Wer sich zum Meister, Fachwirt oder auch in sozialen Berufen zum Beispiel zum Erzieher fortbilden lässt, kann dafür künftig noch mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Im Bundeskabinett soll an diesem Mittwoch eine Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs auf den Weg gebracht werden.
Mit dem Aufstiegs-Bafög - früher Meister-Bafög - zahlt der Staat für Fortbildungsmaßnahmen in Voll- oder Teilzeit. Es werden unabhängig vom Einkommen die Kosten für Lehrgänge in Höhe von maximal 15 000 Euro übernommen und einkommensabhängig auch Kosten für die Lebenshaltung. Die Förderung besteht aus einer Mischung aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und Darlehen.
Mit der Reform soll der Anteil der Zuschüsse erhöht werden. Außerdem sollen künftig nicht mehr nur eine, sondern bis zu drei Fortbildungen pro Person gefördert werden, so dass beispielsweise ein Weg vom Gesellen über den Meister bis hin zum Betriebswirt möglich wird.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte am Dienstag in Berlin, "Wir nehmen dafür 350 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode in die Hand." Das sei ein "ordentlicher Schluck aus der Pulle". Man habe damit ein Paket geschnürt, mit dem die Bedingungen des beruflichen Aufstiegs erheblich verbessert würden. Nach dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch geht die Reform auf den parlamentarischen Weg. In Kraft treten sollen die Neuregelungen am 1. August 2020./jr/DP/men
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