DJ DGAP-HV: General Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: General Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
General Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 17.12.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-11-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
General Technologies AG Frankfurt am Main WKN A0JC0X -
ISIN DE000A0JC0X4 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und
Aktionäre zu der am Dienstag, den 17. Dezember 2019, um
10:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der MEET/N/WORK Frankfurt GmbH,
Poststraße 2-4, 2. Etage, 60329 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das
Geschäftsjahr 2019 einen Abschlussprüfer zu
bestellen. Über die Auswahl des
Abschlussprüfers wird der Aufsichtsrat in der
Hauptversammlung 2019 entscheiden.
5. *Beschlussfassung über die Umstellung von
Inhaberaktien auf Namensaktien sowie über die
entsprechende Änderung der Satzung*
Gemäß § 10 AktG lauten die Aktien einer
Aktiengesellschaft auf den Namen oder - wie
derzeit im Fall der General
Technologies-Aktie - auf den Inhaber. Beide
Formen sind in Deutschland verbreitet.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der
Auffassung, dass Namensaktien im Vergleich zu
Inhaberaktien eine direktere, transparentere
und erleichterte Kommunikation der
Gesellschaft mit ihren Aktionären
ermöglichen. Namensaktien sind zudem
international sehr stark verbreitet und für
den internationalen Expansionskurs der
Aktivitäten des Unternehmens besser geeignet.
Vor diesem Hintergrund sollen die derzeit auf
den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft
in Namensaktien umgewandelt werden. Die
Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
erfordert die Einrichtung eines
Aktienregisters, welches die Gesellschaft
elektronisch führt. Bei Namensaktien gilt im
Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur,
wer im Aktienregister eingetragen ist. Die
Eintragung ist allerdings nicht Voraussetzung
zum Bezug einer von der Hauptversammlung
beschlossenen Dividende. Die Depotbanken
tragen, wenn dies vom Aktionär gewünscht ist,
für die Eintragung Sorge. Zum Zwecke der
Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien
sollen § 4 Absätze 3 und 7
einschließlich der darin enthaltenen
Ermächtigung des genehmigten Kapitals
angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Die bei Wirksamwerden der unter
nachfolgend lit. b) beschlossenen
Satzungsänderung bestehenden, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien werden unter
Beibehaltung der bisherigen Stückelung in
Namensaktien umgewandelt.
Der Vorstand wird ermächtigt und beauftragt,
alles Erforderliche und Notwendige für die
Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien
zu veranlassen.
b) § 4 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben
und Folgendes neu gefasst und ergänzt:
'(3) Die Aktien lauten auf den Namen. Die
Aktionäre haben der Gesellschaft zur
Eintragung in das Aktienregister die
gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu
machen; E-Mailadressen und ihre jeweiligen
Änderungen sollen zur Erleichterung der
Kommunikation angegeben werden. Mitzuteilen
ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen,
der als Inhaber im Aktienregister eingetragen
werden soll, gehören.'
c) Die Ermächtigung des Vorstands, gemäß
Beschluss vom 2016 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2021 das
Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro
1.912.500,00 durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende
Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen,
('genehmigtes Kapital 2016') wird dahingehend
angepasst, dass an die Stelle der
Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den
Inhaber lautender Stückaktien die
Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen
lautender Stückaktien tritt.
Dazu wird § 4 Absatz 7 der Satzung wie folgt
geändert:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis
zum 7. Juli 2021 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um
insgesamt bis zu 1.912.500,00 EUR durch
Ausgabe von bis zu 1.912.500 neuen, auf den
Namen lautenden Stückaktien gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise
auszuschließen. Der Ausschluss des
Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden
Fällen zulässig:'
§ 4 Absatz 7 (i), (ii), (iii), (iv) und (v)
bleiben unverändert.
d) § 15 Absatz 1 der Satzung (Teilnahme an
der Hauptversammlung) wird aufgehoben und wie
folgt gefasst:
'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen sind und sich
rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
Wahrung der Textform (§ 126 b BGB) angemeldet
haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder
englischer Sprache erfolgen und der
Gesellschaft unter der in der Einberufung zur
Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse
innerhalb der gesetzlichen Frist zugehen'
e) § 15 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben.
