BERLIN (Dow Jones)--In Kindertagesstätten und Schulen gilt künftig eine Impfpflicht für Masern. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Masernschutzgesetz hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Um Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen anzumelden, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten künftig einen gültigen Impfnachweis für sie vorlegen.
Auch Personen, die mit Schul-, Kita-Kindern oder im medizinischen Umfeld arbeiten, sollen gegen die gefährliche Infektionskrankheit geimpft sein, erklärte das Bundesgesundheitsministerium. Wer nicht geimpft ist, kann vom Besuch dieser Einrichtungen ausgeschlossen werden. Es drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.
"Wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren", erklärte Spahn. "Denn Masern sind in höchstem Maße ansteckend und können einen sehr bösen, teils tödlichen Verlauf nehmen." Künftig soll es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst auch leichter möglich sein, freiwillige Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. So sollen auch weitere Infektionskrankheiten wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten bekämpft werden.
Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft, ein ärztliches möglich Attest oder auch in elektronischer Form erbracht werden. Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der neuen Impfpflicht ausgenommen.
Das Gesetzespaket sieht auch vor, dass die Öffentlichkeit verstärkt über Schutzimpfungen informiert werden soll. Dafür erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zusätzliche Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.
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July 17, 2019 04:56 ET (08:56 GMT)
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