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(1)

DGAP-HV: Panamax Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: Panamax Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Panamax Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Panamax Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-19 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Panamax Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN 
DE000A1R1C81 - 
- WKN A1R1C8 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
*ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft* 
am Montag, dem 29.07.2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) 
im Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 
München, 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts mit 
   den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289a Abs. 1 
   S. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   (§§ 172 und 173 Aktiengesetz) ist zum 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   dem Vorstandsmitglied JU Qiying für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
   b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   dem Vorstandsmitglied LEI Yi 
   (Vorstandsmitglied bis 23. März 2018) für das 
   Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu 
   erteilen. 
 
   c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   dem Vorstandsmitglied ZHAO Xu 
   (Vorstandsmitglied bis 30. Novermber 2018) 
   für das Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung 
   zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 
   und zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die 
   vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
   erstellt werden, zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
    'Der Gegenstand des Unternehmens ist (a) 
    die Gründung von Kapital- und 
    Personengesellschaften sowie der Erwerb, 
    die Verwaltung und die Veräußerung von 
    Beteiligungen an Kapital- und 
    Personengesellschaften, ausschließlich 
    im eigenen Namen und mit eigenem Vermögen, 
    und (b) die Erbringung von 
    Management-Dienstleistungen, insbesondere 
    Buchführung, Controlling, nicht 
    aufsichtspflichtige 
    Finanzierungsdienstleistungen und 
    Marketing. Die Gesellschaft ist berechtigt, 
    ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu 
    alle Arten von Finanzgeschäften und 
    Geschäften mit Finanzinstrumenten im 
    eigenen Namen und für eigenes 
    wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie 
    Sachwerte einschließlich Immobilien 
    und Schiffen zu erwerben und zu 
    veräußern.' 
 
*Sonstige Hinweise und Unterlagen* 
 
*Vorlagen* 
 
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die unter 
Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die sonstigen 
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 
sowie weitere nach § 124a AktG zu veröffentlichende 
Informationen sind über die Internetseite 
 
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung am 
Versammlungsort zur Einsichtnahme aus. 
 
*Grundkapital und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.863.100,00 und 
ist eingeteilt in 1.863.100 auf den Inhaber lautende Aktien 
ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
1.863.100. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Die 
Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. 
AktG und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre 
Teilnahmeberechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss 
spätestens am 22.07.2019, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
Panamax AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: 089/21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie 
kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. 
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch 
eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung (d.h. 08.07.2019, 00:00 Uhr) bezogene 
Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten 
Adresse spätestens am 22.07.2019, 24:00 Uhr, eingehen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig 
angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung 
ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten 
übermittelt werden. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu 
erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist gegenüber der 
Gesellschaft auch per E-Mail möglich. § 135 AktG bleibt 
unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen 
wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die 
Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch 
zum Download unter 
 
http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/ 
 
bereit. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
ist an folgende Adresse zu richten: 
 
Panamax AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: 089/21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft* 
 
Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu 
lassen. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach 
Maßgabe des Abschnitts 'Teilnahmebedingungen' 
erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im 
Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen 
ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen 
Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung 
von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen 
keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen 
oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 
26.07.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der 
nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein: 
 
Panamax AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: 089/21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung 
auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer 
erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung 
von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung 
können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung 
von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform 
auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung 
erfolgen. 
 
Unter der Internetadresse 
 
http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/ 
 
stehen weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch 
die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie 
ein Formular zur Erteilung und Änderung von Vollmacht und 
Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
*Anträge und Anfragen von Aktionären* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile 
zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, 
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft 
unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 
Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Panamax Aktiengesellschaft: -2-

sind), also spätestens am 28.06.2019, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der 
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer 
Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, 
wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend 
bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
14.07.2019, 24:00 Uhr, zugeht. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe 
von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein 
Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 
Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der 
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 
sind), also spätestens am 14.07.2019, 24:00 Uhr, zugeht. 
 
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
Panamax Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: 089/21027-298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden 
nicht berücksichtigt. 
 
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 
126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge 
und Wahlvorschläge werden unter 
 
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich 
gemacht. 
 
*Sonstige Hinweise* 
 
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die 
Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 
Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 
08.07.2019, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der 
satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen 
berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr 
Stimmrecht auszuüben. 
 
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass 
jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich 
ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 
Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter 
 
http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/ 
 
zur Verfügung. 
 
Unter 
 
http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu 
veröffentlichenden Informationen zugänglich. 
 
*Anfragen und Anforderungen von Unterlagen* 
 
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und 
zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der 
Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir 
Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich 
zu richten an die 
 
Panamax AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Fax: 089 21027-298 
E-Mail: hvmitteilungen@linkmarketservices.de 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Panamax AG ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten anlässlich der 
Hauptversammlung. 
 
