Der Richter begründete das Urteil, damit, dass er keine Pflichtverletzung des Beklagten sieht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Grund für den seit Dezember 2018 ausgetragenen Streit vor Gericht ist ein Betrugsfall aus dem Jahr 2016. Die Täter hatten sich damals in Mails als die Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst. ...Den vollständigen Artikel lesen ...