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(2)

DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.10.2019 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Travel24.com AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Travel24.com AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
15.10.2019 in Leipzig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-09-05 / 16:35 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Travel24.com AG Leipzig ISIN: DE000A0L1NQ8 / WKN: 
A0L1NQ Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die 
Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 
Dienstag, den 15. Oktober 2019, 
um 10.00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Travel24.com 
AG, 
Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Travel24.com AG zum 31.12.2018 nebst 
   Lagebericht, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31.12.2018 nebst 
   Konzernlagebericht, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a 
   Absatz 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr 2018 amtierende Vorstand 
   wird für diesen Zeitraum entlastet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrates werden für 
   diesen Zeitraum entlastet. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KNOLL BECK 
   AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Dieser nimmt 
   auch die prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte vor, sofern solche erfolgen. 
5. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer 
   Barkapitalerhöhung sowie damit verbundene 
   Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Das derzeit im Handelsregister 
      eingetragene Grundkapital der 
      Gesellschaft in Höhe von EUR 
      2.033.585,00, eingeteilt in 2.033.585 auf 
      den Inhaber lautende nennwertlose 
      Stückaktien mit einem jeweiligen 
      rechnerischen Anteil am Grundkapital von 
      EUR 1,00 wird im Wege einer 
      Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 
      10.167.925,00 auf bis zu EUR 
      12.201.510,00 durch Ausgabe von bis zu 
      10.167.925 auf den Inhaber lautende 
      nennwertlose Stückaktien mit einem 
      jeweiligen anteiligen rechnerischen 
      Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 
      ('Neue Aktien'), die nur an Anleger 
      ausgegeben werden dürfen, die Stückaktien 
      mit einem Mindestbetrag in Höhe von EUR 
      100.000,00 je Angebot erwerben, gegen 
      Bareinlagen erhöht. Der Ausgabebetrag der 
      Neuen Aktien beträgt EUR 1,00 je 
      Stückaktie. Der Gesamtausgabebetrag ist 
      in voller Höhe in Geld auf ein Konto der 
      Gesellschaft einzuzahlen. 
   b) Die Neuen Aktien sind von Beginn des bei 
      Eintragung der Kapitalerhöhung in das 
      Handelsregister laufenden Geschäftsjahres 
      an gewinnberechtigt. 
   c) Den Aktionären steht das gesetzliche 
      Bezugsrecht gemäß § 186 Absatz 1 
      Aktiengesetz zu. Nicht bezogene Aktien 
      können von anderen Aktionären gezeichnet 
      werden. 
   d) Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 
      festzulegen. 
   e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der 
      Satzung der Travel24.com AG (Höhe und 
      Einteilung des Grundkapitals) 
      entsprechend der Durchführung der 
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
      anzupassen. 
   f) Der Beschluss über die Erhöhung des 
      Grundkapitals im Wege der 
      Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn 
      die Durchführung dieser Kapitalerhöhung 
      nicht innerhalb von drei Monaten nach der 
      Eintragung dieses Beschlusses in das 
      Handelsregister der Gesellschaft, 
      spätestens jedoch am 29. Februar 2020, im 
      Handelsregister der Gesellschaft 
      eingetragen worden ist. 
   g) Der Vorstand und der Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats sind angewiesen, die 
      Eintragung des Beschlusses über die 
      Erhöhung des Grundkapitals gegen 
      Bareinlage unverzüglich nach Vorliegen 
      der Voraussetzungen für dessen Eintragung 
      zum Handelsregister anzumelden. Die 
      Anmeldung muss jedoch nicht vor Ablauf 
      der Frist des § 246 Absatz 1 Aktiengesetz 
      erfolgen. 
   h) Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer 
      Durchführung trägt die Travel24.com AG. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 
   96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz in 
   Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Satzung der 
   Travel24.com AG aus drei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Herr Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl 
   haben mit Schreiben vom 2. September 2019 
   gegenüber dem Vorstand ihr Amt als Mitglied 
   des Aufsichtsrates der Travel24.com AG, Herr 
   Hennig zudem als dessen Vorsitzender, mit 
   Wirkung zum Ablauf des 15. Oktober 2019 
   niedergelegt. Ohne die Wahl von neuen 
   Aufsichtsratsmitgliedern bestünde der 
   Aufsichtsrat nach Ablauf des 15. Oktober 2019 
   aus nur einem Mitglied und wäre nach § 108 
   Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz und § 11 Abs. 3 
   Satz 1 der Satzung der Travel24.com AG nicht 
   beschlussfähig. Aus diesem Grund sind von der 
   Hauptversammlung zwei neue 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen, deren 
   Amtszeit mit Beginn des 16. Oktober 2019 
   beginnt und bis zum Rest der Amtsdauer der 
   ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Herr 
   Markus Hennig und Herr Dr. Konrad Bösl 
   besteht. Herr Markus Hennig und Herr Dr. 
   Konrad Bösl sind in der Hauptversammlung am 
   28. September 2017 bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, gewählt worden. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge des 
   Aufsichtsrates berücksichtigen die vom 
   Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 
   im elektronischen Bundesanzeiger bekannt 
   gemachten und am 19. Mai 2017 im 
   elektronischen Bundesanzeiger berichtigten 
   Empfehlungen der 'Regierungskommission 
   Deutscher Corporate Governance Kodex' in der 
   Fassung vom 7. Februar 2017, mit der folgenden 
   Ausnahme zu der hier einschlägigen Ziffer 
   5.4.1 Absatz 2: 
 
