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DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.11.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.11.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ProCredit Holding AG & Co.KGaA / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 15.11.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-10-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: 
DE0006223407 
WKN: 622340 EINBERUFUNG EINER AUßERORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 
DER PROCREDIT HOLDING AG & CO. KGAA, FRANKFURT AM MAIN 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Freitag, den 15. November 2019, 10:00 Uhr (MEZ) 
 
im SAALBAU Titus-Forum, Großer Saal, 
Walter-Möller-Platz 2, in 60439 Frankfurt am Main 
stattfindenden 
 
außerordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Einlass ab 9:30 Uhr (MEZ) 
 
I. 
Tagesordnung: 
1. *Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und 
   zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 
   Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des 
   Bezugsrechts* 
 
   Der nachfolgende Beschlussvorschlag erteilt der 
   Gesellschaft eine Ermächtigung zum Erwerb 
   eigener Aktien und zur Verwendung aufgrund 
   dieser Ermächtigung erworbener Aktien, die bis 
   fünf Jahre nach dem Tag der Beschlussfassung 
   befristet ist. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a. Die persönlich haftende Gesellschafterin 
      wird ermächtigt, gemäß § 71 Absatz 1 
      Nr. 8 AktG eigene Aktien zu jedem 
      zulässigen Zweck im Rahmen der 
      gesetzlichen Beschränkungen und nach 
      Maßgabe der folgenden Bestimmungen 
      zu erwerben. 
 
      Diese Ermächtigung gilt bis fünf Jahre 
      nach dem Tag der Beschlussfassung. Sie 
      ist insgesamt auf einen Anteil von 
      1,5 % des im Zeitpunkt der 
      Beschlussfassung der Hauptversammlung 
      oder - falls dieser Wert geringer ist - 
      des zum Zeitpunkt der Ausübung der 
      Ermächtigung bestehenden Grundkapitals 
      beschränkt. Die Ermächtigung kann 
      unmittelbar durch die Gesellschaft oder 
      durch von der Gesellschaft beauftragte 
      Dritte ausgeübt werden und erlaubt den 
      Erwerb eigener Aktien im ganzen Umfang 
      oder in Teilbeträgen sowie den einmaligen 
      oder mehrmaligen Erwerb. 
 
      Der Erwerb eigener Aktien kann nur über 
      die Börse erfolgen. 
 
      Die Gesellschaft darf je Aktie nur einen 
      Gegenwert (ohne Erwerbsnebenkosten) 
      zahlen, der den arithmetischen Mittelwert 
      der Kurse der Stückaktien der 
      Gesellschaft in der Schlussauktion im 
      Xetra-Handel (oder einem entsprechenden 
      Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
      Wertpapierbörse während der letzten zehn 
      Börsenhandelstage vor dem Abschluss des 
      Verpflichtungsgeschäfts um nicht mehr als 
      10 % über- oder unterschreitet. 
   b. Die persönlich haftende Gesellschafterin 
      wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, 
      die aufgrund der zu lit. a. erteilten 
      Ermächtigung erworben werden, zu allen 
      gesetzlich zulässigen Zwecken, 
      insbesondere auch zu dem folgenden, zu 
      verwenden: 
 
      Sie können entgeltfrei an ausgewählte 
      Mitglieder der jeweiligen 
      Geschäftsführungen sowie ausgewählte 
      Mitarbeiter in Führungs- und 
      Schlüsselpositionen bestimmter mit der 
      Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG 
      verbundener Unternehmen mit Sitz im 
      Ausland mit der Maßgabe übertragen 
      werden, diese Aktien unverzüglich als 
      Sacheinlage in die ProCredit Staff Invest 
      1 GmbH & Co. KG gegen Erhalt von 
      Kommanditanteilen einzubringen; die 
      Übertragung der Aktien an 
      vorgenannte Mitarbeiter erfolgt jeweils 
      nach Maßgabe des 
      Mitarbeiterprogramms, das im Bericht der 
      persönlich haftenden Gesellschafterin zu 
      diesem Tagesordnungspunkt 1 näher 
      dargestellt ist. Das Bezugsrecht der 
      Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird 
      gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 
      3, 4 AktG insoweit ausgeschlossen. 
2. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur 
   Änderung des jeweiligen Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrages zwischen der 
   Gesellschaft und der Quipu GmbH sowie der 
   Gesellschaft und der ProCredit Academy GmbH* 
 
