DGAP-News: Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.11.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-10-09 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien Dortmund ISIN: DE0005493092 / WKN: 549309 Hiermit laden wir unsere Kommanditaktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 25. November 2019, 11.00 Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr), im Kongresszentrum Westfalenhallen Dortmund, Halle 3 (Eingang 2), Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund. *TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2019. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2019 festzustellen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 25.844.185,35 wird wie folgt verwendet: Ein Teilbetrag in Höhe von EUR 5.518.866,00 wird zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 je dividendenberechtigte Stückaktie an die Kommanditaktionäre verwendet. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EUR 20.325.319,35 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft derzeit gehaltenen 18.900 Stück eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich bis zum Tag der Hauptversammlung der Bestand an eigenen Aktien der Gesellschaft verändern, so wird der auf die Änderung entfallende Verwendungsbetrag mit dem in die anderen Gewinnrücklagen einzustellenden Betrag verrechnet; der Hauptversammlung wird dann ein angepasster Gewinnverwendungsvorschlag vorgelegt. Zu diesem Vorschlag wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Kommanditaktionäre auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig wird (§ 278 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 28. November 2019 ausgezahlt werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2018/2019.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019.* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2018/2019 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Nachwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates.* Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen; er besteht gemäß § 8 Ziffer 1 der Satzung aus neun Mitgliedern. Das von der Hauptversammlung am 23. November 2015 für die Zeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu beschließen hat, in den Aufsichtsrat gewählte Mitglied Herr Dr. Werner Müller ist verstorben. Deshalb soll für den Rest seiner Amtszeit von der Hauptversammlung ein neues Aufsichtsratsmitglied nachgewählt werden Der Aufsichtsrat schlägt vor, in den Aufsichtsrat zu wählen Herrn Bodo Löttgen, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen Kriminalhauptkommissar a.D.Diplom-Verwaltungswirt (FH) wohnhaft in Nümbrecht für den Rest der Amtszeit des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Werner Müller, mithin bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu beschließen hat. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Weitere Mandate von Herrn Löttgen in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht. Weitere Informationen zu dem vorgeschlagenen Kandidaten stehen im Internet unter der Adresse www.bvb.de/aktie im Bereich 'Hauptversammlung 2019' zum Download bzw. zur Einsichtnahme bereit. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020.* Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen, b) die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zudem zum Abschlussprüfer für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht im Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen, sofern dieser einer prüferischen Durchsicht gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG oder einer Prüfung entsprechend § 317 HGB unterzogen wird. 7. *Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates).* Den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die gemäß § 13 Ziffer 1 Satz 1 der Satzung seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 unverändert für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung von jährlich EUR 12.000,00 (im Fall des Vorsitzenden EUR 24.000,00 und im Fall seines Stellvertreters EUR 18.000,00) erhalten, soll ab dem laufenden Geschäftsjahr 2019/2020 eine höhere feste Vergütung gewährt werden. Auf die Einführung einer erfolgsabhängigen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll zwecks Stärkung ihrer Unabhängigkeit weiterhin verzichtet werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen daher vor, mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin zu beschließen: Ziffer 1 Satz 1 in § 13 (Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält jährlich neben dem Ersatz seiner baren Auslagen eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare feste Vergütung in Höhe von 24.000,00 EURO; der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das eineinhalbfache dieses Betrages.' Die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bestimmt sich nach dieser geänderten Fassung von § 13 Ziffer 1 Satz 1 der Satzung beginnend für die Zeit ab dem laufenden Geschäftsjahr 2019/2020 (einschließlich). 8. *Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 (Geschäftsführervergütung).* Der Anspruch der persönlich haftenden Gesellschafterin gegenüber unserer Gesellschaft auf Kostenersatz umfasst nach § 7 Satz 2 der Satzung auch Auslagenersatz und Vergütung für Mitglieder des bei ihr als Kontroll- und Aufsichtsgremium eingerichteten Beirats. Dabei ist die für das Geschäftsjahr insgesamt erstattungsfähige Beiratsvergütung seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 unverändert entsprechend dem Betrag, den die Gesellschaft für ihren Aufsichtsrat an Vergütungen bisher jährlich aufwendet, auf EUR 126.000,00 begrenzt. Dieser Höchstbetrag soll ab dem laufenden Geschäftsjahr 2019/2020 auf EUR 252.000,00 festgelegt werden, entsprechend dem Betrag, den die Gesellschaft für ihren Aufsichtsrat an Vergütungen jährlich aufwendet, sofern die Hauptversammlung dem Beschlussvorschlag zu Punkt 7 der Tagesordnung zustimmt. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin zu beschließen: Satz 2 in § 7 (Geschäftsführervergütung)
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October 09, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)