    'Der Aufsichtsrat benennt keine konkreten 
    Ziele für seine Zusammensetzung und 
    erarbeitet kein Kompetenzprofil für das 
    Gesamtgremium im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 
    2. Folglich kann auch den hierauf 
    basierenden Empfehlungen gem. Ziff. 5.4.1 
    Abs. 3 und 4 nicht gefolgt werden. Der 
    Aufsichtsrat hat sich bei seinen 
    Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher 
    ausschließlich von der Eignung der 
    Kandidatinnen und Kandidaten leiten lassen. 
    Dies hat sich nach Überzeugung der 
    Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat 
    bewährt. Deshalb wird keine Notwendigkeit 
    gesehen, diese Praxis zu ändern. Da derzeit 
    keine weiblichen Aufsichtsräte zur 
    Verfügung stehen, wird auch das Gebot der 
    Vielfalt (Diversity) nicht eingehalten.' 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die 
   Wahlen der nachfolgend genannten Kandidaten 
   als Mitglieder des Aufsichtsrats als 
   Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn *Peter Maurer*, 
      Senior Transaction Manager bei der VICUS 
      GROUP AG, Leipzig, wohnhaft in Leipzig, 
      und 
   b) Herrn *Jens Wiesner*, 
      Steuerberater in eigener Kanzlei, 
      Leipzig, wohnhaft in Leipzig 
 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Die Wahl der oben genannten Kandidaten als 
   Aufsichtsratsmitglieder erfolgt jeweils für 
   die Zeit ab dem Beginn des 16. Oktober 2019 
   bis zum Rest der Amtsdauer der ausscheidenden 
   Aufsichtsratsmitglieder Herr Markus Hennig und 
   Herr Dr. Konrad Bösl (vgl. § 8 Abs. 5 Satz 2 
   der Satzung der Travel24.com AG). 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten jeweils versichert, 
   dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für 
   das Aufsichtsratsmandat aufbringen können. 
 
   Herr Peter Maurer steht in folgenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem 
   wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten 
   Aktionär: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 05, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)

DJ DGAP-HV: Travel24.com AG: Bekanntmachung der -2-

* Angestellter der VICUS GROUP AG 
     (Aktionärin der Travel24.com AG). 
 
   Herr Peter Maurer ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Keine Mandate. 
 
   Herr Jens Wiesner steht in folgenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zu der Travel24.com AG, den Organen oder einem 
   wesentlich an der Travel24.com AG beteiligten 
   Aktionär: 
 
   * Steuerberater der VICUS GROUP AG 
     (Aktionärin der Travel24.com AG) und 
     Gesellschaften der VICUS Gruppe. 
 