6. *Beschlussfassung über die Zusammenlegung der
Aktien im Verhältnis 100 zu 1*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 3.825.000,00, eingeteilt in 3.825.000
auf den Inhaber lautende nennwertlose
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00, wird ohne
Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG), in
382.500 Aktien eingeteilt durch
Zusammenlegung von je hundert auf den Inhaber
lautenden Stückaktien zu einer auf den
Inhaber lautende Stückaktie mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je
EUR 100,00.
Wurden die Inhaberaktien gemäß
Änderungsantrag 5 in Namensaktien
umgewandelt, erfolgt die Zusammenlegung der
Aktien im Verhältnis von 100 Namensaktien zu
einer Namenaktie.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die Einzelheiten der
Durchführung der Zusammenlegung der Aktien zu
regeln.
b) In Anpassung an die Beschlussfassung unter
vorstehendem lit. a) erhält § 4 Absatz 2 der
Satzung (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) mit
Wirksamwerden der Zusammenlegung folgende
Fassung:
'Es ist eingeteilt in 382.500 Stückaktien mit
einem rechnerischen Nennbetrag von EUR
100,00.'
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung der Zahl
der Mitglieder im Aufsichtsrat und die
entsprechende Änderung von § 8 Absatz 1*
Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Zahl der Mitglieder auf 9 zu erhöhen und § 8
Absatz (1) wie folgt anzupassen:
'Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern'
8. *Beschlussfassung über die Anpassung der
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die
entsprechende Änderung von § 13 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft*
Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am
11. Dezember 2018 wurde die Vergütung des
Aufsichtsrats auf das Niveau des
Geschäftsjahres 2010 angehoben. Somit ist die
jetzige feste Vergütung eines
Aufsichtsratsmitglieds für jedes volle
Geschäftsjahr EUR 9.000,00, die des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
EUR 12.000,00 und die des
Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 20.000,00.
Die Vergütung des Aufsichtsrats soll nun an
die Wirtschaftslage der Gesellschaft
angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
die Vergütung des Aufsichtsrats der
Gesellschaft im § 13 Abs. 1 der Satzung wie
folgt neu zu fassen:
'§ 13 Vergütung
(1) Die Hauptversammlung der Gesellschaft
legt nach eigenem Ermessen die Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats fest.
Ohne die Zustimmung der Hauptversammlung
wird keine Vergütung gezahlt. Die
Zahlung soll innerhalb von 2
Kalenderwochen nach Abschluss der über
das jeweilige Geschäftsjahr
beschließenden Hauptversammlung
erfolgen. Einem während des
Geschäftsjahres ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglied wird die Vergütung
zeitanteilig gewährt.'
Die vorstehende Regelung zur
Aufsichtsratsvergütung findet erstmals für
das Geschäftsjahr 2019 Anwendung. Im
Übrigen gilt § 13 der Satzung.
9. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Absatz 1
aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Zum 31. Dezember 2018 hat Herr Jorge Felix
Schnura sein Aufsichtsratsmandat
niedergelegt, und zum 11. März 2019 hat Herr
Prof. Dr. Jörg Franke sein
Aufsichtsratsmandat niedergelegt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
(a) Herr Zayed Bin Aweidha, wohnhaft in
Dubai, V.A.E, Vorstand der Abu Dhabi
Investment Group mit Sitz in Abu Dhabi,
gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit
des ausgeschiedenen Mitglieds Jorge Felix
Schnura, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen; und
(b) Herr Joachim Haas, wohnhaft in Malsch,
Public Relations und Investor Relations
Manager bei der Valora Effekten Handel AG,
Ettlingen, Mitbegründer und
Aufsichtsratsmitglied der NORTHWEST OIL & GAS
TRADING COMPANY, INC., USA, der OIL & GAS
HOLDING; INC., USA, der NORTHWEST OIL & GAS
LTD., UK sowie der NORTHWEST SMART TECHNOLOGY
AG, Schweiz und Mitglied des Aufsichtsrates
der ENERGY FINANCE & DEVELOPMENT AG, Schweiz,
gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der
Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit
des ausgeschiedenen Mitglieds Dr. Jörg
Franke, d.h. bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in
den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahlen sollen als Einzelwahl erfolgen.
