DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.10.2019 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
15.10.2019 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-09-05 / 16:35
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Travel24.com AG Leipzig ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN:
A0L1NQ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Dienstag, den 15. Oktober 2019,
um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Travel24.com
AG,
Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Travel24.com AG zum 31.12.2018 nebst
Lagebericht, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2018 nebst
Konzernlagebericht, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a
Absatz 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr
2018*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 Aktiengesetz festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstand
wird für diesen Zeitraum entlastet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrates werden für
diesen Zeitraum entlastet.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KNOLL BECK
AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dieser nimmt
auch die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte vor, sofern solche erfolgen.
5. *Beschlussfassung über die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer
Barkapitalerhöhung sowie damit verbundene
Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Das derzeit im Handelsregister
eingetragene Grundkapital der
Gesellschaft in Höhe von EUR
2.033.585,00, eingeteilt in 2.033.585 auf
den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien mit einem jeweiligen
rechnerischen Anteil am Grundkapital von
EUR 1,00 wird im Wege einer
Barkapitalerhöhung um bis zu EUR
10.167.925,00 auf bis zu EUR
12.201.510,00 durch Ausgabe von bis zu
10.167.925 auf den Inhaber lautende
nennwertlose Stückaktien mit einem
jeweiligen anteiligen rechnerischen
Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00
('Neue Aktien'), die nur an Anleger
ausgegeben werden dürfen, die Stückaktien
mit einem Mindestbetrag in Höhe von EUR
100.000,00 je Angebot erwerben, gegen
Bareinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der
Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je
Stückaktie. Der Gesamtausgabebetrag ist
in voller Höhe in Geld auf ein Konto der
Gesellschaft einzuzahlen.
b) Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei
Eintragung der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister laufenden Geschäftsjahres
an gewinnberechtigt.
c) Den Aktionären steht das gesetzliche
Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 1
Aktiengesetz zu. Nicht bezogene Aktien
können von anderen Aktionären gezeichnet
werden.
d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
festzulegen.
e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der
Satzung der Travel24.com AG (Höhe und
Einteilung des Grundkapitals)
entsprechend der Durchführung der
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen
anzupassen.
f) Der Beschluss über die Erhöhung des
Grundkapitals im Wege der
Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn
die Durchführung dieser Kapitalerhöhung
nicht innerhalb von drei Monaten nach der
Eintragung dieses Beschlusses in das
Handelsregister der Gesellschaft,
spätestens jedoch am 29. Februar 2020, im
Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen worden ist.
g) Der Vorstand und der Vorsitzende des
Aufsichtsrats sind angewiesen, die
Eintragung des Beschlusses über die
Erhöhung des Grundkapitals gegen
Bareinlage unverzüglich nach Vorliegen
der Voraussetzungen für dessen Eintragung
zum Handelsregister anzumelden. Die
Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf
der Frist des § 246 Absatz 1 Aktiengesetz
erfolgen.
h) Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung trägt die Travel24.com AG.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95,
96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in
Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung der
Travel24.com AG aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl
haben mit Schreiben vom 2. September 2019
gegenüber dem Vorstand ihr Amt als Mitglied
des Aufsichtsrates der Travel24.com AG, Herr
Hennig zudem als dessen Vorsitzender, mit
Wirkung zum Ablauf des 15. Oktober 2019
niedergelegt. Ohne die Wahl von neuen
Aufsichtsratsmitgliedern bestünde der
Aufsichtsrat nach Ablauf des 15. Oktober 2019
aus nur einem Mitglied und wäre nach § 108
Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz und § 11 Abs. 3
Satz 1 der Satzung der Travel24.com AG nicht
beschlussfähig. Aus diesem Grund sind von der
Hauptversammlung zwei neue
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, deren
Amtszeit mit Beginn des 16. Oktober 2019
beginnt und bis zum Rest der Amtsdauer der
ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Herr
Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl
besteht. Herr Markus Hennig und Herr Dr.
Konrad Bösl sind in der Hauptversammlung am
28. September 2017 bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, gewählt worden.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge des
Aufsichtsrates berücksichtigen die vom
Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017
im elektronischen Bundesanzeiger bekannt
gemachten und am 19. Mai 2017 im
elektronischen Bundesanzeiger berichtigten
Empfehlungen der 'Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex' in der
Fassung vom 7. Februar 2017, mit der folgenden
Ausnahme zu der hier einschlägigen Ziffer
5.4.1 Absatz 2:
'Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten
Ziele für seine Zusammensetzung und
erarbeitet kein Kompetenzprofil für das
Gesamtgremium im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs.
