Mit vorbörslichen Gewinnen hat die
Aktie von Bayer
Ein Marktteilnehmer sprach von einer nicht allzu überraschenden Entwicklung. Die Richterin hatte zuvor schon eine Reduzierung angekündigt, da das Strafmaß den zulässigen verfassungsrechtlichen Rahmen überschreite. Allerdings habe die Richterin den Antrag von Bayer abgelehnt, von einer Strafe abzusehen, fügte der Marktteilnehmer hinzu./mf/jha/
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ISIN DE000BAY0017
AXC0059 2019-07-26/08:29