In seiner Stellungnahme zu den bisherigen Zeugenaussagen hat heute Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere, erneut auf die seiner Ansicht nach bestehende Steuerfreiheit für die Buwog-Millionenprovision gepocht. Meischberger sieht dies durch den Wortlaut des Buwog-Begleitgesetzes gedeckt.Da seine Beratungstätigkeit, die dann ...Den vollständigen Artikel lesen ...