Apple
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem iPhone-Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe. Auch Irland erklärte vor dem EU-Gericht, die Analyse der Kommission weise "grundlegende Fehler" auf, und es habe keine unzulässige Beihilfe gegeben.
Apple argumentiert, die irische Tochter Apple Sales International (ASI) sei lediglich für den Vertrieb von Geräten des Konzerns außerhalb Nord- und Südamerikas zuständig gewesen - während die eigentlichen Werte vor allem in den USA geschaffen worden seien. "Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt." Deswegen wäre es falsch, auf die Gewinne aus dem internationalen Geschäft, die sich in Irland ansammelten, Steuern in dem Land zu bezahlen. Irland habe deshalb zurecht nur den Teil der bei den irischen Tochterfirmen verbuchten Gewinne besteuert, die auf Aktivitäten in Irland zurückgingen.
Aus Sicht der Kommission ordnete Apple Erträge seinen "Verwaltungssitzen" zu, die nur auf dem Papier existierten, statt Steuern in Europa zu bezahlen. So erklärte Vestager unter anderem, Apple habe in Irland im Jahr 2014 eine Körperschaftssteuer von nur 0,005 Prozent bezahlt. Inzwischen geht die Kommission davon aus, dass auch die irischen Aktivitäten in dem Zeitraum hätten höher besteuert werden sollen./so/DP/nas
ISIN US0378331005
AXC0102 2019-09-17/10:57