Der im Frühjahr unterbreitete Vergleichsvorschlag wurde von den P&R-Anlegern mit großer Mehrheit angenommen. Sehr undurchsichtig gestaltet sich dagegen das Firmengeflecht der Deutsche Oel & Gas S.A. Außerdem: Diese Beteiligungen schließen bald.
P&R: Neue Post vom Insolvenzverwalter zu Anfechtungsansprüchen
Wie berichtet, hat der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé diesen Mai den rund 54.000 Gläubigern im Fall P&R einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieses sieht vor, dass eine jeweils individuelle Einigung über die Höhe der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren - und nicht die ursprünglich kommunizierte Maximalsumme - die spätere Verteilung der Insolvenzquote regeln soll. Wie Jaffé Ende Juli bekannt gab, lag die Zustimmungsquote zu diesem Zeitpunkt bereits bei 98 Prozent; die endgültige Auswertung soll jetzt im Herbst erfolgen. Offen sind z.B. noch Erbfälle, bei denen die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen sind. Der Branchendienst "Kapitalmarkt intern" (KMI) meldete in seiner Ausgabe vom 30. August 2019, dass die Anleger erneut Post vom Insolvenzverwalter bekommen haben. Darin gehe es unter anderem um mögliche Anfechtungsansprüche: "Es ist beabsichtigt, zur Schonung der Insolvenzmasse einerseits und zur Vermeidung von unnötigen Belastungen von ehemaligen Anlegern andererseits nur wenige Pilotprozesse zur Klärung der Rechtslage zu führen", zitieren die KMI-Analysten aus dem Anschreiben. Weiter heißt es darin, dass die Anfechtungsansprüche zum 31. Dezember 2021 verjähren würden. Die vorgeschlagene Vereinbarung sehe daher eine Hemmung der Verjährung wechselseitiger Ansprüche bis zum 31. Dezember 2023 vor. Die KMI-Analysten sehen wie beim Vergleichsvorschlag aus diesem Frühjahr hierdurch keine Nachteile auf die Anleger zukommen. Ob es überhaupt zu Anfechtungen kommen werde, müsse ohnehin erst gerichtlich in den nächsten Jahren geklärt werden.Den vollständigen Artikel lesen ...
P&R: Neue Post vom Insolvenzverwalter zu Anfechtungsansprüchen
Wie berichtet, hat der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé diesen Mai den rund 54.000 Gläubigern im Fall P&R einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieses sieht vor, dass eine jeweils individuelle Einigung über die Höhe der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren - und nicht die ursprünglich kommunizierte Maximalsumme - die spätere Verteilung der Insolvenzquote regeln soll. Wie Jaffé Ende Juli bekannt gab, lag die Zustimmungsquote zu diesem Zeitpunkt bereits bei 98 Prozent; die endgültige Auswertung soll jetzt im Herbst erfolgen. Offen sind z.B. noch Erbfälle, bei denen die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen sind. Der Branchendienst "Kapitalmarkt intern" (KMI) meldete in seiner Ausgabe vom 30. August 2019, dass die Anleger erneut Post vom Insolvenzverwalter bekommen haben. Darin gehe es unter anderem um mögliche Anfechtungsansprüche: "Es ist beabsichtigt, zur Schonung der Insolvenzmasse einerseits und zur Vermeidung von unnötigen Belastungen von ehemaligen Anlegern andererseits nur wenige Pilotprozesse zur Klärung der Rechtslage zu führen", zitieren die KMI-Analysten aus dem Anschreiben. Weiter heißt es darin, dass die Anfechtungsansprüche zum 31. Dezember 2021 verjähren würden. Die vorgeschlagene Vereinbarung sehe daher eine Hemmung der Verjährung wechselseitiger Ansprüche bis zum 31. Dezember 2023 vor. Die KMI-Analysten sehen wie beim Vergleichsvorschlag aus diesem Frühjahr hierdurch keine Nachteile auf die Anleger zukommen. Ob es überhaupt zu Anfechtungen kommen werde, müsse ohnehin erst gerichtlich in den nächsten Jahren geklärt werden.Den vollständigen Artikel lesen ...