   Aufgrund einer Stellungnahme des 
   Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben 
   vom 3. April 2019) zur Verlustübernahmeregelung 
   bei Organschaften im Sinne des § 17 KStG ist es 
   erforderlich, dass ältere 
   Gewinnabführungsverträge, die noch keinen 
   dynamischen Verweis auf § 302 AktG enthalten, 
   bis zum Jahresende entsprechend angepasst 
   werden, um die steuerliche Organschaft weiter 
   anzuerkennen. 
 
   Die Notwendigkeit der Zustimmung der 
   Hauptversammlung zur Vertragsänderung ergibt 
   sich aus § 295 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 293 Abs. 
   2 AktG. 
 
   a. Die Gesellschaft hat den existierenden 
      Beherrschungs- und 
      Ergebnisabführungsvertrag mit der Quipu 
      GmbH vom 21. Juli 2011 in der Fassung vom 
      13. April 2016 am 27. September 2019 
      angepasst, um die weitere Anerkennung der 
      steuerlichen Organschaft zu 
      gewährleisten. 
 
      Persönlich haftende Gesellschafterin und 
      Aufsichtsrat schlagen vor, dieser 
      Änderung zuzustimmen. 
   b. Die Gesellschaft hat den existierenden 
      Beherrschungs- und 
      Ergebnisabführungsvertrag mit der 
      ProCredit Academy GmbH vom 30. April 2009 
      in der Fassung vom 13. April 2016 am 27. 
      September 2019 angepasst, um die weitere 
      Anerkennung der steuerlichen Organschaft 
      zu gewährleisten. 
 
      Persönlich haftende Gesellschafterin und 
      Aufsichtsrat schlagen vor, dieser 
      Änderung zuzustimmen. 
3. *Beschlussfassung über die Zustimmung zur 
   Änderung des Ergebnisabführungsvertrages 
   zwischen der Gesellschaft und der ProCredit 
   Bank AG* 
 
   In Folge der Änderung der Capital 
   Requirements Regulation (CRR) ist es für die 
   ProCredit Bank AG aus aufsichtsrechtlicher 
   Perspektive notwendig, den 
   Ergebnisabführungsvertrag abzuändern. Die 
   Notwendigkeit der Änderung ergibt sich aus 
   neuen Anforderungen an den 
   Ergebnisabführungsvertrag als Instrument des 
   harten Kernkapitals in Artikel 28 Abs. 3 d) 
   CRR. Danach braucht 'das Tochterunternehmen (.) 
   bei der Erstellung seines Jahresabschlusses 
   einen Ermessensspielraum für die Verringerung 
   des Betrags der Ausschüttungen dadurch, dass es 
   seine Gewinne ganz oder teilweise in seine 
   eigenen Rücklagen einstellt oder dem Fonds für 
   allgemeine Bankrisiken zuweist, bevor es eine 
   Zahlung an sein Mutterunternehmen leistet'. 
 
   Die Notwendigkeit der Zustimmung der 
   Hauptversammlung zur Vertragsänderung ergibt 
   sich aus § 295 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 293 Abs. 
   2 AktG. 
 
   Die Gesellschaft hat den existierenden 
   Ergebnisabführungsvertrag mit der ProCredit 
   Bank AG vom 12. April 2012 am 12. Juli 2019 
   angepasst, um der Organgesellschaft die weitere 
   Anerkennung des Vertrages unter den geänderten 
   Eigenkapitalvorschriften (CRR II) zu 
   ermöglichen. 
 
