Bad Marienberg (www.aktiencheck.de) - Die Europäische Kommission hat heute (Montag) eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die steuerliche Sonderbehandlung öffentlicher Kasinobetreiber in Deutschland mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung der Europäischen Kommission: In einer gesonderten Untersuchung prüft die Kommission auch die Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen für den dort tätigen öffentlichen Kasinobetreiber ergriffen wurden. ...Den vollständigen Artikel lesen ...