Wenn in einen Fonds auch steuerbegünstigte Anleger investiert sind, kann der Fonds beantragen, dass keine Steuer auf Ebene des Fonds erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird. Dieser "Befreiungsbetrag" ist an die betroffenen Anleger auszuzahlen.
Das seit 1. Januar 2018 geltende, neue Investmentsteuergesetz (InvStG) hat die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend reformiert. Neben der geänderten Besteuerung von Investmenterträgen auf Ebene der Anleger müssen nun auch deutsche Fonds auf Fondsebene für bestimmte Erträge eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zahlen (§ 6 Abs. 2 InvStG). Die Steuer gilt für in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien.Den vollständigen Artikel lesen ...
Das seit 1. Januar 2018 geltende, neue Investmentsteuergesetz (InvStG) hat die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend reformiert. Neben der geänderten Besteuerung von Investmenterträgen auf Ebene der Anleger müssen nun auch deutsche Fonds auf Fondsebene für bestimmte Erträge eine Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zahlen (§ 6 Abs. 2 InvStG). Die Steuer gilt für in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien.Den vollständigen Artikel lesen ...