2. Folglich kann auch den hierauf
basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1
Abs. 3 und 4 nicht gefolgt werden. Der
Aufsichtsrat hat sich bei seinen
Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher
ausschließlich von der Eignung der
Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen.
Dies hat sich nach Überzeugung der
Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat
bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit
gesehen, diese Praxis zu ändern. Da derzeit
keine weiblichen Aufsichtsräte zur
Verfügung stehen, wird auch das Gebot der
Vielfalt (Diversity) nicht eingehalten.'
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die
Wahlen der nachfolgend genannten Kandidaten
als Mitglieder des Aufsichtsrats als
Einzelwahl durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn *Peter Maurer*,
Senior Transaction Manager bei der VICUS
GROUP AG, Leipzig, wohnhaft in Leipzig,
und
b) Herrn *Jens Wiesner*,
Steuerberater in eigener Kanzlei,
Leipzig, wohnhaft in Leipzig
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.
Die Wahl der oben genannten Kandidaten als
Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für
die Zeit ab dem Beginn des 16. Oktober 2019
bis zum Rest der Amtsdauer der ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder Herr Markus Hennig und
Herr Dr. Konrad Bösl (vgl. § 8 Abs. 5 Satz 2
der Satzung der Travel24.com AG).
Der Aufsichtsrat hat sich bei den
vorgeschlagenen Kandidaten jeweils versichert,
dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für
das Aufsichtsratsmandat aufbringen können.
Herr Peter Maurer steht in folgenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem
wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten
Aktionär:
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September 05, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)
DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-
* Angestellter der VICUS GROUP AG
(Aktionärin der Travel24.com AG).
Herr Peter Maurer ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Keine Mandate.
Herr Jens Wiesner steht in folgenden
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem
wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten
Aktionär:
* Steuerberater der VICUS GROUP AG
(Aktionärin der Travel24.com AG) und
Gesellschaften der VICUS Gruppe.
Herr Jens Wiesner ist Mitglied in folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in
folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* Keine Mandate.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidaten können auf der Internetseite der
Travel24.com AG unter
www.travel24group.com
- Investor Relations - Hauptversammlung 2019
eingesehen und heruntergeladen werden.
7. *Beschlussfassungen über eine Änderung
der Satzung ('Gegenstand des Unternehmens')*
Die Travel24.com AG plant zum Zeitpunkt der
Bekanntgabe der Einladung zur
Hauptversammlung, ihren Geschäftszweck um die
Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Ankauf
von Grundbesitz und Beteiligungen zu
erweitern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) § 2 Nr. 1 der Satzung (Gegenstand des
Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst:
'Gegenstand des Unternehmens ist die
gewerbliche Betätigung in der Touristik
und im Freizeitbereich
(einschließlich aller damit in
Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
und Projektentwicklungen), die
Beteiligung an Unternehmen der
Reiseveranstaltung, des Hotelgewerbes,
des Freizeitbereichs sowie an Reisebüros
und durch sonstige Dienstleistungen und
zwar in eigenen oder in Betrieben von
Beteiligungsgesellschaften, die
Zusammenfassung von
Beteiligungsgesellschaften unter
einheitlicher Leitung _und die Verwaltung
eigenen Vermögens sowie der Ankauf von
Grundbesitz und Beteiligungen_ _.'_
b) Der Vorstand wird angewiesen, die
vorgenannte Satzungsänderung zum
Handelsregister anzumelden.
II.
Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Travel24.com AG beträgt EUR
2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Aktien.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
*Teilnahmebedingungen*
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff.
Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
gemäß § 15 der Satzung spätestens bis *Dienstag,
den 8. Oktober 2019, 24:00 Uhr* (MESZ), bei der
Travel24.com AG angemeldet und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und muss
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist
ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch)
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich und
ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut muss in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn
des 24. September 2019, das heißt *Dienstag, den
24. September 2019, 00:00 Uhr* (MESZ) beziehen
("Nachweiszeitpunkt") und muss bei der Travel24.com AG
ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden
Adresse spätestens bis *Dienstag, den 8. Oktober 2019,
24:00 Uhr *(MESZ), eingehen:
Travel24.com AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweiszeitpunkts*
Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die
Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, *Dienstag, den 24.
September 2019, 00:00 Uhr *(MESZ). Mit dem
Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich,
das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt.
