Während im Grasser-Prozess nach 119 Verhandlungstagen noch kein Ende in Sicht ist, gibt es an einem Nebenschauplatz eine Entscheidung. Das Verwaltungsgericht (VwGH) hat entschieden, dass Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger für seine Provision bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (u.a. Buwog) Einkommenssteuer zahlen muss, berichtet der "Kurier".Der Trauzeuge von Ex-Finanzminister Karl-Heinz ...Den vollständigen Artikel lesen ...