Kleine Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch müssen künftig keine verpflichtende Energieberatung mehr in Anspruch nehmen. Der Bundestag beschloss am frühen Freitagmorgen die Einführung einer Bagatellschwelle. Unterhalb einer jährlichen Verbrauchsgrenze von 400 000 Kilowattstunden werden Unternehmen damit von der Pflicht zur Durchführung sogenannter Energieaudits befreit. Schätzungen zufolge profitieren davon etwa 2800 Betriebe.
Audits mit speziellen Energieberatern müssen seit 2015 alle vier Jahre durchgeführt werden. Bei kleineren Unternehmen seien die Kosten für die Beratung allerdings oft höher gewesen als der Nutzen, heißt es in der Begründung des jetzt verabschiedeten Gesetzentwurfs./ax/DP/stk
AXC0019 2019-06-28/06:04