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DGAP-HV: General Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: General Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.12.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: General Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
General Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 17.12.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-11-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
General Technologies AG Frankfurt am Main WKN A0JC0X - 
ISIN DE000A0JC0X4 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre zu der am Dienstag, den 17. Dezember 2019, um 
10:00 Uhr, 
in den Räumlichkeiten der MEET/N/WORK Frankfurt GmbH, 
Poststraße 2-4, 2. Etage, 60329 Frankfurt am Main, 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des 
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
    ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
    Beschlussfassung vorgesehen, da der 
    Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
    gebilligt hat. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 
    Entlastung zu erteilen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das 
    Geschäftsjahr 2019 einen Abschlussprüfer zu 
    bestellen. Über die Auswahl des 
    Abschlussprüfers wird der Aufsichtsrat in der 
    Hauptversammlung 2019 entscheiden. 
5.  *Beschlussfassung über die Umstellung von 
    Inhaberaktien auf Namensaktien sowie über die 
    entsprechende Änderung der Satzung* 
 
    Gemäß § 10 AktG lauten die Aktien einer 
    Aktiengesellschaft auf den Namen oder - wie 
    derzeit im Fall der General 
    Technologies-Aktie - auf den Inhaber. Beide 
    Formen sind in Deutschland verbreitet. 
    Vorstand und Aufsichtsrat sind der 
    Auffassung, dass Namensaktien im Vergleich zu 
    Inhaberaktien eine direktere, transparentere 
    und erleichterte Kommunikation der 
    Gesellschaft mit ihren Aktionären 
    ermöglichen. Namensaktien sind zudem 
    international sehr stark verbreitet und für 
    den internationalen Expansionskurs der 
    Aktivitäten des Unternehmens besser geeignet. 
    Vor diesem Hintergrund sollen die derzeit auf 
    den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft 
    in Namensaktien umgewandelt werden. Die 
    Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien 
    erfordert die Einrichtung eines 
    Aktienregisters, welches die Gesellschaft 
    elektronisch führt. Bei Namensaktien gilt im 
    Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, 
    wer im Aktienregister eingetragen ist. Die 
    Eintragung ist allerdings nicht Voraussetzung 
    zum Bezug einer von der Hauptversammlung 
    beschlossenen Dividende. Die Depotbanken 
    tragen, wenn dies vom Aktionär gewünscht ist, 
    für die Eintragung Sorge. Zum Zwecke der 
    Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien 
    sollen § 4 Absätze 3 und 7 
    einschließlich der darin enthaltenen 
    Ermächtigung des genehmigten Kapitals 
    angepasst werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    a) Die bei Wirksamwerden der unter 
    nachfolgend lit. b) beschlossenen 
    Satzungsänderung bestehenden, auf den Inhaber 
    lautenden Stückaktien werden unter 
    Beibehaltung der bisherigen Stückelung in 
    Namensaktien umgewandelt. 
 
    Der Vorstand wird ermächtigt und beauftragt, 
    alles Erforderliche und Notwendige für die 
    Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien 
    zu veranlassen. 
 
    b) § 4 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben 
    und Folgendes neu gefasst und ergänzt: 
 
    '(3) Die Aktien lauten auf den Namen. Die 
    Aktionäre haben der Gesellschaft zur 
    Eintragung in das Aktienregister die 
    gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu 
    machen; E-Mailadressen und ihre jeweiligen 
    Änderungen sollen zur Erleichterung der 
    Kommunikation angegeben werden. Mitzuteilen 
    ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen, 
    der als Inhaber im Aktienregister eingetragen 
    werden soll, gehören.' 
 
    c) Die Ermächtigung des Vorstands, gemäß 
    Beschluss vom 2016 mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats bis zum 2. Juli 2021 das 
    Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 
    1.912.500,00 durch einmalige oder mehrmalige 
    Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende 
    Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder 
    Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, 
    ('genehmigtes Kapital 2016') wird dahingehend 
    angepasst, dass an die Stelle der 
    Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den 
    Inhaber lautender Stückaktien die 
    Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen 
    lautender Stückaktien tritt. 
 
    Dazu wird § 4 Absatz 7 der Satzung wie folgt 
    geändert: 
 
    'Der Vorstand ist ermächtigt, das 
    Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis 
    zum 7. Juli 2021 mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um 
    insgesamt bis zu 1.912.500,00 EUR durch 
    Ausgabe von bis zu 1.912.500 neuen, auf den 
    Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- 
    und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
    Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt, 
    mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
    Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise 
    auszuschließen. Der Ausschluss des 
    Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden 
    Fällen zulässig:' 
 
    § 4 Absatz 7 (i), (ii), (iii), (iv) und (v) 
    bleiben unverändert. 
 
    d) § 15 Absatz 1 der Satzung (Teilnahme an 
    der Hauptversammlung) wird aufgehoben und wie 
    folgt gefasst: 
 
    'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
    zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
    diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
    Aktienregister eingetragen sind und sich 
    rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter 
    Wahrung der Textform (§ 126 b BGB) angemeldet 
    haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder 
    englischer Sprache erfolgen und der 
    Gesellschaft unter der in der Einberufung zur 
    Hauptversammlung hierfür mitgeteilten Adresse 
    innerhalb der gesetzlichen Frist zugehen' 
 
    e) § 15 Absatz 2 der Satzung wird aufgehoben. 
6.  *Beschlussfassung über die Zusammenlegung der 
    Aktien im Verhältnis 100 zu 1* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen: 
 
    a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe 
    von EUR 3.825.000,00, eingeteilt in 3.825.000 
    auf den Inhaber lautende nennwertlose 
    Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
    Grundkapital von je EUR 1,00, wird ohne 
    Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG), in 
    382.500 Aktien eingeteilt durch 
    Zusammenlegung von je hundert auf den Inhaber 
    lautenden Stückaktien zu einer auf den 
    Inhaber lautende Stückaktie mit einem 
    rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 
    EUR 100,00. 
 
    Wurden die Inhaberaktien gemäß 
    Änderungsantrag 5 in Namensaktien 
    umgewandelt, erfolgt die Zusammenlegung der 
    Aktien im Verhältnis von 100 Namensaktien zu 
    einer Namenaktie. 
 
    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
    des Aufsichtsrats die Einzelheiten der 
    Durchführung der Zusammenlegung der Aktien zu 
    regeln. 
 
    b) In Anpassung an die Beschlussfassung unter 
    vorstehendem lit. a) erhält § 4 Absatz 2 der 
    Satzung (Höhe und Einteilung des 
    Grundkapitals, Aktienurkunden) mit 
    Wirksamwerden der Zusammenlegung folgende 
    Fassung: 
 
    'Es ist eingeteilt in 382.500 Stückaktien mit 
    einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 
    100,00.' 
7.  *Beschlussfassung über die Erhöhung der Zahl 
    der Mitglieder im Aufsichtsrat und die 
    entsprechende Änderung von § 8 Absatz 1* 
 
    Der Aufsichtsrat besteht aus drei 
    Mitgliedern. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
    Zahl der Mitglieder auf 9 zu erhöhen und § 8 
    Absatz (1) wie folgt anzupassen: 
 
    'Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern' 
8.  *Beschlussfassung über die Anpassung der 
    Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und die 
    entsprechende Änderung von § 13 Abs. 1 
    der Satzung der Gesellschaft* 
 
    Auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 
    11. Dezember 2018 wurde die Vergütung des 
    Aufsichtsrats auf das Niveau des 
    Geschäftsjahres 2010 angehoben. Somit ist die 
    jetzige feste Vergütung eines 
    Aufsichtsratsmitglieds für jedes volle 
    Geschäftsjahr EUR 9.000,00, die des 
    stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden 
    EUR 12.000,00 und die des 
    Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 20.000,00. 
 
    Die Vergütung des Aufsichtsrats soll nun an 
    die Wirtschaftslage der Gesellschaft 
    angepasst werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
    die Vergütung des Aufsichtsrats der 
    Gesellschaft im § 13 Abs. 1 der Satzung wie 
    folgt neu zu fassen: 
 
    '§ 13 Vergütung 
 
    (1) Die Hauptversammlung der Gesellschaft 
        legt nach eigenem Ermessen die Vergütung 
        der Mitglieder des Aufsichtsrats fest. 
        Ohne die Zustimmung der Hauptversammlung 
        wird keine Vergütung gezahlt. Die 
        Zahlung soll innerhalb von 2 
        Kalenderwochen nach Abschluss der über 
        das jeweilige Geschäftsjahr 
        beschließenden Hauptversammlung 
        erfolgen. Einem während des 
        Geschäftsjahres ausscheidenden 
        Aufsichtsratsmitglied wird die Vergütung 
        zeitanteilig gewährt.' 
 
    Die vorstehende Regelung zur 
    Aufsichtsratsvergütung findet erstmals für 
    das Geschäftsjahr 2019 Anwendung. Im 
    Übrigen gilt § 13 der Satzung. 
9.  *Beschlussfassung über Neuwahlen zum 
    Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Absatz 1 
    aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden 
    Mitgliedern zusammen. 
 
