FRANKFURT/MAIN (AFP)--Flugreisende können bei einem Ausfall ihres Flugs wegen eines Pilotenstreiks Entschädigung verlangen, wenn die Airline nicht "alles Zumutbare" zur Verhinderung der Streichung der Flüge unternommen hat. Das entschied am Donnerstag das Landgericht Frankfurt am Main. Es berief sich auf die EU-Fluggastrechteverordnung. Danach muss eine Airline keine Entschädigung zahlen, wenn die Annullierung eines Flugs auf "außergewöhnliche Umstände" zurückgeht. (Az 2-24 O 117/118)
In dem vom Landgericht entschiedenen Fall geht es um einen Streik der Pilotenvereinigung Cockpit beim irischen Billigflieger Ryanair im Sommer 2018. Dieser Streik habe zum Ausfall vieler Flüge geführt, mehrere Kunden hätten ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister abgetreten, teilte das Gericht mit. Dieses Unternehmen hatte mit einer Klage gegen die Airline Erfolg.
Dem Urteil zufolge ergriff die Fluggesellschaft nicht alle zumutbaren Maßnahmen, um die Flugausfälle zu verhindern. Insbesondere könne eine Airline "grundsätzlich gehalten sein, verfügbare Flugzeuge anderer Gesellschaften zu chartern", erklärte das Gericht. Darum habe sich Ryanair "überhaupt nicht bemüht und keinen Kontakt mit anderen Luftfahrtunternehmen aufgenommen". Deshalb hätten keine außergewöhnlichen Umstände vorgelegen. Ryanair kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
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January 30, 2020 10:54 ET (15:54 GMT)