolet. Eine erfolgsorientierte Vergütung 
    wird in der Zukunft nicht mehr gezahlt." 
10. *Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des 
    Unternehmens)* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 der 
    Satzung wie folgt zu ändern: 
 
    a) In § 2 Abs. 1 der Satzung wird folgender 
       neuer Satz 2 eingefügt: 
 
       _"Zum Gegenstand des Unternehmens zählt 
       ferner das Halten und die Verwaltung von 
       direkten und indirekten Beteiligungen in 
       dem Bereich nicht ertragswirksame 
       Vermögenswerte."_ 
    b) Der bisherige § 2 Abs. 1 Satz 2 wird zu 
       Satz 3. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 eigene Aktien, aus 
denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet 
haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt 
ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder 
englischer Sprache ("Nachweis"). Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 
*14. Juni 2019, 0:00 Uhr* (MESZ), zu beziehen ("Nachweisstichtag"). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis 
zum *28. Juni 2019, 24:00 Uhr *(MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 c/o M.M.Warburg & CO 
 Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 Wertpapier und Derivate Service - 
 Bestandsführung 
 Ferdinandstraße 75 
 20095 Hamburg (Germany) 
 oder Fax: 040/36181116 
 oder E-Mail: 
 wds-ds-bestandsfuehrung@mmwarburg.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die 
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als 
die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises 
ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern 
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle 
für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der 
Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte 
ausüben lassen, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein 
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall sind 
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht 
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation bevollmächtigt 
werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
dieser Personen zurückweisen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend 
genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis 
möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 oder Fax: +49 69 2475689-900 
 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch 
für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie für den 
Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht 
werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
heruntergeladen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär 
unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten 
an: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 oder Fax: +49 69 2475689-900 
 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und 
Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die bei diesen erfragt 
werden können. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der 
Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich 
nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)

DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: -3-

enthalten. Vollmachten oder Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Frage- oder 
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen können nicht erteilt 
werden. 
 
Die Erteilung der Vollmacht (inklusive Weisungen) an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB). Ein Formular, von dem bei der Vollmacht- und 
Weisungserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird mit der 
Eintrittskarte zugesandt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
heruntergeladen werden. Die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreters und die Erteilung von Weisungen kann 
auf der Hauptversammlung oder im Vorfeld der Hauptversammlung 
erfolgen. Aktionäre, die von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch 
machen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, 
die Vollmacht nebst Weisungen bis spätestens zum Ablauf des *4. Juli 
2019, 24:00 Uhr *(MESZ), an die folgende Adresse zu übermitteln. 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 oder Telefax: +49 69 2475689-900 
 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung finden sich auch auf dem von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung, insbesondere zu Tagesordnungspunkt 
1, werden in der Hauptversammlung ausliegen und sind von der 
Einberufung der Hauptversammlung an bis zum Abschluss der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. 
 
Darüber hinaus können die Unterlagen zur Hauptversammlung unter 
folgender Adresse kostenfrei angefordert werden: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 oder Telefax: +49 69 2475689-900 
 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 
AktG* 
 
_Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
werden ("Tagesordnungsergänzungsverlangen"). Jedem neuen Gegenstand 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und bei 
der Gesellschaft spätestens am *4. Juni 2019, 24:00 Uhr* (MESZ), 
eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen schriftlich an 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 - Vorstand - 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 
oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der 
verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer Signatur an 
 
 hv@zhongde-ag.de 
 
zu übersenden. 
 
Rechtzeitig eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen, die den 
gesetzlichen Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht bereits 
mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang 
des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien 
zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
bekanntgemacht. 
 
_Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG_ 
 
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär Gegenanträge zu 
einzelnen oder mehreren Vorschlägen von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Jeder 
Aktionär kann der Gesellschaft außerdem nach näherer 
Maßgabe von § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; 
Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung 
sind jeweils ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 oder Telefax: +49 69 2475689-900 
 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht 
zugänglich gemacht werden. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft 
unter der vorstehend angegebenen Adresse spätestens am *20. Juni 
2019, 24:00 Uhr* (MESZ), zugegangen sind, werden nach Maßgabe 
von §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, 
einer zugänglich zu machenden Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die Internetseite 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich gemacht. 
 
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags 
und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn die 
Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Wahlvorschläge 
werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie im Fall von Vorschlägen 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern den 
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
Person (§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG) sowie im Fall von Vorschlägen zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in 
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 
Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
_Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG_ 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das 
Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne 
dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen Mitteilung 
bedarf. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist 
berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen die 
Auskunft zu verweigern. 
 
_Weitergehende Erläuterungen_ 
 
Weitere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre 
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden sich 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
*Internetseite, über die die Informationen nach § 124a AktG 
zugänglich sind* 
 
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
Auf dieser Internetseite werden nach der Hauptversammlung auch die 
Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben. 
 