   Persönlich haftende Gesellschafterin und 
   Aufsichtsrat schlagen vor, dieser Änderung 
   zuzustimmen. 
4. *Änderung der Satzung der Gesellschaft zur 
   Einführung der Räumlichkeiten der ProCredit 
   Academy GmbH in Fürth/Odenwald als weiteren Ort 
   zur Durchführung der Hauptversammlung* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   § 18 der Satzung der ProCredit Holding AG & Co. 
   KGaA wird geändert und Absatz 1 wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   '_Die Hauptversammlung findet am Sitz der 
   Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz, 
   einer anderen deutschen Großstadt mit mehr 
   als 100.000 Einwohnern oder in den 
   Räumlichkeiten der ProCredit Academy GmbH in 
   Fürth/Odenwald, Ortsteil Weschnitz statt._' 
II. 
Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin 
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 
Satz 2 AktG an die Hauptversammlung zu 
Tagesordnungspunkt 1 lit. b. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat gemäß 
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 
AktG einen schriftlichen Bericht erstellt über die 
Gründe für die in Punkt 1 lit b. der Tagesordnung 
vorgeschlagene Ermächtigung zur Verwendung der eigenen 
Aktien anders als über Veräußerung über die Börse 
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Der 
Bericht findet sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft (www.procredit-holding.com) im Bereich 
'Investor-Relations/Hauptversammlung' und liegt vom Tag 
der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme 
durch die Aktionäre aus. 
 
Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht: 
 
In Punkt 1 lit. b. der Tagesordnung soll die 
Gesellschaft ermächtigt werden, eigene Aktien zu 
erwerben und diese für die unentgeltliche 
Übertragung an ausgewählte Mitglieder der 
Geschäftsführungen sowie ausgewählte Mitarbeiter in 
Führungs- und Schlüsselpositionen (im Folgenden jeweils 
ein 'potentieller Empfänger') bestimmter mit der 
Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundener 
Unternehmen mit Sitz im Ausland (zuvor genannte 
Unternehmen im Folgenden jeweils ein 'ProCredit 
Unternehmen') im Rahmen des nachfolgend näher 
erläuterten Mitarbeiterprogramms (im Folgenden 
'Programm') unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
Aktionäre zu verwenden. Die erworbenen eigenen Aktien 
sollen für potentielle Empfänger des jeweiligen 
ProCredit Unternehmens im Rahmen des Programms im 
Einklang mit dem jeweils geltenden lokalen Recht 
verwendet werden dürfen. 
 
Beim Programm wird bestimmten ProCredit Unternehmen ein 
Zuteilungsrecht bezüglich je einer bestimmten Anzahl 
der eigenen Aktien (im Folgenden 'PCB-Budgets') 
erteilt. Die PCB-Budgets werden festgelegt, nachdem die 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der 
Gesellschaft die Erlaubnis gemäß der 
Eigenkapitalerhaltungsvorschriften gemäß Art. 78 
Abs. 1 UAbs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. 
Juni 2013, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 
2019/876 vom 20. Mai 2019, unter Nennung des erlaubten 
Höchstbetrags für den Erwerb eigener Aktien erteilt 
hat. Jedes ProCredit Unternehmen kann sein jeweiliges 
PCB-Budget nach eigenem Ermessen unter Beachtung des 
jeweils geltenden lokalen Rechts und der nachstehenden 
Kriterien auf ausgewählte potentielle Empfänger des 
jeweiligen ProCredit Unternehmens (im Folgenden jeweils 
ein 'Begünstigter') verteilen. Auf Weisung eines 
ProCredit Unternehmens überträgt die Gesellschaft nach 
Ablauf der im Weiteren definierten Wartezeit die einem 
Begünstigten zugewiesenen eigenen Aktien unentgeltlich 
auf diesen mit der Maßgabe, diese unverzüglich in 
die ProCredit Staff Invest 1 GmbH & Co. KG (im 
Folgenden 'Staff Invest Gesellschaft') als Sacheinlage 
zur Schaffung eines entsprechenden Kommanditanteils für 
den Begünstigten einzubringen. Die Staff Invest 
Gesellschaft wurde gegründet, um Mitarbeitern des 
ProCredit Konzerns eine direkte Beteiligung an der 
Gesellschaft zu ermöglichen und ihre Stimmanteile 
bündeln zu können. 
 
Begünstigter kann nur sein, wer seit mindestens fünf 
Jahren für den ProCredit Konzern tätig ist sowie das 
Programm der ProCredit Management Academy der ProCredit 
Academy GmbH erfolgreich abgeschlossen hat. 
 
