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EANS Adhoc: Flughafen Wien AG: Rückkauf eigener Aktien (deutsch)

EANS-Adhoc: Flughafen Wien AG / Rückkauf eigener Aktien

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Aktienrückkauf 25.10.2019 Wien-Flughafen - FLUGHAFEN WIEN Aktiengesellschaft: Rückkauf von bis zu 840.000 Inhaberaktien beschlossen; Preis von EUR 30,00 bis EUR 38,00Rückkauf läuft im Zeitraum von 4.11.2019 bis 30.6.2020 Wien-Flughafen, am 25.10.2019. Der Vorstand der Flughafen Wien Aktiengesellschaft hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, von der ihm von der ordentlichen Hauptversammlung vom 3.5.2019 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf Gebrauch zu machen und gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG bis zu 840.000 Stück auf Inhaber lautende Aktien, dies entspricht bis zu 1% des Grundkapitals, zu einem Preis von EUR 30,00 bis EUR 38,00 im Zeitraum von 4.11.2019 bis 30.6.2020 zurückzukaufen. Die Bedingungen des Rückkaufprogramms lauten wie folgt: 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: 3.5.2019 2. Tag und Art der Veröffentlichung dieses Hauptversammlungsbeschlusses: 3.5.2019 auf der Webseite der Flughafen Wien AG (www.viennaairport.com) sowie gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und § 2 VeröffentlichungsV. 3. Voraussichtlicher Beginn und Dauer des Rückerwerbsprogrammes: 4.11.2019 bis 30.6.2020 4. Aktiengattung: auf den Inhaber lautende Stammaktien (ISIN: AT00000VIE62) 5. Beabsichtigtes Volumen und Anteil der zurückzuerwerbenden Aktien am Grundkapital: Bis zu 840.000 Stück auf Inhaber lautende Aktien bzw. bis zu 1% vom Grundkapital 6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: nicht niedriger als EUR 30,00 und nicht höher als EUR 38,00 7. Art und Zweck des Rückerwerbs: Der Rückerwerb der eigenen Aktien erfolgt über die Börse. Der Rückerwerb erfolgt zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck und gemäß Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3.5.2019. Die Gesellschaft behält sich vor, die zurückgekauften Aktien im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung auch wieder zu veräußern. 8. Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten: Keine 9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft: Keine Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Art 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 9 VeröffentlichungsV die Veröffentlichung nach § 4 Abs 2 VeröffentlichungsV. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird auch § 5 VeröffentlichungsV entsprochen. Die Veröffentlichung der im Rahmen des Rückkaufprogrammes (oder der Veräußerung eigener Aktien) durchgeführten Transaktionen werden im Internet auf der Website unter www.viennaairport.com/unternehmen__jobs/investor_relations/ flughafen_wien_ag_aktie/erwerb_eigener_aktien [http://www.viennaairport.com/ unternehmen__jobs/investor_relations/flughafen_wien_ag_aktie/ erwerb_eigener_aktien] bekannt gemacht. Die vorliegende Veröffentlichung ist kein Angebot zum Erwerb von Flughafen Wien Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf von Flughafen Wien Aktien anzunehmen. Aussender: Flughafen Wien Aktiengesellschaft 1300 Wien-Flughafen, Wien Österreich Rückfragehinweis: Corporate Communications: Stephan Klasmann (+43 1 7007/22300) e-mail: s.klasmann@viennaairport.com Ende der Mitteilung euro adhoc
AXC0220 2019-10-25/14:45
© 2019 dpa-AFX
Solarbranche vor dem Mega-Comeback?
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