*Datenschutzhinweise* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer 
Hauptversammlung auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze 
personenbezogene Daten (insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, 
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und 
Eintrittskartennummer; ggf. Name, Vorname und Anschrift eines von 
einem Aktionär benannten Bevollmächtigten). Soweit diese 
personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der 
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die 
depotführende Bank die Daten an die Gesellschaft. Sofern Aktionäre 
oder ihre Bevollmächtigten mit uns in Kontakt treten, verarbeiten wir 
zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um 
etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder 
Bevollmächtigten angegebenen Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse 
oder Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeitet die Gesellschaft auch 
Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von 
Aktionären oder ihren Bevollmächtigten in der Hauptversammlung. 
 
_Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage_ 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die ZhongDe Waste 
Technology AG, Barckhausstraße 1, 60325 Frankfurt am Main. Die 
Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Aktionären und ihren 
Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die 
Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die Datenverarbeitung ist für die ordnungsgemäße 
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zur Ermöglichung 
der Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener 
Daten ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 
 
_Empfänger_ 
 
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung 
verschiedene externe Dienstleister. Diese erhalten von der 
Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und 
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 
Gesellschaft. Zudem werden personenbezogene Daten den Aktionären und 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung über das zugänglich zu 
machende Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt. 
 
_Speicherdauer_ 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies 
für die vorstehend beschriebenen Zwecke erforderlich ist, soweit 
nicht gesetzliche Vorschriften zu einer weiteren Speicherung 
verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen von 
gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten 
erforderlich ist. 
 
_Betroffenenrechte_ 
 
Sie haben nach Kap. III der DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen 
ein Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht sowie ein Recht auf 
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und ein 
Recht auf Datenübertragung. Unter bestimmten Voraussetzungen können 
Sie der Verarbeitung außerdem widersprechen. Diese Rechte können 
Sie über die nachstehend genannten Kontaktdaten geltend machen. Zudem 
steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 
77 DSGVO zu. 
 
_Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten_ 
 
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: 
 
ZhongDe Waste Technology AG 
Barckhausstraße 1 
60325 Frankfurt am Main 
Tel.: +49 (0) 69 2475689-630 
Fax: +49 (0) 69 2475689-900 
E-Mail: ying.sun@zhongde-ag.de 
 
Frankfurt am Main, im Mai 2019 
 
*ZhongDe Waste Technology AG* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
*Anhang (zu Tagesordnungspunkt 8: Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern):* 
 
*Lebensläufe der unter TOP 8 zur Wahl vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten und der -kandidatin* 
 
*Lebenslauf Herr Professor Chuantong Li* 
 
Prof. Chuantong Li wurde am 20. August 1954 in Xuzhou, Provinz 
Jiangsu, China, geboren. Prof. Li studierte von 1978 bis 1982 
Ingenieurswissenschaften an der Südost-Universität in Nanjing mit 
Abschluss Bachelor. 
 
Von 1985 bis 1988 und von 1992 bis 1995 studierte Prof. Li 
Maschinenwesen, Sicherheitstechnik und Ingenieurswissenschaften an 
der China Universität für Bergbau und Technologie in Xuzhou. Er 
erhielt im Anschluss seinen Master- und Doktortitel in 
Ingenieurswissenschaften. 
 
Prof. Li forschte von 1999 bis 2000 im Studiengang 
Energiewissenschaften an der Gerhard-Mercator Universität 
Gesamthochschule in Duisburg als Gastwissenschaftler. Von 2001 bis 
2002 forschte er als Gastprofessor an der Universität Duisburg-Essen 
im Bereich der Abfallwirtschaft. 
 
Prof. Li hat über 30 Jahre Lehrtätigkeit in den Bereichen für 
Energietechnik an der China Universität für Bergbau und Technologie 
in Xuzhou und der Nanjing Universität gesammelt. Er konzentrierte 
sich u.a. auf die Erforschung von Technologien für die Entsorgung und 
Behandlung fester Abfälle, neue und erneuerbare Energietechnologien, 
Energiewirtschaft. 
 
Prof. Li hält mehrere Patente in China, darunter das 
Wärmeableitungssystem für elektronische Geräte im 
explosionsgeschützten Gehäuse, den 
Antigravitations-Thermorohr-Wärmetauscher und das 
Spionage-Flammenauge-Kamera-Kühlsystem. Er leitete insgesamt 39 
wissenschaftliche Forschungsprojekte und veröffentlichte mehr als 60 
Arbeiten. Sein Buch "Moderne Behandlungstechnologien für feste 
Abfälle" wurde 2010 als empfohlenes Lehrbuch für Studenten von 
Jiangsu ausgezeichnet. Neben diesem Buch veröffentlichte er mehrere 
Bücher wie Wärmetechnik im Juli 1994, Neue und erneuerbare 
Energietechnologien im September 2005 und Moderne 
Behandlungstechnologien für feste Abfälle im Februar 2008. 
 
