FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist nochmals auf die Unzulässigkeit erneuter Abschluss- und Vertriebskosten bei Riester-Rentenversicherungsverträgen hin, wenn sich bei gleichbleibendem Gesamtbeitrag die staatliche Zulage in der Ansparphase ändert und infolgedessen der Eigenbeitrag des Verbrauchers steigt oder sinkt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (06.12.2019)
AXC0086 2019-12-06/10:35