_Art und Ursprung der Daten_ 
 
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf 
eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person 
beziehen. Sind Sie Aktionär, verarbeiten wir von Ihnen Vor- 
und Nachnamen, Anrede, evtl. Titel, komplette Anschrift (Land, 
Ort, PLZ, Straße, Hausnummer), ggf. hiervon abweichende 
Versandadresse, die Nummer der Eintrittskarte, Depotbank, 
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und ggf. 
E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Nehmen Sie als 
Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung teil, verarbeiten 
wir zur Erstellung der Gästeeintrittskarte Ihren Vor- und 
Nachnamen sowie Ihre komplette Anschrift. Anlässlich der 
Hauptversammlung werden wir keine besonderen Kategorien 
personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeiten. 
 
_Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung_ 
 
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten hauptsächlich zur 
Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, um Ihnen 
die Ausübung Ihrer Rechte anlässlich dieser zu ermöglichen. 
Zur Vorbereitung der Hauptversammlung verarbeiten wir Ihre 
personenbezogenen Daten insbesondere im Rahmen von Anträgen 
zur Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen sowie Ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung. 
Weiterhin werden Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung 
der Hauptversammlung verarbeitet, insbesondere um ein 
Teilnehmerverzeichnis der erschienenen oder vertretenen 
Aktionäre zu erstellen oder wenn Sie einen Widerspruch zum 
notariellen Protokoll einlegen. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist 
für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 
6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG. 
 
Daneben verarbeiten wir Ihre Daten auch zu organisatorischen 
und statistischen Zwecken, wie zur Organisation der 
Hauptversammlung, für die Darstellung und Analyse der 
Aktionärsstruktur und der Entwicklung und für Übersichten 
über die größten Aktionäre. Die Verarbeitung zu 
organisatorischen und statistischen Zwecken erfolgt auf 
Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO und dient 
unseren berechtigten Interessen an der geordneten Durchführung 
der Hauptversammlung sowie an der Erfassung unserer 
Aktionärsstruktur. 
 
Sollten Sie als Gast an der Hauptversammlung teilnehmen, 
beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) 
DSGVO und dient unseren berechtigten Interessen, auch Personen 
außerhalb der gesetzlich normierten Teilnehmerrechte die 
Teilnahme zu ermöglichen. 
 
Da sämtliche Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, führt 
die Gesellschaft kein Aktienregister im Sinne von § 67 AktG, 
in das Name, Geburtsdatum und Adresse des Aktionärs sowie die 
Stückzahl der Aktien einzutragen sind. 
 
_Empfänger der Daten_ 
 
Eine Weitergabe Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen 
Daten erfolgt nur bei einer gesetzlichen Verpflichtung im 
Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben 
(beispielsweise an Behörden). So werden Ihre personenbezogenen 
Daten etwa im Falle eines Tagesordnungsergänzungsverlangens 
nach § 122 Abs. 2 AktG und im Falle von Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen nach § 126 Abs. 1 und § 127 AktG wie in der 
Einladung unter ,Anträge und Anfragen von Aktionären' 
beschrieben zugänglich gemacht. Im Übrigen werden die 
personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, 
namentlich über das Teilnahmeverzeichnis gemäß § 129 
AktG. Darüber hinaus geben wir Ihre personenbezogenen Daten 
nicht an Dritte weiter. Jedoch unterstützen uns bei der 
Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung 
verschiedene Dienstleister, welche ggfs. Ihre 
personenbezogenen Daten in unserem Auftrag ausschließlich 
für uns verarbeiten werden. Unsere Dienstleister erhalten von 
uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung 
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und 
verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich 
nach unserer Weisung im Rahmen einer schriftlich vereinbarten 
Auftragsvereinbarung. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten, soweit diese vom Aktionär bzw. 
von dessen Vertreter bevollmächtigt werden, nur solche 
personenbezogenen Daten, die für die weisungsgebundene 
Stimmrechtsausübung erforderlich sind. 
 
_Dauer und Aufbewahrung der Daten_ 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies 
gesetzlich geboten ist oder die Panamax AG ein berechtigtes 
Interesse an der Speicherung dieser Daten hat, beispielsweise 
im Zusammenhang mit gerichtlichen oder außergerichtlichen 
Streitigkeiten. Anschließend werden die personenbezogenen 
Daten gelöscht. 
 
_Rechte als betroffene Person_ 
 
Sie haben als von der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten betroffene Person ein jederzeitiges Recht auf Auskunft 
(Art. 15 DSGVO), Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Recht 
auf Löschung (Art. 17 DSGVO), Recht auf Einschränkung der 
Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Recht auf Datenübertragbarkeit 
(Art. 20 DSGVO) sowie ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. 
Diese Rechte können Sie gegenüber der Panamax AG unentgeltlich 
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
 *Panamax AG* 
 
 Sebastian-Kneipp-Straße 41 
 60439 Frankfurt am Main 
 Deutschland 
 E-Mail: info@panamax-ag.com 
 Fax: +49 (0) 69 5050 64124 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Frankfurt am Main, im Juni 2019 
 
*Panamax AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-06-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 

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June 19, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Panamax Aktiengesellschaft 
             Rathausstraße 8 
             85521 Ottobrunn 
             Deutschland 
E-Mail:      info@panamax-ag.com 
Internet:    https://www.panamax-ag.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
827571 2019-06-19 
 
 

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