Im März 2015 ist Prof. Li von seiner Position als Professor in der 
Abteilung Energietechnik an der Nanjing Normal Universität in den 
Ruhestand gegangen. 
 
Dank seiner Bildungserfahrung und seiner über 30-jährigen Arbeits- 
und Forschungserfahrung in China und Deutschland ist Prof. Li mit dem 
neuesten Stand der Technik und den Marktanforderungen der 
Waste-to-Energy-Industrie in China vertraut. ZhongDe wird sein Wissen 
und seine Arbeitserfahrung nutzen, um den Markt in der 
Müllverbrennungsindustrie in China zu erweitern. 
 
*Lebenslauf Herr Triomphe Zheng Lin* 
 
Herr Triomphe Zheng Lin CPA (australischer Staatsbürger) wurde am 31. 
Oktober 1967 in der Provinz Fujian in China geboren. 
 
Er ist ein qualifizierter australischer Wirtschaftsprüfer mit fast 30 
Jahren Berufserfahrung sowohl in China als auch im Ausland. Er 
verfügt über ein fundiertes Fachwissen in den Bereichen Banken, 
Unternehmensfinanzierung, Risikomanagement und 
Finanzberichterstattung. 
 
Herr Lin erhielt 1987 seinen Bachelor-Abschluss in Arts (Hauptfach: 
Literatur und Sprache) an der Xiamen Universität. 1997 erhielt er 
seinen zweiten Bachelor-Abschluss in Wirtschaftswissenschaftem 
(Hauptfach: Buchhaltung und Finanzen) an der Macquarie Universität in 
Australien. Seit 2000 ist er CPA (Certified Practising Accountant) in 
Australien. 
 
Von 2004 bis 2007 arbeitete Herr Lin als Finanzcontroller bei der 
Fuyao Group Shanghai Automobile Glass Co. Ltd. (FUYAO Lagercode: 
600660). Von 2007 bis 2014 arbeitete er als International Business 
Director und Liaison Partner bei BDO China SLP CPAs, Büro Fujian. Im 
Jahr 2014 gründete Herr Lin die Wirtschaftsprüfungs- und 
Beratungsgesellschaft Moore Stephens Dahua CPAs in Xiamen, die 
Mitglied der Moore Stephens International Networks ist. 
 
Als Finanzberater und Auditor verfügt Herr Lin über große 
professionelle Erfahrung in den Bereichen Unternehmensfinanzierung 
und kommerzielles Bankgeschäft, Finanzanalyse und 
Unternehmensberatung, Kreditkontrolle und gesetzliche 
Berichterstattung sowie Anlageberatung und 
Geschäftsbeziehungsmanagement. 
 
*Lebenslauf Frau Li Zhuang* 
 
Frau Li Zhuang wurde am 31. März 1976 in der Provinz Heilongjiang in 
China geboren. 
 
Frau Zhuang hat ihren Bachelor-Abschluss für Wissenschaft und 
Technologie im Jahr 2001 an der Harbin University of America 
erworben. 2006 studierte sie MBA an der Universität Peking 
(Master-Abschluss). 
 
Von 2007 bis 2014 war Frau Zhuang als Betriebsleiterin an der School 
of Economics and Management der Tsinghua University in Peking tätig. 
Im Jahr 2014 wurde sie zur stellvertretenden Direktorin befördert. 
Frau Zhuang ist verantwortlich für die Alumni-Entwicklungsabteilung, 
die aus über 6.000 Alumni in Tsinghua EMBA, den führenden 
EMBA-Programmen in China, besteht. Alle Alumni sind führend in 
Unternehmen und verschiedenen Branchen tätig. Unter ihnen sind mehr 
als 200 Vorsitzende oder Geschäftsführer von Aktiengesellschaften und 
über 40 Vertreter von NPC (National People's Congress) und CPPCC 
(Chinese People's Political Consultative Conference), die zu den 
obersten Organen in China zählen. 
 
Dank ihres beruflichen Hintergrunds hat Frau Zhuang umfassende 
soziale Netzwerke in der Umweltschutz- und Finanzindustrie aufgebaut, 
die die Fähigkeit zur Marketingausweitung und Finanzkraft der 
Gesellschaft verbessern werden. 
 
2019-05-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ZhongDe Waste Technology AG 
             Barckhausstraße 1 
             60325 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      ying.sun@zhongde-ag.de 
Internet:    http://www.zhongde-ag.de 
ISIN:        DE000ZDWT018 
WKN:         ZDWT01 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
816299 2019-05-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)

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