Mit Blick auf den Brexit hat sich die britische Regierung mit einer Zeitungsanzeige an deutsche Unternehmen gewandt. "Sie wollen nach dem Brexit weiterhin Waren mit dem Vereinigten Königreich handeln? Dann werden sie jetzt aktiv!", heißt es in der ganzseitigen Anzeige, die am Freitag etwa in der "Süddeutschen Zeitung" und im "Handelsblatt" erschienen ist. Darunter steht die Adresse einer Internetseite, die Informationen für Unternehmen in der EU mit Sitz außerhalb Großbritanniens bereithält.
Auf das am Donnerstag erzielte Brexit-Abkommen geht die Anzeige noch nicht ein. "Kontrollieren sie, was sie anders machen müssen, um Güter und Dienstleistungen bei einem No-Deal-Brexit in- oder aus dem Vereinigten Königreich zu bringen", heißt es dort.
Ein EU-Austritt ohne Abkommen ("No-Deal-Brexit") ist auch nach der Einigung vom Donnerstag noch nicht vom Tisch. Die 27 bleibenden EU-Staaten hatten beim EU-Gipfel das neue, in entscheidenden Punkten geänderte Brexit-Abkommen gebilligt. Es muss allerdings noch vom britischen Unterhaus - geplant: am Samstag - akzeptiert werden. Die Garantieklausel für eine offene Grenze zwischen dem EU-Staat Irland und dem britischen Nordirland - der sogenannte Backstop - wird in der Neuregelung auf Wunsch Londons gestrichen und ersetzt. Die neue Lösung ist komplex, aber auch damit soll es keine Zollkontrollen an der inneririschen Grenze geben./bcf/DP/fba
AXC0098 2019-10-18/11:04