Die eigenen Aktien werden nicht im Zeitpunkt der 
Festlegung der Begünstigten an diese übertragen. 
Vielmehr erfolgt die Übertragung nach Ablauf von 
bis zu drei Jahren ab Festlegung eines Begünstigten (im 
Folgenden 'Wartezeit') durch ein ProCredit Unternehmen. 
Voraussetzung für die Übertragung der eigenen 
Aktien auf einen Begünstigten ist grundsätzlich, dass 
das jeweilige Anstellungsverhältnis weder (i) durch den 
Begünstigten noch (ii) durch das jeweilige ProCredit 
Unternehmen aus Gründen, die der Begünstigte zu 
vertreten hat, gekündigt worden ist. 
 
Der Kreis der potentiellen Empfänger macht ca. 6 % der 
Mitarbeiter des ProCredit Konzerns aus. 
 
An welche potentiellen Empfänger eigene Aktien 
übertragen werden sollen, entscheidet das jeweils 
zuständige Organ des betreffenden ProCredit 
Unternehmens. 
 
Die Ansprüche der Begünstigten auf Übertragung der 
eigenen Aktien werden erst nach Ablauf der Wartezeit 
fällig. Die Begünstigten profitieren mittelbar nicht 
lediglich von einem etwaigen Kursanstieg der Aktie der 
Gesellschaft, sondern tragen zumindest für die Dauer 
der Wartezeit auch uneingeschränkt das Kursrisiko. 
 
Im engen Zusammenhang mit dem von den Begünstigten zu 
tragenden Kursrisiko steht die Treuekomponente des 
Programms. Die Ausgabe eigener Aktien an die 
Begünstigten liegt im Interesse der Gesellschaft und 
ihrer Aktionäre, da hierdurch die Identifikation der 
Begünstigten mit ihrem Unternehmen und damit die 
Steigerung des Unternehmenswertes gefördert werden. 
 
Vorbehaltlich im Einzelnen zu regelnder Sonderfälle 
verfallen die Ansprüche der Begünstigten bei 
eigeninitiiertem Verlassen des ProCredit Konzerns 
während der Wartezeit. Die für eine Teilnahme in 
Betracht kommenden potentiellen Empfänger sind 
Fachkräfte mit hoher Qualifikation und langjähriger 
Erfahrung, deren Beitrag zum Unternehmenserfolg für den 
ProCredit Konzern hohe Bedeutung hat. 
 
Die Nutzung vorhandener eigener Aktien für das Programm 
statt der Schaffung neuer Aktien durch Ausnutzung 
genehmigten oder bedingten Kapitals ist weniger 
aufwendig und auch kostengünstiger für die 
Gesellschaft, unter anderem weil die Verwendung eigener 
Aktien anders als die Ausnutzung genehmigten oder 
bedingten Kapitals keiner Eintragung im Handelsregister 
bedarf. Auch vermeidet die Nutzung eigener Aktien den 
durch eine etwaige Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem 
oder bedingtem Kapital eintretenden 
Verwässerungseffekt. Durch die mittelbare Ausgabe an 
die Begünstigten wird eine gelebte nachhaltige 
Aktienkultur gefördert, die die langfristige Bindung an 
das Unternehmen sowie die Identifikation dieser 
Personengruppen mit dem ProCredit Konzern fördert. 
 
Die Durchführung des Programms ist nur dann möglich, 
wenn die Gesellschaft in die Lage versetzt wird, Aktien 
an die Begünstigten zu übertragen. Zu diesem Zweck muss 
das Bezugsrecht der Aktionäre notwendigerweise 
ausgeschlossen werden. 
 
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird der 
jeweils einer etwaigen Ausnutzung der Ermächtigung zum 
Erwerb eigener Aktien folgenden Hauptversammlung nach § 
71 Abs. 3 Satz 1 AktG, ggf. i.V.m. § 160 Abs. 1 Nr. 2 
AktG, berichten. 
 