   Herr Jens Wiesner ist Mitglied in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Keine Mandate. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
   Kandidaten können auf der Internetseite der 
   Travel24.com AG unter 
 
   www.travel24group.com 
 
   - Investor Relations - Hauptversammlung 2019 
   eingesehen und heruntergeladen werden. 
7. *Beschlussfassungen über eine Änderung 
   der Satzung ('Gegenstand des Unternehmens')* 
 
   Die Travel24.com AG plant zum Zeitpunkt der 
   Bekanntgabe der Einladung zur 
   Hauptversammlung, ihren Geschäftszweck um die 
   Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Ankauf 
   von Grundbesitz und Beteiligungen zu 
   erweitern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) § 2 Nr. 1 der Satzung (Gegenstand des 
      Unternehmens) wird wie folgt neu gefasst: 
 
      'Gegenstand des Unternehmens ist die 
      gewerbliche Betätigung in der Touristik 
      und im Freizeitbereich 
      (einschließlich aller damit in 
      Zusammenhang stehenden Dienstleistungen 
      und Projektentwicklungen), die 
      Beteiligung an Unternehmen der 
      Reiseveranstaltung, des Hotelgewerbes, 
      des Freizeitbereichs sowie an Reisebüros 
      und durch sonstige Dienstleistungen und 
      zwar in eigenen oder in Betrieben von 
      Beteiligungsgesellschaften, die 
      Zusammenfassung von 
      Beteiligungsgesellschaften unter 
      einheitlicher Leitung _und die Verwaltung 
      eigenen Vermögens sowie der Ankauf von 
      Grundbesitz und Beteiligungen_ _.'_ 
   b) Der Vorstand wird angewiesen, die 
      vorgenannte Satzungsänderung zum 
      Handelsregister anzumelden. 
II. 
Teilnahme an der Hauptversammlung und 
Ausübung des Stimmrechts 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Travel24.com AG beträgt EUR 
2.033.585,00 und ist eingeteilt in 2.033.585 Aktien. 
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
beträgt damit 2.033.585. Diese Angaben beziehen sich 
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff. 
Aktiengesetz und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
gemäß § 15 der Satzung spätestens bis *Dienstag, 
den 8. Oktober 2019, 24:00 Uhr* (MESZ), bei der 
Travel24.com AG angemeldet und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung bedarf 
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) und muss 
in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) 
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut erforderlich und 
ausreichend. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut muss in deutscher oder 
englischer Sprache abgefasst sein, sich auf den Beginn 
des 24. September 2019, das heißt *Dienstag, den 
24. September 2019, 00:00 Uhr* (MESZ) beziehen 
("Nachweiszeitpunkt") und muss bei der Travel24.com AG 
ebenso wie die Anmeldung unter der nachstehenden 
Adresse spätestens bis *Dienstag, den 8. Oktober 2019, 
24:00 Uhr *(MESZ), eingehen: 
 
 Travel24.com AG 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
 oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*Bedeutung des Nachweiszeitpunkts* 
 
Im Verhältnis zur Travel24.com AG gilt für die 
Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt, *Dienstag, den 24. 
September 2019, 00:00 Uhr *(MESZ). Mit dem 
Nachweiszeitpunkt geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweiszeitpunkt ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich, 
das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt. 
Personen, die zum Nachweiszeitpunkt noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Travel24.com AG bedürfen 
der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Zusammen 
mit der Eintrittskarte wird den Aktionären ein Formular 
übersandt, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch 
gemacht werden kann. Darüber hinaus kann ein Formular 
auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und 
kostenlos übermittelt werden. Das Verlangen ist zu 
richten an: 
 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 
 oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Travel24.com AG kann per E-Mail übermittelt werden, und 
zwar an die folgende E-Mail-Adresse: 
 
 ir@travel24.com 
 
Ein weiterer Nachweis der Bevollmächtigung erübrigt 
sich, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung wie 
vorstehend beschrieben elektronisch übermittelt wird. 
 
