Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes drohen rund 2000 Unternehmen Bußgelder, weil sie sich nicht wie vorgeschrieben am Recycling-System beteiligen. Die zur Kontrolle eingerichtete Zentrale Stelle teilte am Mittwoch mit, dass die Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben worden seien, "damit der Vollzug in diesen Fällen in die Wege geleitet werden kann".
Die Zentrale Stelle organisiert als Behörde das Verpackungsregister für Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Sie müssen sich deshalb auch an den Kosten fürs Entsorgen und Verwerten beteiligen und Lizenzentgelte zahlen an die dualen Systeme wie den Grünen Punkt. Das ist eigentlich schon lange Pflicht. Das neue Register ist aber öffentlich einsehbar und soll dazu führen, dass die Unternehmen sich gegenseitig kontrollieren. Sie melden der Zentralen Stelle ihre Verpackungsmengen, auch die Dualen Systeme liefern Daten. Diese werden abgeglichen - so fallen Schummeleien auf.
"Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren", erklärte Gunda Rachut, die die Zentrale Stelle leitet. Im Fokus standen zunächst große Firmen, die zum 15. Mai ihre Verpackungsmengen für das Vorjahr melden mussten. "Da die großen Verpackungsmengen auch von großen Firmen in Verkehr gebracht werden, liegt es nahe, dort mit den Maßnahmen zu beginnen", sagte Rachut. Rund 170 000 Unternehmen sind nach Angaben der Zentralen Stelle inzwischen im Register registriert. In den vergangenen Jahren waren es nur rund 60 000./ted/DP/zb
AXC0051 2019-06-26/06:14