III. 
Weitere Angaben zur Einberufung _1._ 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Gesellschaft EUR 294.492.460,00. Es 
ist in 58.898.492 auf den Namen lautende Aktien ohne 
Nennbetrag _(Stückaktien)_ eingeteilt. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der 
Stimmrechte 58.898.492. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
_2._ 
_Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts_ 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 19 Absatz 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich zur Hauptversammlung angemeldet haben und im 
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft in Textform *spätestens zum 8. November 
2019, 24:00 Uhr (MEZ)*, unter einer der nachstehend 
genannten Adressen zugehen: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen 
gemäß § 135 Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 i.V.m. § 
125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung den Anmeldebogen 
verwenden, der den Aktionären mit dem 
Einladungsschreiben übersandt wird. Nach Eingang der 
Anmeldung werden den Aktionären über die Anmeldestelle 
Eintrittskarten für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zusammen mit einem Formular zur 
Vollmachtserteilung und Stimmrechtsausübung zugesandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, 
möglichst frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung 
sind Eintrittskarten jedoch keine 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dienen lediglich der 
Vereinfachung der Vorbereitung und Durchführung der 
Hauptversammlung. Es wird um Verständnis gebeten, dass 
jedem Aktionär maximal zwei Eintrittskarten ausgestellt 
werden. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine 
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der 
betreffenden Aktien. Dabei ist zu beachten, dass im 
Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer 
als solcher im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 
Absatz 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht und die 
Anzahl der Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand 
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. 
 
Weiter ist zu beachten, dass im Zeitraum zwischen dem 
9. November 2019, 00:00 Uhr (MEZ), und dem 15. November 
2019, 24:00 Uhr (MEZ), aus organisatorischen Gründen 
ein sogenannter Umschreibestopp besteht und keine Ein- 
und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. 
Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem 
eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so 
zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
_3._ 
_Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte_ 
 
Allgemeine Regelungen 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel 
die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, 
einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere 
Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch hierzu ist 
eine fristgemäße Anmeldung erforderlich (siehe 
oben Ziffer II.2.). 
 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch 
während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber 
dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen 
oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht und der 
Weisungen für die Hauptversammlung wird jeweils mit den 
Eintrittskarten versandt und findet sich auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 
'Investor-Relations/Hauptversammlung' zum 
Herunterladen. 
 
Auf Verlangen wird jeder stimmberechtigten Person ein 
solches Vollmachts- und Weisungsformular übermittelt. 
 
Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch 
Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und 
Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder 
durch vorherige Übermittlung des Nachweises per 
Post, Telefax oder E-Mail an eine der nachstehend 
genannten Adressen: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: procredit-aohv2019@computershare.de 
 
Die vorgenannten Adressen können jeweils auch genutzt 
werden, wenn die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft 
erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis der 
Bevollmächtigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. 
Der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann 
über die vorgenannten Adressen jeweils unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absätze 8 
und 10 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 
135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung 
der Vollmacht. Auch die von den Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten 
Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls 
vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig 
mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft 
 
Die Aktionäre können sich nach Maßgabe ihrer 
Weisungen durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bei der Abstimmung in der 
Hauptversammlung vertreten lassen. 
 
Weisungen können nur zu Beschlussvorschlägen der 
persönlich haftenden Gesellschafterin und des 
Aufsichtsrats sowie zu aufgrund eines Verlangens einer 
Minderheit nach § 122 Absatz 2 AktG oder als 
Gegenantrag nach § 126 Absatz 1 AktG oder Wahlvorschlag 
nach § 127 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
erteilt werden. 
 
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte 
zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte 
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Die 
Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder 
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zu 
Verfahrensanträgen oder zum Stellen von Fragen oder 
Anträgen entgegennehmen. 
 
Die Aktionäre, die von dieser Möglichkeit der 
Stimmrechtsvertretung vor der Hauptversammlung Gebrauch 
machen wollen, werden gebeten, das entsprechend 
ausgefüllte Vollmachts- und Weisungsformular möglichst 
*bis zum 14. November 2019, 24:00 Uhr (MEZ)* an eine 
der nachstehenden Adressen in Textform zu senden: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: procredit-aohv2019@computershare.de 
 
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen zu 
bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen. 
 
