DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.08.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-07-19 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit
laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen
*ordentlichen Hauptversammlung* ein, die am *30. August
2019* um *10:00 Uhr* im Sheraton München Arabellapark
Hotel (Raum Cuvilliés I) Arabellastraße 5, 81925
München stattfindet. A.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Scout24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten
Lage- und Konzernlageberichts für die Scout24 AG
und den Scout24-Konzern, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a
Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018
Die vorstehenden Unterlagen können auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.scout24.com
unter 'Investor Relations' und dort unter
'Hauptversammlung' eingesehen werden und werden
auch während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen. Ferner macht der
Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 176
Abs. 1 AktG den Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und
der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat der
Gesellschaft gemäß §§ 173, 171 AktG am 19.
März 2019 gebilligt worden. Der Jahresabschluss
ist damit festgestellt worden. Eine Feststellung
des Jahresabschlusses oder eine Billigung des
Konzernabschlusses nach § 173 Abs. 1 AktG ist
daher nicht erforderlich. Auch die übrigen
vorstehend genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung nur zugänglich zu machen, ohne
dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns - einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu
bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Scout24 AG für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2018 erzielte und im
festgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2018 ausgewiesene Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 973.986.000,00 wird wie folgt
verwendet:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
EUR 0,64 je dividendenberechtigter
Stückaktie für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2018.
Gesamtbetrag der = EUR 68.864.000,00
Dividende
Gewinnvortrag = EUR 905.122.000,00
Bilanzgewinn = EUR 973.986.000,00
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 4. September
2019, fällig.
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem
am 11. März 2019 (Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses) dividenden-berechtigten
Grundkapital in Höhe von EUR 107.600.000,00
eingeteilt in 107.600.000 Stückaktien. Die Anzahl
der dividenden-berechtigten Aktien - und damit
die Dividendensumme - kann sich bis zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns verringern oder erhöhen. In diesem
Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert
eine Ausschüttung von EUR 0,64 je
dividenden-berechtigter Stückaktie vorsieht und
bei dem sich der Gewinnvortrag entsprechend
ändert.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für den Jahres- und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie
für die etwaige prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts in den Geschäftsjahren 2019
und 2020 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2019
und 2020
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu
beschließen:
Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
wird zum Abschlussprüfer des Jahres- und
des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§
115 Abs. 5 WpHG) in den Geschäftsjahren
2019 und 2020 sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) in
den Geschäftsjahren 2019 und 2020 jeweils
bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im
Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014
(EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über Wahlen in den
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf
seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wird
gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft ein Nachfolger für den Rest der
Amtszeit des ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds gewählt.
Herr Michael Zahn hat zum 1. Juli 2019 sein Amt
als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Herr
David Roche und Frau Dr. Liliana Solomon haben
ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats
jeweils mit Wirkung zur Beendigung der
Hauptversammlung am 30. August 2019 niedergelegt.
Da somit die Ämter von insgesamt drei
Mitgliedern des Aufsichtsrats enden, sind drei
neue Mitglieder des Aufsichtsrats von der
Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung am 30. August 2019 bis zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, jeweils als Mitglieder in den
Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:
a) Herrn *Mathias Hedlund*, wohnhaft in
Stockholm, Chief Executive Officer der
Etraveli AB
Herr Hedlund ist mit dem Sektor, in dem die
Scout24 AG tätig ist, aufgrund seiner
langjährigen Tätigkeit in verschiedenen
führenden Positionen in Unternehmen der
Online-/Internetbranche vertraut (vgl. §
100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG).
_Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten_:
(i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
* Keine
(ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien
von Wirtschaftsunternehmen:
* Betsson AB (Schweden, seit 2018)
* Euroflorist Sverige AB (Schweden,
seit 2017)
b) Herrn *André Schwämmlein*, wohnhaft in
München, Geschäftsführer der FlixMobility
GmbH
_Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:_
(i) Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
* Keine
(ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren
in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Keine
c) Herrn *Frank H. Lutz,* wohnhaft in München,
Vorsitzender des Vorstands der CRX Markets
AG
Herr Lutz ist mit dem Sektor, in dem die
Scout24 AG tätig ist, aufgrund seiner
langjährigen Tätigkeit in verschiedenen
führenden Positionen in Unternehmen der
Online-/Internetbranche vertraut (vgl. §
100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG).
_Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5
AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl
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July 19, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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