Das geplante Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie will Banken ab dem kommenden Jahr den Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen erlauben. Die Branche ist erfreut. Die kriselnden deutschen Banken könnten ab dem kommenden Jahr über ein weiteres Geschäftsfeld verfügen, nämlich den Verkauf und die Verwahrung von Kryptowährungen. Bislang galt das Entwickeln eines entsprechenden Angebots für Bankhäuser als schwierig. Entsprechend bietet derzeit praktisch keine Bank ihren Kunden digitale Assets an. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf (PDF) wird ...Den vollständigen Artikel lesen ...