Weil sein Flug von San Franciscoüber Paris mit mehr als drei Stunden Verspätung in Wien landete,soll ein Passagier von der Air France 600 Euro Entschädigungzuzüglich Zinsen bekommen - obwohl die Verspätung durch einenVogelschlag verursacht wurde, der als außergewöhnlicher Umstandgilt. Das hat das Handelsgericht ...
Den vollständigen Artikel lesen ...