DGAP-News: Panamax Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Panamax Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-06-19 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Panamax Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN DE000A1R1C81 - - WKN A1R1C8 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der *ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft* am Montag, dem 29.07.2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) im Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 München, ein. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts mit den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a Abs. 1 S. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018* a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsmitglied JU Qiying für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsmitglied LEI Yi (Vorstandsmitglied bis 23. März 2018) für das Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsmitglied ZHAO Xu (Vorstandsmitglied bis 30. Novermber 2018) für das Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt werden, zu wählen. 5. *Beschlussfassung über Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Der Gegenstand des Unternehmens ist (a) die Gründung von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich im eigenen Namen und mit eigenem Vermögen, und (b) die Erbringung von Management-Dienstleistungen, insbesondere Buchführung, Controlling, nicht aufsichtspflichtige Finanzierungsdienstleistungen und Marketing. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte einschließlich Immobilien und Schiffen zu erwerben und zu veräußern.' *Sonstige Hinweise und Unterlagen* *Vorlagen* Diese Einberufung der Hauptversammlung, die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die sonstigen zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere nach § 124a AktG zu veröffentlichende Informationen sind über die Internetseite http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und liegen während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme aus. *Grundkapital und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.863.100,00 und ist eingeteilt in 1.863.100 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 1.863.100. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Die Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien. *Teilnahmebedingungen* Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Teilnahmeberechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss spätestens am 22.07.2019, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender Adresse zugehen: Panamax AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089/21027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 08.07.2019, 00:00 Uhr) bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse spätestens am 22.07.2019, 24:00 Uhr, eingehen. Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt werden. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist gegenüber der Gesellschaft auch per E-Mail möglich. § 135 AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/ bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an folgende Adresse zu richten: Panamax AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089/21027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft* Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach Maßgabe des Abschnitts 'Teilnahmebedingungen' erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 26.07.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein: Panamax AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Fax: 089/21027-289 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen. Unter der Internetadresse http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/ stehen weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung und Änderung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. *Anträge und Anfragen von Aktionären* Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
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June 19, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)