Um den für Donnerstag geplanten 48-Stunden-Streik der Lufthansa-Flugbegleiter ist ein juristischer Nervenkrieg entbrannt.
Der Konzern kündigte am Mittwoch unmittelbar nach seiner Niederlage in der ersten Instanz an, beim Landesarbeitsgericht in die Berufung zu gehen. Damit könnte noch am Mittwoch eine zweite Gerichtsverhandlung um die Rechtmäßigkeit des Streiks der Gewerkschaft Ufo stattfinden. Das Landesarbeitsgericht hatte zunächst aber noch keinen Termin festgelegt.
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Der Konzern kündigte am Mittwoch unmittelbar nach seiner Niederlage in der ersten Instanz an, beim Landesarbeitsgericht in die Berufung zu gehen. Damit könnte noch am Mittwoch eine zweite Gerichtsverhandlung um die Rechtmäßigkeit des Streiks der Gewerkschaft Ufo stattfinden. Das Landesarbeitsgericht hatte zunächst aber noch keinen Termin festgelegt.
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