Bei Zustimmung der Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 7, werden 6 neue
Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
(a) Herr Michael Christian Gleichauf,
wohnhaft in Pratteln, Schweiz,
Vorstandsmitglied der Tele World Corp
Holding L.L.C., Abu Dhabi, V.A.E.,
Vorstand und Gründer der Abundance
Business Consulting FZE in den V.A.E.,
Vorstand und Gründer der Veron
Consulting AG, Pratteln, Schweiz, Chief
Investment Officer und Mitbegründer der
OrgaPhone GmbH, Freiburg, Deutschland.
(b) Herr Omran Rashid Alnuaimi, Vorstand der
Liberal Lawyers & Legal Consultants
LLC., Dubai, V.A.E.
(c) Herr Thomas Leupold, wohnhaft in Zürich,
Schweiz, Vorstandsmitglied bei GIE
Global Investment Engineers Ltd. Zug
Schweiz, Chief Investment Officer der
Marbling Financial Group AG und Managing
Partner der Global Partners LLC, Zürich
Schweiz.
(d) Herr Georg Robert Wagner, wohnhaft in
Oberschleißheim, Gründer und
Direktor der Merchant Bank Corp Partners
AG, Gründer der DIWA - Consulting.
(e) Herr Ugurlu Soylu, wohnhaft in Mannheim,
Strategischer Berater der Albaraka
Türk-Tochter in Deutschland, Mitglied
des Vorstands von Ne-tu (Network of
Turkish European Entrepreneurs) Berlin,
Gründer von Soylu Consulting, Mannheim,
Deutschland.
(f) Herr Samir Alkhalfaoui, wohnhaft in
Berlin, Global Water Solutions
Repräsentant im Mittleren Osten, Inhaber
von Jodran Educational Services in
Ägypten.
(g) Herr Heiko Malessa, wohnhaft in Dubai,
V.A.E, Aufsichtsratsmitglied bei World
Investments P.S.C., Dubai, V.A.E.
10. *Beschlussfassung über die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft*
Das bei Einberufung dieser Hauptversammlung
eingetragene Grundkapital der Gesellschaft
beträgt EUR 3.825.0000,00 und ist eingeteilt
in 3.825.000 auf den Inhaber lautende
nennwertlose Stückaktien.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
(1) Eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR
191.000 durch Ausgabe von bis zu 191.000 auf
den Inhaber lautenden Stückaktien
durchzuführen.
(2) Der Vorstand hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den Ausgabebetrag auf EUR 1
festgelegt und beschlossen.
(3) Den Aktionären wird das gesetzliche
Bezugsrecht gewährt.
(4) Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des
Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung
in das Handelsregister eingetragen wird,
gewinnberechtigt.
(5) Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung, insbesondere die weiteren
Bedingungen für die Ausgabe der Aktien,
festzulegen, auch im Hinblick auf die
Satzungsänderung der Gesellschaft im
Zusammenhang mit der Umwandlung von
Inhaberaktien in Namensaktien in der
Beschlussfassung 5, und die in
Beschlussfassung 6 über den 100 zu
1-Aktienzusammenlegung, vorbehaltlich der
Abstimmung in dieser Hauptversammlung.
(6) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der Satzung
(Grundkapital und Aktien) entsprechend der
Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
11. *Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter
Ausschluss von gesetzlichen Bezugsrechten der
Aktionäre und entsprechende Ermächtigung zur
Anpassung der Satzung*
Der Vorstand plant mit Zustimmung des
Aufsichtsrates eine strategische
Partnerschaft mit World Investments P.S.C,
Dubai, V.A.E, ein Unternehmen unter der
Aufsicht der Securities and Commodities
Authority der V.A.E. Da die mit der
Kapitalerhöhung geschaffenen neuen Aktien der
General Technologies AG den Aktionären der
World Investments P.S.C zum Umtausch gegen
ihre Aktien der World Investments P.S.C
angeboten werden sollen, ist bei der
vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung das
Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der
General Technologies AG auszuschließen.