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen
mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular
übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch
gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular
auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos übermittelt werden. Das Verlangen ist zu
richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und
zwar an die folgende E-Mail-Adresse:
ir@travel24.com
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt
sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie
vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden
soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz -
die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der
Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt
werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre,
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen
gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten,
sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches
Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
*Ton- und Bildaufnahmen*
Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich
darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von
der gesamten Hauptversammlung Tonaufzeichnungen
fertigen wird.
Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer
Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über
die Hauptversammlung, die seine Redebeiträge und Fragen
sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die
darauf erteilten Antworten der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrates enthalten.
Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen
während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen
werden.
Den Aktionären sind Ton- und Bildaufnahmen während der
Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen
mitgebrachte Kameras und Aufnahmegeräte abgeben, wenn
sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung
betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen wieder
ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen.
Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden,
allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder
Tonaufzeichnungen in der Hauptversammlung zu fertigen.
Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte
während der gesamten Hauptversammlung stumm zu
schalten.
III.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz
1,
127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2
Aktiengesetz*
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des
Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG
101.680 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige
Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher
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ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das Erreichen
der 5-Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten
und muss bei der Travel24.com AG spätestens am
*Samstag, den 14. September 2019*, *24:00 Uhr *(MESZ),
eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende
Adresse zu übersenden:
Vorstand der Gesellschaft
Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden
Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl.
§ 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem unter der Internetadresse
www.travel24group.com
- Investor Relations - Hauptversammlung 2019 zugänglich
gemacht.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz*
Aktionäre können der Travel24.com AG gemäß § 126
Absatz 1 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen oder
mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu
einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß §
126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung auf der Internetseite der Travel24.com AG
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens
vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Travel24.com
AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt
gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Montag, der 30.
September 2019, 24:00 Uhr *(MESZ). Ein Gegenantrag
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2
Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht
gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer
Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Travel24.com AG
Wahlvorschläge übermitteln. Wahlvorschläge von
Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht
begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der
Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen,
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in
Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und
die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz
(Mitgliedschaft des vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch
Wahlvorschläge müssen der Travel24.com AG mindestens
vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die
nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden
(vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1
Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Montag, der 30.
September 2019, 24:00 Uhr *(MESZ). Nach § 127 Satz 1
Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite
zugänglich gemacht werden müssen.
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann
noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er
zuvor nicht der Travel24.com AG innerhalb der Frist des
§ 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. Umgekehrt
findet ein der Travel24.com AG bereits zuvor
fristgerecht übersandter und zugänglich gemachter
Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung
nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung
ausdrücklich gestellt wird.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder
Wahlvorschläge im Internet unter
www.travel24group.com
- Investor Relations - Hauptversammlung 2019 zugänglich
machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung
werden wir ebenfalls unter der genannten
Internetadresse zugänglich machen.
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1
und § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu
richten an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
*Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz
1 Aktiengesetz*
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3
Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Travel24.com AG
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Travel24.com AG zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben
ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist (vgl. § 131 Absatz 1 Aktiengesetz).
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung
ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Das
Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher
Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein
für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung wesentliches Element bilden; abzustellen
ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden
Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur
aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in
§ 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen
darf der Vorstand von der Beantwortung einzelner Fragen
absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung
kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht
der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen.
IV.
Unterlagen und Informationen
*Unterlagen zur Einsicht*
Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren
Ablauf sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen über die Internetseite der Travel24.com AG
(www.travel24group.com - Investor Relations -
Hauptversammlung 2019) zur Einsicht durch die Aktionäre
zugänglich.
Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab
Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren
Ablauf in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG
(Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig) zur Einsicht durch die
Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit
der Zugänglichmachung auf der Internetseite der
Travel24.com AG Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per
einfacher Post zugesandt. Das Verlangen ist zu richten
an:
Travel24.com AG
Investor Relations
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799
oder per E-Mail an: ir@travel24.com
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch
während der Hauptversammlung am 15. Oktober 2019
zugänglich sein.
*Hinweis auf die Internetseite der Travel24.com AG*
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a
Aktiengesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung
unter der Internetadresse
www.travel24group.com
- Investor Relations - Hauptversammlung 2019 abrufbar.
Leipzig, im September 2019
*Travel24.com AG*
_Der Vorstand_
2019-09-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Travel24.com AG
Salomonstr. 25a
04103 Leipzig
Deutschland
E-Mail: ir@travel24.com
Internet: http://www.travel24group.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
869433 2019-09-05
(END) Dow Jones Newswires
September 05, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)
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