Auchwenn jemand bei der Zwischenlandung in Paris oder Amsterdam den Flugbeendet, darf die Airline keine Zusatzgebühr für die Aushändigungder Koffer verlangen, urteilte das OLG Wien auf Klage des Vereinsfür Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums.Nutzt ein Kunde nur den Hinflug und lässt bei ...
Den vollständigen Artikel lesen ...