_4._ 
_Angaben zu den Rechten der Aktionäre_ _a) 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 
Absatz 2 AktG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Gegenstand 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich 
haftende Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft bis *spätestens zum 15. 
Oktober 2019, 24:00 Uhr (MEZ)* unter nachfolgender 
Adresse zugegangen sein: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Außerordentliche Hauptversammlung November 2019 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
 
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
über den Antrag halten. Für die Berechnung der 
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im 
Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend 
anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
- soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
bekannt gemacht. Sie werden außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 
'Investor-Relations/Hauptversammlung' zugänglich 
gemacht. 
 
_b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 
Absatz 1, § 127 AktG_ 
 
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen die 
Beschlussvorschläge von persönlich haftender 
Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat der Gesellschaft 
zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und 
Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen 
übersenden. 
 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
in Textform an eine der nachstehenden Adressen zu 
richten: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Außerordentliche Hauptversammlung November 2019 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
oder per Telefax: + 49 (0)69 951 437 168 
oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
können nicht berücksichtigt werden. 
 
Gegenanträge müssen begründet werden; für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Es werden ausschließlich begründete Gegenanträge 
oder Wahlvorschläge berücksichtigt, die *bis spätestens 
zum 31. Oktober 2019, 24:00 Uhr (MEZ)*, an einer der 
vorstehend genannten Adressen zugegangen sind. 
 
Die Gesellschaft wird rechtzeitig zugegangene 
Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, einer Begründung sowie einer etwaigen 
Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafterin 
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 
'Investor-Relations/Hauptversammlung' zugänglich 
machen. 
 
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen 
Begründung oder einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu 
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände im Sinne 
von § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa, weil ein 
Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten 
Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält (§ 
127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG). 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten und Vorschläge zur Wahl von 
Abschlussprüfern auch ohne vorherige und fristgerechte 
Übermittlung an die Hauptversammlung zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge (nebst 
Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären, auch 
wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt wurden, nur dann zur Abstimmung gelangen 
können, wenn sie in der Hauptversammlung gestellt 
werden. 
 
_c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 AktG_ 
 
Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter steht in der 
Hauptversammlung das Recht zu, Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit 
diese zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin darf 
die Auskunft bei Vorliegen der in § 131 Absatz 3 AktG 
genannten Gründe verweigern. 
 
_d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre_ 
 
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 
1 AktG finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft (www.procredit-holding.com) im Bereich 
'Investor-Relations/Hauptversammlung'. 
 
_5._ 
_Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung_ 
 
Die Informationen nach § 124a AktG und eine 
Übersetzung dieser Einberufung in englischer 
Sprache sind von der Einberufung der Hauptversammlung 
an auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 'Investor 
Relations/Hauptversammlung - Annual General Meeting' 
zugänglich. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.procredit-holding.com) im Bereich 
'Investor-Relations/Hauptversammlung' zugänglich 
gemacht. 
 
_6._ 
_Informationen zum Datenschutz_ 
 
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und 
Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene 
Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. 
 
Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den 
Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige 
E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die 
Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger 
Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen 
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. 
 
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage 
 
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung 
ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung 
ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 
ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO. 
 
Empfänger 
 
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer 
Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und 
Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des 
jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die 
Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. lm 
Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen 
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis. 
 
Speicherungsdauer 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. 
Anschließend werden die personenbezogenen Daten 
gelöscht. 
 
Betroffenenrechte 
 
Sie haben nach Kap. III DSGVO unter bestimmten 
gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und 
Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen 
Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf 
Datenübertragbarkeit. Außerdem steht lhnen ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
nach Art. 77 DSGVO zu. 
 
Kontaktdaten 
 
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0)69 951 437 168 
 
Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter: 
 
PCH.datenschutz@ProCredit-group.com 
 
Die Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 8. Oktober 
2019 veröffentlicht und wurde solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Im Falle 
von Abweichungen ist allein die im Bundesanzeiger 
veröffentlichte Fassung maßgeblich. 
 
Frankfurt am Main, im Oktober 2019 
 
*ProCredit Holding AG & Co. KGaA* 
 
_die persönlich haftende Gesellschafterin 
ProCredit General Partner AG_ 
 
_Sandine Massiani Dr. Gabriel Schor_ 
 
2019-10-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ProCredit Holding AG & Co.KGaA 
             Rohmerplatz 33-37 
             60486 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      PCH.ir@procredit-group.com 
Internet:    https://www.procredit-holding.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
887105 2019-10-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 08, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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