Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat einen
Bußgeldbescheid in Millionenhöhe gegen den Immobilienkonzern
Deutsche Wohnen
Der bereits am 30. Oktober erlassene Bußgeldbescheid sei noch nicht rechtskräftig, teilte die Behörde mit. Das Unternehmen könne noch Einspruch einlegen. Eine Stellungnahme der Deutsche Wohnen lag zunächst nicht vor. Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgelds sei für das Unternehmen nachteilig gewesen, dass es die beanstandete Archivstruktur bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum unzulässig verarbeitet habe.
Solchen "Datenfriedhöfen" begegneten die Datenschützer in ihrer Aufsichtspraxis "leider häufig", sagte die Berliner Beauftragte Maja Smoltczyk. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen "eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes".
Neben der Sanktionierung des strukturellen Verstoßes verhängten die Datenschützer noch weitere Bußgelder zwischen 6000 und 17 000 Euro wegen unzulässiger Speicherung von personenbezogenen Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Fällen. Die Deutsche Wohnen ist eine börsennotierte Wohnungsgesellschaft, die allein in Berlin einen Bestand von über 100 000 Wohnungen hat.
Zur Berechnung der Höhe sei unter anderem der weltweit erzielte Vorjahresumsatz des Unternehmens herangezogen worden, hieß es. Die Deutsche Wohnen SE habe für 2018 einen ausgewiesenen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erzielt, demnach hätte das Bußgeld bis zu 28 Millionen Euro betragen können./gri/DP/edh
ISIN DE000A0HN5C6
AXC0276 2019-11-05/14:50