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
ein anderer der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt werden 
soll, bedarf - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - 
die Vollmacht weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Travel24.com AG einer bestimmten Form. Wir 
weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen 
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt 
werden sollen, möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangen, weil sie nach § 135 Aktiengesetz 
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, 
die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
einen anderen der in § 135 Aktiengesetz diesen 
gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, 
sollten sich deshalb mit diesen über ein mögliches 
Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
 
*Ton- und Bildaufnahmen* 
 
Die Travel24.com AG weist die Aktionäre ausdrücklich 
darauf hin, dass sie zum Zwecke der Protokollierung von 
der gesamten Hauptversammlung Tonaufzeichnungen 
fertigen wird. 
 
Jeder Aktionär hat einen Anspruch auf Erteilung einer 
Abschrift derjenigen Teile der Tonaufzeichnungen über 
die Hauptversammlung, die seine Redebeiträge und Fragen 
sowie die dazu abgegebenen Stellungnahmen und die 
darauf erteilten Antworten der Mitglieder des Vorstands 
und des Aufsichtsrates enthalten. 
 
Jeder Aktionär kann verlangen, dass die Tonaufnahmen 
während seiner eigenen Redebeiträge unterbrochen 
werden. 
 
Den Aktionären sind Ton- und Bildaufnahmen während der 
Hauptversammlung nicht gestattet. Sie müssen 
mitgebrachte Kameras und Aufnahmegeräte abgeben, wenn 
sie den Veranstaltungsort der Hauptversammlung 
betreten. Die abgegebenen Geräte werden ihnen wieder 
ausgehändigt, wenn sie die Veranstaltung verlassen. 
 
Mobiltelefone dürfen zwar mitgenommen werden, 
allerdings ist es nicht gestattet, damit Bild- oder 
Tonaufzeichnungen in der Hauptversammlung zu fertigen. 
Außerdem werden die Aktionäre gebeten, die Geräte 
während der gesamten Hauptversammlung stumm zu 
schalten. 
 
III. 
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 
127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des 
Grundkapitals (dies entspricht bei der Travel24.com AG 
101.680 Aktien) oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Da der anteilige 
Betrag von EUR 500.000,00 bei der Travel24.com AG höher 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 05, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)

ist als 5 Prozent des Grundkapitals, ist das Erreichen 
der 5-Prozent-Schwelle ausreichend. Ein solches 
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten 
und muss bei der Travel24.com AG spätestens am 
*Samstag, den 14. September 2019*, *24:00 Uhr *(MESZ), 
eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende 
Adresse zu übersenden: 
 
 Vorstand der Gesellschaft 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die antragstellenden 
Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 
90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. 
§ 122 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz). 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.travel24group.com 
 
- Investor Relations - Hauptversammlung 2019 zugänglich 
gemacht. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz* 
 
Aktionäre können der Travel24.com AG gemäß § 126 
Absatz 1 Aktiengesetz Gegenanträge gegen einen oder 
mehrere Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
einzelnen Tagesordnungspunkten übersenden. Gemäß § 
126 Absatz 1 Aktiengesetz sind Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Internetseite der Travel24.com AG 
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 
vierzehn Tage vor der Hauptversammlung der Travel24.com 
AG einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung mit Begründung an die nachfolgend bekannt 
gemachte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs und 
der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Montag, der 30. 
September 2019, 24:00 Uhr *(MESZ). Ein Gegenantrag 
braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer 
der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 
Satz 1 Aktiengesetz vorliegt. Die Begründung braucht 
gemäß § 126 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz auch dann 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer 
Maßgabe von § 127 Aktiengesetz der Travel24.com AG 
Wahlvorschläge übermitteln. Wahlvorschläge von 
Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht 
begründet zu werden. Wahlvorschläge sind auf der 
Internetseite der Travel24.com AG zugänglich zu machen, 
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den 
Wohnort des Vorgeschlagenen (vgl. § 127 Satz 3 in 
Verbindung mit § 124 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz) und 
die Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz 
(Mitgliedschaft des vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu 
bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Auch 
Wahlvorschläge müssen der Travel24.com AG mindestens 
vierzehn Tage vor der Hauptversammlung an die 
nachfolgend bekannt gemachte Adresse übersandt werden 
(vgl. § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Absatz 1 Satz 1 
Aktiengesetz). Der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugangstermin ist somit *Montag, der 30. 
September 2019, 24:00 Uhr *(MESZ). Nach § 127 Satz 1 
Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 
Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren 
Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite 
zugänglich gemacht werden müssen. 
 
