Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 01.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
Paukenschlag in USA: Cannabis-Neuregulierung durch DEA sorgt für Kursexplosion!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
500 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: -2-

DJ DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.09.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-08-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009 
Wertpapier Kenn-Nr. 750 100 Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
Donnerstag, 26. September 2019 um 10:00 Uhr (MESZ) 
 
in der Bayerischen Börse, Karolinenplatz 6, 80333 München 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 
   unter Änderung des Beschlusses der 
   ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 
   2019 über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung der 
   Gesellschaft hat am 10. Mai 2019 beschlossen, 
   den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 5.107.465,12 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 2.529.000,00 
   Dividende von EUR 0,12 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 2.578.465,12 
 
   Vor dem Hintergrund des im Juni 2019 
   vollzogenen Verkaufs der GEG German Estate 
   Group ("GEG") durch die TTL Real Estate GmbH, 
   einem assoziierten Unternehmen der TTL 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, sollen die 
   Aktionäre der Gesellschaft an dem anlässlich 
   des GEG-Verkaufs erzielten Mittelzufluss 
   durch eine Sonderdividende partizipieren, 
   indem der auf neue Rechnung vorgetragene 
   Betrag teilweise für eine weitere 
   Ausschüttung an die Aktionäre verwendet wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Der von der ordentlichen Hauptversammlung 
    am 10. Mai 2019 zu dortigem 
    Tagesordnungspunkt 2 gefasste 
    Gewinnverwendungsbeschluss wird dahingehend 
    geändert, dass der auf neue Rechnung 
    vorgetragene Teil des zum 31. Dezember 2018 
    ausgewiesenen Bilanzgewinns der TTL 
    Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in Höhe 
    von EUR 2.578.465,12 wie folgt verwendet 
    wird: 
 
    Ausschüttung einer      EUR 2.529.000,00 
    weiteren Dividende von 
    EUR 0,12 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    ("Sonderdividende") 
    Verbleibender Vortrag   EUR 49.465,12 
    auf neue Rechnung 
 
    Im Übrigen, d.h. hinsichtlich der 
    bereits erfolgten Ausschüttung einer 
    Dividende in Höhe von EUR 2.529.000,00 (EUR 
    0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie) 
    bleibt der von der ordentlichen 
    Hauptversammlung am 10. Mai 2019 zu 
    dortigem Tagesordnungspunkt 2 gefasste 
    Gewinnverwendungsbeschluss unverändert. 
 
   Der Anspruch auf die Sonderdividende ist am 
   dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 1. Oktober 
   2019 fällig. 
 
   Unter Berücksichtigung der bereits von der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2019 
   beschlossenen Gewinnausschüttung ist der im 
   festgestellten Jahresabschluss der TTL 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-AG zum 31. 
   Dezember 2018 ausgewiesene Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 5.107.465,12 bei Annahme des 
   vorstehenden Beschlussvorschlags damit wie 
   folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 2.529.000,00 
   Dividende von EUR 0,12 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Ausschüttung einer          EUR 2.529.000,00 
   Sonderdividende von EUR 
   0,12 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Verbleibender Vortrag auf   EUR 49.465,12 
   neue Rechnung 
 
   Die von der Hauptversammlung am 10. Mai 2019 
   beschlossene Dividende in Höhe von insgesamt 
   EUR 2.529.000,00 wurde bereits zur Auszahlung 
   gebracht und kommt nicht erneut zur 
   Auszahlung. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis 
des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
Institut in Textform erstellte in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
Donnerstag, der *5. September 2019, 0:00 Uhr (MESZ) *(sog. 
*'Nachweisstichtag'*). Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der 
nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 
Donnerstag, *19. September 2019 (24:00 Uhr MESZ)* zugegangen sein: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
c/o Quirin Privatbank AG 
Bürgermeister-Smidt-Str. 76 
28195 Bremen 
Telefax: +49 (0) 421 / 897604 - 44 
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes 
Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin 
die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises 
des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang 
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit 
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder 
sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung EUR 21.075.000,00 und ist in 
21.075.000 Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein 
Stimmrecht vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
21.075.000. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß 
§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person 
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich 
in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, 
welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
 
Der Nachweis der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
Vollmacht kann am Tag der Hauptversammlung durch den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 16, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann 
der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die 
nachstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0) 89 - 889 69 06-55 
E-Mail: ttl@better-orange.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn 
die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die 
Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der 
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den 
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Aktionäre können sich auch durch den von der Gesellschaft 
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des 
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter steht bei der Ausübung des 
Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur 
Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen 
entgegen. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche 
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird und steht auch unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
Die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) mit den Weisungen an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen spätestens bis 
Mittwoch, *25. September 2019, 18:00 Uhr (MESZ) *bei der 
vorstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
eingegangen sein. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und 
in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären und 
Aktionärsvertretern an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen 
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 
dreißig Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
also spätestens bis Montag, *26. August 2019, 24:00 Uhr (MESZ),* 
zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende 
Ergänzungsverlangen an folgende Adresse: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
Vorstand 
Theresienhöhe 28 
80339 München 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, 
soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, 
unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetseite 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
veröffentlicht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 
Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem Punkt der 
Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl des Abschlussprüfers, 
soweit eine solche Wahl Gegenstand der Tagesordnung ist, 
übersenden. Vor der Hauptversammlung sind Gegenanträge und 
Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG ausschließlich an 
folgende Adresse zu richten: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0) 89 - 889 69 06-55 
E-Mail: gegenantraege@better-orange.de 
 
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge 
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen 
Begründung mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung 
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens bis Mittwoch, *11. September 
2019, 24:00 Uhr (MESZ) *unter der vorstehend angegebenen Adresse 
zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann 
die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 
5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern und/oder zur Wahl des Abschlussprüfers, 
soweit eine solche Wahl Gegenstand der Tagesordnung ist, gelten 
die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Eine 
Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann 
außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann 
unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf 
und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten und bei der Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern nicht auch Angaben zur Mitgliedschaft des 
Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
enthält. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, 
auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt 
worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, 
wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das 
Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung 
zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in 
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
einem verbundenen Unternehmen. 
 
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in 
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die 
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen 
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 
18 Abs. 3 der Satzung ist der Leiter der Hauptversammlung 
ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich 
angemessen zu beschränken. 
 
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären werden die Informationen nach § 124a AktG ab der 
Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zugänglich gemacht. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 
AktG finden sich ebenfalls unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html. 
 
München, im August 2019 
 
*TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als Aktionär über die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die TTL 
Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (im folgenden auch 'Wir' oder 
'TTL') und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. 
 
*1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?* 
 
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
Theresienhöhe 28 
80339 München 
Telefon: +49 89 381611-0 
E-mail: info@ttl-ag.de 
 
*2. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre 
Daten verarbeitet?* 
 
TTL verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung Ihre 
personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse und weitere 
Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, 
Eintrittskartennummer; gegebenenfalls Name und Adresse des vom 
jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) nach den 
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG") sowie der 
Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des Aktiengesetzes ('AktG') 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 16, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

Lithium vs. Palladium - Zwei Rohstoff-Chancen traden
In diesem kostenfreien PDF-Report zeigt Experte Carsten Stork interessante Hintergründe zu den beiden Rohstoffen inkl. . Zudem gibt er Ihnen konkrete Produkte zum Nachhandeln an die Hand, inkl. WKNs.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.