Immer mehr Banken und Sparkassen verlangen für die Verwahrung von Spareinlagen Strafzinsen. Ausgerechnet altbackene Sparbücher schützen davor. Verbraucherschützer erklären wieso: Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärte exklusiv gegenüber wallstreet:online: "Alte Sparbücher sind Geldanlagen, hier können Sparer nicht über eine AGB Änderung dazu verpflichtet ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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