Da eine Bewertung der General Technologies AG
noch bevor steht, kann im Rahmen der heutigen
Hauptversammlung kein Endbetrag der
Kapitalerhöhung genannt werden. Vorstand und
Aufsichtsrat werden den Aktionären den
endgültigen Ausgangs- und bis zu Endbetrag
der Kapitalerhöhung bei einer nächsten
Hauptversammlung bekanntgeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes
vor:
a) Prüfung der Sacheinlage
Der Vorstand wird ermächtigt, bei der
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, eine
Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3 AktG)
durchzuführen.
b) Weitere Einzelheiten
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren
Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen,
insbesondere die Anzahl der letztlich
auszugebenden Neuen Aktien, festzulegen.
c) Ermächtigung zur Satzungsanpassung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung
entsprechend der Durchführung der
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen
anzupassen.
12. *Zustimmung der Hauptversammlung für eine
Börseneinführung in den Vereinigten
Arabischen Emiraten*
Im Rahmen der internationalen
Expansionsstrategie des Unternehmens möchte
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die Aktien der Gesellschaft an einer der
Börsen der Vereinigten Arabischen Emirate
einführen, um damit potenziellen Investoren
einen direkten Zugang zu gewähren.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die Einzelheiten der
Börseneinführung in den Vereinigten
Arabischen Emiraten zu regeln.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich spätestens bis Dienstag, den 10. Dezember 2019,
24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch
einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Dienstag, den
26. November 2019, 0:00 Uhr, bezogenen Nachweis über
den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut
nach. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter
der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis
Dienstag, den 10. Dezember 2019, 24:00 Uhr, zugegangen
sein:
General Technologies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über
ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende
Institut wird daraufhin die Anmeldung unter
gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse
vornehmen.
*Stimmrechtsvertretung:*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre
sonstigen Rechte unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch
durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein
Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten
Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein
Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der
Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
*Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der
Tagesordnung:*
Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen
einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
sind bis spätestens Montag, den 2. Dezember 2019, 24:00
Uhr, ausschließlich zu richten an:
General Technologies AG
Herrn Hatem Belkhouja
Vorstand
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
Oder per E-Mail: belkhouja@generaltechnologies.de
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten
der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse
eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet
unter
www.generaltechnologies.de
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge
werden nicht berücksichtigt.
*Informationen zum Datenschutz*
Die General Technologies AG verarbeitet im Rahmen der
Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien
personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z. B. Name oder
die E-Mail- Adresse), Informationen über Aktien (z. B.
Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die
Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung erforderlich ist. Die General
Technologies AG ist rechtlich verpflichtet, eine
Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser Pflicht
nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten
Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne
Angabe von personenbezogenen Daten können Aktionäre
sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die
Datenverarbeitung ist die General Technologies AG
verantwortlich.
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen
Daten, sofern diese von der General Technologies AG zur
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden.
Hierbei handelt es sich um typische
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen,
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die
Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in
dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist. Die Gesellschaft ist zudem unter
bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet,
personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z. B.
Behörden oder Gerichten zu übermitteln.
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden
Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und
Wahlvorschlägen werden persönliche Daten über Aktionäre
veröffentlicht.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen
Einsichtsrechts während der Hauptversammlung können
andere Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die
oben genannten Daten werden in der Regel drei Jahre
nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei
denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im
Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen,
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf
die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen
Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben
sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten und
die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich
verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf
Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu
lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine
sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das
Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns
übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht
auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer Rechte
genügt eine entsprechende E-Mail an
info@generaltechnologies.de
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der General Technologies AG
erreichen Sie unter folgender Adresse:
General Technologies AG
Datenschutzbeauftragter
Thurn-und-Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
E-Mail: info@generaltechnologies.de
Frankfurt, im November 2019
*General Technologies AG*
_Der Vorstand_
2019-11-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: General Technologies AG
Thurn-und-Taxis Platz 6
60313 Frankfurt
Deutschland
E-Mail: belkhouja@generaltechnologies.de
Internet: http://generaltechnologies.de
ISIN: DE000A0JC0X4
WKN: A0JC0X
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
907691 2019-11-07
(END) Dow Jones Newswires
November 07, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)
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