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DGAP-HV: Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.08.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-07-19 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit 
laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein, die am *30. August 
2019* um *10:00 Uhr* im Sheraton München Arabellapark 
Hotel (Raum Cuvilliés I) Arabellastraße 5, 81925 
München stattfindet. A. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Scout24 AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten 
   Lage- und Konzernlageberichts für die Scout24 AG 
   und den Scout24-Konzern, des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorstehenden Unterlagen können auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.scout24.com 
 
   unter 'Investor Relations' und dort unter 
   'Hauptversammlung' eingesehen werden und werden 
   auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. Ferner macht der 
   Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 176 
   Abs. 1 AktG den Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns zugänglich. 
 
   Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und 
   der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft gemäß §§ 173, 171 AktG am 19. 
   März 2019 gebilligt worden. Der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt worden. Eine Feststellung 
   des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
   Konzernabschlusses nach § 173 Abs. 1 AktG ist 
   daher nicht erforderlich. Auch die übrigen 
   vorstehend genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nur zugänglich zu machen, ohne 
   dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns - einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu 
   bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Scout24 AG für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Der im Geschäftsjahr 2018 erzielte und im 
    festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
    Dezember 2018 ausgewiesene Bilanzgewinn in 
    Höhe von EUR 973.986.000,00 wird wie folgt 
    verwendet: 
 
    Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 
    EUR 0,64 je dividendenberechtigter 
    Stückaktie für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr 2018. 
 
     Gesamtbetrag der = EUR 68.864.000,00 
     Dividende 
     Gewinnvortrag    = EUR 905.122.000,00 
     Bilanzgewinn     = EUR 973.986.000,00 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 4. September 
   2019, fällig. 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem 
   am 11. März 2019 (Tag der Aufstellung des 
   Jahresabschlusses) dividenden-berechtigten 
   Grundkapital in Höhe von EUR 107.600.000,00 
   eingeteilt in 107.600.000 Stückaktien. Die Anzahl 
   der dividenden-berechtigten Aktien - und damit 
   die Dividendensumme - kann sich bis zum Zeitpunkt 
   der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns verringern oder erhöhen. In diesem 
   Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert 
   eine Ausschüttung von EUR 0,64 je 
   dividenden-berechtigter Stückaktie vorsieht und 
   bei dem sich der Gewinnvortrag entsprechend 
   ändert. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
    Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
    Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für den Jahres- und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   für die etwaige prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts in den Geschäftsjahren 2019 
   und 2020 sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen in den Geschäftsjahren 2019 
   und 2020 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, zu 
   beschließen: 
 
    Die KPMG AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
    wird zum Abschlussprüfer des Jahres- und 
    des Konzernabschlusses für das 
    Geschäftsjahr 2019 sowie für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 
    115 Abs. 5 WpHG) in den Geschäftsjahren 
    2019 und 2020 sowie für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger 
    Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) in 
    den Geschäftsjahren 2019 und 2020 jeweils 
    bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im 
   Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014 
   (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über Wahlen in den 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern 
   zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt 
   werden. 
 
   Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf 
   seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, wird 
   gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft ein Nachfolger für den Rest der 
   Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds gewählt. 
 
   Herr Michael Zahn hat zum 1. Juli 2019 sein Amt 
   als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Herr 
   David Roche und Frau Dr. Liliana Solomon haben 
   ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats 
   jeweils mit Wirkung zur Beendigung der 
   Hauptversammlung am 30. August 2019 niedergelegt. 
 
   Da somit die Ämter von insgesamt drei 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats enden, sind drei 
   neue Mitglieder des Aufsichtsrats von der 
   Hauptversammlung zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung am 30. August 2019 bis zum 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt, jeweils als Mitglieder in den 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen: 
 
   a) Herrn *Mathias Hedlund*, wohnhaft in 
      Stockholm, Chief Executive Officer der 
      Etraveli AB 
 
      Herr Hedlund ist mit dem Sektor, in dem die 
      Scout24 AG tätig ist, aufgrund seiner 
      langjährigen Tätigkeit in verschiedenen 
      führenden Positionen in Unternehmen der 
      Online-/Internetbranche vertraut (vgl. § 
      100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). 
 
      _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl 
      vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten_: 
 
      (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
           * Keine 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien 
           von Wirtschaftsunternehmen: 
 
           * Betsson AB (Schweden, seit 2018) 
           * Euroflorist Sverige AB (Schweden, 
             seit 2017) 
   b) Herrn *André Schwämmlein*, wohnhaft in 
      München, Geschäftsführer der FlixMobility 
      GmbH 
 
      _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl 
      vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:_ 
 
      (i)  Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten: 
 
           * Keine 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren 
           in- und ausländischen 
           Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
           * Keine 
   c) Herrn *Frank H. Lutz,* wohnhaft in München, 
      Vorsitzender des Vorstands der CRX Markets 
      AG 
 
      Herr Lutz ist mit dem Sektor, in dem die 
      Scout24 AG tätig ist, aufgrund seiner 
      langjährigen Tätigkeit in verschiedenen 
      führenden Positionen in Unternehmen der 
      Online-/Internetbranche vertraut (vgl. § 
      100 Abs. 5 letzter Halbsatz AktG). 
 
      _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
      AktG zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl 

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July 19, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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