Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Post legt Rechtsmittel ein. Das Straferkenntnis sei nicht rechtskräftig, die Post werde Rechtsmittel gegen diesen Bescheid erster Instanz ergreifen.Das operative Ergebnis Ebit werde für heuer in Summe stabil angepeilt, nicht darin enthalten sei allerdings eine Rückstellung für diese Verwaltungsstrafe der Datenschutzbehörde, teilte ...Den vollständigen Artikel lesen ...