STUTTGART (dpa-AFX) - Vor den Osterfeiertagen hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal überarbeitet. Die Änderungen seien am Donnerstagabend vom Ministerrat beschlossen worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Karfreitag in Stuttgart. In den neuen Änderungen wird Prostitution gänzlich verboten, in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen dürfen Neuankömmlinge für 14 Tage abgesondert und unter Quarantäne gestellt werden. Außerdem wurde das Betretungsverbot in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung sei, dass dort von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werde.
Ferner sind Behandlungen beim Zahnarzt - Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie - ab sofort nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig. Die FDP geht deswegen auf die Barrikaden. "Die vierte Verordnung der Landesregierung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg", erklärte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Karfreitag. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung sei nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt.
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) begründete die neue Fassung der Corona-Verordnung mit der dynamischen Lage der Pandemie. "Wir stellen die Verordnung permanent auf den Prüfstand und passen sie immer wieder an die aktuelle Lage an."/tat/DP/fba
Ferner sind Behandlungen beim Zahnarzt - Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie - ab sofort nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig. Die FDP geht deswegen auf die Barrikaden. "Die vierte Verordnung der Landesregierung bedeutet für Zahnärztinnen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverbot in Baden-Württemberg", erklärte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Karfreitag. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränkung sei nicht mit der Landeszahnärztekammer abgestimmt.
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) begründete die neue Fassung der Corona-Verordnung mit der dynamischen Lage der Pandemie. "Wir stellen die Verordnung permanent auf den Prüfstand und passen sie immer wieder an die aktuelle Lage an."/tat/DP/fba