Ein Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag kann auch dann 
noch in der Hauptversammlung gestellt werden, wenn er 
zuvor nicht der Travel24.com AG innerhalb der Frist des 
§ 126 Absatz 1 Aktiengesetz übersandt wurde. Umgekehrt 
findet ein der Travel24.com AG bereits zuvor 
fristgerecht übersandter und zugänglich gemachter 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung 
nur Beachtung, wenn er in der Hauptversammlung 
ausdrücklich gestellt wird. 
 
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge im Internet unter 
 
www.travel24group.com 
 
- Investor Relations - Hauptversammlung 2019 zugänglich 
machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen 
genügen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
werden wir ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse zugänglich machen. 
 
Etwaige Gegenanträge (nebst Begründung) oder 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 
und § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 
 oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
*Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 
1 Aktiengesetz* 
 
Wir weisen gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 
Aktiengesetz darauf hin, dass jedem Aktionär auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Travel24.com AG 
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Travel24.com AG zu verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in 
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben 
ist, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist (vgl. § 131 Absatz 1 Aktiengesetz). 
Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung 
ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen 
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedarf. Das 
Auskunftsverlangen ist mündlich und in deutscher 
Sprache vorzubringen. Die begehrte Auskunft muss ein 
für die sachgemäße Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung wesentliches Element bilden; abzustellen 
ist auf den Standpunkt eines objektiv denkenden 
Aktionärs, der die Gesellschaftsverhältnisse nur 
aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften 
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in 
§ 131 Absatz 3 Aktiengesetz genannten Voraussetzungen 
darf der Vorstand von der Beantwortung einzelner Fragen 
absehen. Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 der Satzung 
kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht 
der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen. 
 
IV. 
Unterlagen und Informationen 
 
*Unterlagen zur Einsicht* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren 
Ablauf sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten 
Unterlagen über die Internetseite der Travel24.com AG 
(www.travel24group.com - Investor Relations - 
Hauptversammlung 2019) zur Einsicht durch die Aktionäre 
zugänglich. 
 
Vorstehende Unterlagen liegen des Weiteren ab 
Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren 
Ablauf in den Geschäftsräumen der Travel24.com AG 
(Salomonstr. 25a, 04103 Leipzig) zur Einsicht durch die 
Aktionäre aus. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit 
der Zugänglichmachung auf der Internetseite der 
Travel24.com AG Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem 
Aktionär einmalig, unverzüglich und kostenlos eine 
Abschrift sämtlicher vorstehenden Unterlagen per 
einfacher Post zugesandt. Das Verlangen ist zu richten 
an: 
 
 Travel24.com AG 
 Investor Relations 
 Salomonstr. 25a 
 04103 Leipzig 
 oder per Telefax an: +49 (0) 341 355-72799 
 oder per E-Mail an: ir@travel24.com 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch 
während der Hauptversammlung am 15. Oktober 2019 
zugänglich sein. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Travel24.com AG* 
 
Die Informationen zur Hauptversammlung nach § 124a 
Aktiengesetz sind ab Einberufung der Hauptversammlung 
unter der Internetadresse 
 
www.travel24group.com 
 
- Investor Relations - Hauptversammlung 2019 abrufbar. 
 
Leipzig, im September 2019 
 
*Travel24.com AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-09-05 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Travel24.com AG 
             Salomonstr. 25a 
             04103 Leipzig 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@travel24.com 
Internet:    http://www.travel24group.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
869433 2019-09-05 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 05, 2019 10:35 ET (14:35 GMT)

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