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DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.10.2019 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.10.2019 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-09-05 / 16:35 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Travel24.com AG Leipzig ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN: 
A0L1NQ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
Dienstag, den 15. Oktober 2019, 
um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Travel24.com 
AG, 
Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Travel24.com AG zum 31.12.2018 nebst 
   Lagebericht, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2018 nebst 
   Konzernlagebericht, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
   Absatz 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstand 
   wird für diesen Zeitraum entlastet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrates werden für 
   diesen Zeitraum entlastet. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KNOLL BECK 
   AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dieser nimmt 
   auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte vor, sofern solche erfolgen. 
5. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer 
   Barkapitalerhöhung sowie damit verbundene 
   Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Das derzeit im Handelsregister 
      eingetragene Grundkapital der 
      Gesellschaft in Höhe von EUR 
      2.033.585,00, eingeteilt in 2.033.585 auf 
      den Inhaber lautende nennwertlose 
      Stückaktien mit einem jeweiligen 
      rechnerischen Anteil am Grundkapital von 
      EUR 1,00 wird im Wege einer 
      Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 
      10.167.925,00 auf bis zu EUR 
      12.201.510,00 durch Ausgabe von bis zu 
      10.167.925 auf den Inhaber lautende 
      nennwertlose Stückaktien mit einem 
      jeweiligen anteiligen rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 
      ('Neue Aktien'), die nur an Anleger 
      ausgegeben werden dürfen, die Stückaktien 
      mit einem Mindestbetrag in Höhe von EUR 
      100.000,00 je Angebot erwerben, gegen 
      Bareinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der 
      Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je 
      Stückaktie. Der Gesamtausgabebetrag ist 
      in voller Höhe in Geld auf ein Konto der 
      Gesellschaft einzuzahlen. 
   b) Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei 
      Eintragung der Kapitalerhöhung in das 
      Handelsregister laufenden Geschäftsjahres 
      an gewinnberechtigt. 
   c) Den Aktionären steht das gesetzliche 
      Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 1 
      Aktiengesetz zu. Nicht bezogene Aktien 
      können von anderen Aktionären gezeichnet 
      werden. 
   d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 
      festzulegen. 
   e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der 
      Satzung der Travel24.com AG (Höhe und 
      Einteilung des Grundkapitals) 
      entsprechend der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
      anzupassen. 
   f) Der Beschluss über die Erhöhung des 
      Grundkapitals im Wege der 
      Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn 
      die Durchführung dieser Kapitalerhöhung 
      nicht innerhalb von drei Monaten nach der 
      Eintragung dieses Beschlusses in das 
      Handelsregister der Gesellschaft, 
      spätestens jedoch am 29. Februar 2020, im 
      Handelsregister der Gesellschaft 
      eingetragen worden ist. 
   g) Der Vorstand und der Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats sind angewiesen, die 
      Eintragung des Beschlusses über die 
      Erhöhung des Grundkapitals gegen 
      Bareinlage unverzüglich nach Vorliegen 
      der Voraussetzungen für dessen Eintragung 
      zum Handelsregister anzumelden. Die 
      Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf 
      der Frist des § 246 Absatz 1 Aktiengesetz 
      erfolgen. 
   h) Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer 
      Durchführung trägt die Travel24.com AG. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in 
   Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung der 
   Travel24.com AG aus drei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl 
   haben mit Schreiben vom 2. September 2019 
   gegenüber dem Vorstand ihr Amt als Mitglied 
   des Aufsichtsrates der Travel24.com AG, Herr 
   Hennig zudem als dessen Vorsitzender, mit 
   Wirkung zum Ablauf des 15. Oktober 2019 
   niedergelegt. Ohne die Wahl von neuen 
   Aufsichtsratsmitgliedern bestünde der 
   Aufsichtsrat nach Ablauf des 15. Oktober 2019 
   aus nur einem Mitglied und wäre nach § 108 
   Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz und § 11 Abs. 3 
   Satz 1 der Satzung der Travel24.com AG nicht 
   beschlussfähig. Aus diesem Grund sind von der 
   Hauptversammlung zwei neue 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, deren 
   Amtszeit mit Beginn des 16. Oktober 2019 
   beginnt und bis zum Rest der Amtsdauer der 
   ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Herr 
   Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl 
   besteht. Herr Markus Hennig und Herr Dr. 
   Konrad Bösl sind in der Hauptversammlung am 
   28. September 2017 bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, gewählt worden. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge des 
   Aufsichtsrates berücksichtigen die vom 
   Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 
   im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemachten und am 19. Mai 2017 im 
   elektronischen Bundesanzeiger berichtigten 
   Empfehlungen der 'Regierungskommission 
   Deutscher Corporate Governance Kodex' in der 
   Fassung vom 7. Februar 2017, mit der folgenden 
   Ausnahme zu der hier einschlägigen Ziffer 
   5.4.1 Absatz 2: 
 
    'Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten 
    Ziele für seine Zusammensetzung und 
    erarbeitet kein Kompetenzprofil für das 
    Gesamtgremium im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 
    2. Folglich kann auch den hierauf 
    basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 
    Abs. 3 und 4 nicht gefolgt werden. Der 
    Aufsichtsrat hat sich bei seinen 
    Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher 
    ausschließlich von der Eignung der 
    Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. 
    Dies hat sich nach Überzeugung der 
    Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
    bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit 
    gesehen, diese Praxis zu ändern. Da derzeit 
    keine weiblichen Aufsichtsräte zur 
    Verfügung stehen, wird auch das Gebot der 
    Vielfalt (Diversity) nicht eingehalten.' 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die 
   Wahlen der nachfolgend genannten Kandidaten 
   als Mitglieder des Aufsichtsrats als 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn *Peter Maurer*, 
      Senior Transaction Manager bei der VICUS 
      GROUP AG, Leipzig, wohnhaft in Leipzig, 
      und 
   b) Herrn *Jens Wiesner*, 
      Steuerberater in eigener Kanzlei, 
      Leipzig, wohnhaft in Leipzig 
 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Die Wahl der oben genannten Kandidaten als 
   Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für 
   die Zeit ab dem Beginn des 16. Oktober 2019 
   bis zum Rest der Amtsdauer der ausscheidenden 
   Aufsichtsratsmitglieder Herr Markus Hennig und 
   Herr Dr. Konrad Bösl (vgl. § 8 Abs. 5 Satz 2 
   der Satzung der Travel24.com AG). 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten jeweils versichert, 
   dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für 
   das Aufsichtsratsmandat aufbringen können. 
 
   Herr Peter Maurer steht in folgenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem 
   wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten 
   Aktionär: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 05, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)

* Angestellter der VICUS GROUP AG 
     (Aktionärin der Travel24.com AG). 
 
   Herr Peter Maurer ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Keine Mandate. 
 
   Herr Jens Wiesner steht in folgenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem 
   wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten 
   Aktionär: 
 
   * Steuerberater der VICUS GROUP AG 
     (Aktionärin der Travel24.com AG) und 
     Gesellschaften der VICUS Gruppe. 
 
   Herr Jens Wiesner ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Keine Mandate. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten können auf der Internetseite der 
   Travel24.com AG unter 
 
   www.travel24group.com 
 
   - Investor Relations - Hauptversammlung 2019 
   eingesehen und heruntergeladen werden. 
7. *Beschlussfassungen über eine Änderung 
   der Satzung ('Gegenstand des Unternehmens')* 
 
   Die Travel24.com AG plant zum Zeitpunkt der 
   Bekanntgabe der Einladung zur 
   Hauptversammlung, ihren Geschäftszweck um die 
   Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Ankauf 
   von Grundbesitz und Beteiligungen zu 
   erweitern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 2 Nr. 1 der Satzung (Gegenstand des 
      Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst: 
 
      'Gegenstand des Unternehmens ist die 
      gewerbliche Betätigung in der Touristik 
      und im Freizeitbereich 
      (einschließlich aller damit in 
      Zusammenhang stehenden Dienstleistungen 
      und Projektentwicklungen), die 
      Beteiligung an Unternehmen der 
      Reiseveranstaltung, des Hotelgewerbes, 
      des Freizeitbereichs sowie an Reisebüros 
      und durch sonstige Dienstleistungen und 
      zwar in eigenen oder in Betrieben von 
      Beteiligungsgesellschaften, die 
      Zusammenfassung von 
      Beteiligungsgesellschaften unter 
      einheitlicher Leitung _und die Verwaltung 
      eigenen Vermögens sowie der Ankauf von 
      Grundbesitz und Beteiligungen_ _.'_ 
   b) Der Vorstand wird angewiesen, die 
      vorgenannte Satzungsänderung zum 
      Handelsregister anzumelden. 
II. 
Teilnahme an der Hauptversammlung und 
Ausübung des Stimmrechts 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Travel24.com AG beträgt EUR 
2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Aktien. 
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich 
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. 
Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
gemäß § 15 der Satzung spätestens bis *Dienstag, 
den 8. Oktober 2019, 24:00 Uhr* (MESZ), bei der 
Travel24.com AG angemeldet und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf 
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und muss 
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut erforderlich und 
ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut muss in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
des 24. September 2019, das heißt *Dienstag, den 
24. September 2019, 00:00 Uhr* (MESZ) beziehen 
("Nachweiszeitpunkt") und muss bei der Travel24.com AG 
ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden 
Adresse spätestens bis *Dienstag, den 8. Oktober 2019, 
24:00 Uhr *(MESZ), eingehen: 
 
 Travel24.com AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*Bedeutung des Nachweiszeitpunkts* 
 
Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die 
Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, *Dienstag, den 24. 
September 2019, 00:00 Uhr *(MESZ). Mit dem 
Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, 
das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. 
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen 
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen 
mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular 
übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular 
auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos übermittelt werden. Das Verlangen ist zu 
richten an: 
 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 
 oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und 
zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
 
 ir@travel24.com 
 
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt 
sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie 
vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden 
soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - 
die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir 
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt 
werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz 
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, 
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, 
sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches 
Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
*Ton- und Bildaufnahmen* 
 
Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich 
darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von 
der gesamten Hauptversammlung Tonaufzeichnungen 
fertigen wird. 
 
Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer 
Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über 
die Hauptversammlung, die seine Redebeiträge und Fragen 
sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die 
darauf erteilten Antworten der Mitglieder des Vorstands 
und des Aufsichtsrates enthalten. 
 
Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen 
während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen 
werden. 
 
Den Aktionären sind Ton- und Bildaufnahmen während der 
Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen 
mitgebrachte Kameras und Aufnahmegeräte abgeben, wenn 
sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung 
betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen wieder 
ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen. 
 
Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden, 
allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder 
Tonaufzeichnungen in der Hauptversammlung zu fertigen. 
Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte 
während der gesamten Hauptversammlung stumm zu 
schalten. 
 
III. 
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 
127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des 
Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG 
101.680 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige 
Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 05, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)

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