    Zum 31. Dezember 2018 hat Herr Jorge Felix 
    Schnura sein Aufsichtsratsmandat 
    niedergelegt, und zum 11. März 2019 hat Herr 
    Prof. Dr. Jörg Franke sein 
    Aufsichtsratsmandat niedergelegt. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
    (a) Herr Zayed Bin Aweidha, wohnhaft in 
    Dubai, V.A.E, Vorstand der Abu Dhabi 
    Investment Group mit Sitz in Abu Dhabi, 
    gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der 
    Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser 
    Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit 
    des ausgeschiedenen Mitglieds Jorge Felix 
    Schnura, d.h. bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
    das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in 
    den Aufsichtsrat zu wählen; und 
 
    (b) Herr Joachim Haas, wohnhaft in Malsch, 
    Public Relations und Investor Relations 
    Manager bei der Valora Effekten Handel AG, 
    Ettlingen, Mitbegründer und 
    Aufsichtsratsmitglied der NORTHWEST OIL & GAS 
    TRADING COMPANY, INC., USA, der OIL & GAS 
    HOLDING; INC., USA, der NORTHWEST OIL & GAS 
    LTD., UK sowie der NORTHWEST SMART TECHNOLOGY 
    AG, Schweiz und Mitglied des Aufsichtsrates 
    der ENERGY FINANCE & DEVELOPMENT AG, Schweiz, 
    gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung der 
    Gesellschaft mit Wirkung ab Beendigung dieser 
    Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit 
    des ausgeschiedenen Mitglieds Dr. Jörg 
    Franke, d.h. bis zur Beendigung der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
    das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in 
    den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    Die Wahlen sollen als Einzelwahl erfolgen. 
 
    Bei Zustimmung der Hauptversammlung zu 
    Tagesordnungspunkt 7, werden 6 neue 
    Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt. Die 
    Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
    gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, 
 
    (a) Herr Michael Christian Gleichauf, 
        wohnhaft in Pratteln, Schweiz, 
        Vorstandsmitglied der Tele World Corp 
        Holding L.L.C., Abu Dhabi, V.A.E., 
        Vorstand und Gründer der Abundance 
        Business Consulting FZE in den V.A.E., 
        Vorstand und Gründer der Veron 
        Consulting AG, Pratteln, Schweiz, Chief 
        Investment Officer und Mitbegründer der 
        OrgaPhone GmbH, Freiburg, Deutschland. 
    (b) Herr Omran Rashid Alnuaimi, Vorstand der 
        Liberal Lawyers & Legal Consultants 
        LLC., Dubai, V.A.E. 
    (c) Herr Thomas Leupold, wohnhaft in Zürich, 
        Schweiz, Vorstandsmitglied bei GIE 
        Global Investment Engineers Ltd. Zug 
        Schweiz, Chief Investment Officer der 
        Marbling Financial Group AG und Managing 
        Partner der Global Partners LLC, Zürich 
        Schweiz. 
    (d) Herr Georg Robert Wagner, wohnhaft in 
        Oberschleißheim, Gründer und 
        Direktor der Merchant Bank Corp Partners 
        AG, Gründer der DIWA - Consulting. 
    (e) Herr Ugurlu Soylu, wohnhaft in Mannheim, 
        Strategischer Berater der Albaraka 
        Türk-Tochter in Deutschland, Mitglied 
        des Vorstands von Ne-tu (Network of 
        Turkish European Entrepreneurs) Berlin, 
        Gründer von Soylu Consulting, Mannheim, 
        Deutschland. 
    (f) Herr Samir Alkhalfaoui, wohnhaft in 
        Berlin, Global Water Solutions 
        Repräsentant im Mittleren Osten, Inhaber 
        von Jodran Educational Services in 
        Ägypten. 
    (g) Herr Heiko Malessa, wohnhaft in Dubai, 
        V.A.E, Aufsichtsratsmitglied bei World 
        Investments P.S.C., Dubai, V.A.E. 
10. *Beschlussfassung über die Erhöhung des 
    Grundkapitals der Gesellschaft* 
 
    Das bei Einberufung dieser Hauptversammlung 
    eingetragene Grundkapital der Gesellschaft 
    beträgt EUR 3.825.0000,00 und ist eingeteilt 
    in 3.825.000 auf den Inhaber lautende 
    nennwertlose Stückaktien. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    (1) Eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 
    191.000 durch Ausgabe von bis zu 191.000 auf 
    den Inhaber lautenden Stückaktien 
    durchzuführen. 
 
    (2) Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats den Ausgabebetrag auf EUR 1 
    festgelegt und beschlossen. 
 
    (3) Den Aktionären wird das gesetzliche 
    Bezugsrecht gewährt. 
 
    (4) Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des 
    Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung 
    in das Handelsregister eingetragen wird, 
    gewinnberechtigt. 
 
    (5) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
    Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren 
    Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer 
    Durchführung, insbesondere die weiteren 
    Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, 
    festzulegen, auch im Hinblick auf die 
    Satzungsänderung der Gesellschaft im 
    Zusammenhang mit der Umwandlung von 
    Inhaberaktien in Namensaktien in der 
    Beschlussfassung 5, und die in 
    Beschlussfassung 6 über den 100 zu 
    1-Aktienzusammenlegung, vorbehaltlich der 
    Abstimmung in dieser Hauptversammlung. 
 
    (6) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
    Fassung des § 4 Ziffer 1 und 2 der Satzung 
    (Grundkapital und Aktien) entsprechend der 
    Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. 
11. *Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter 
    Ausschluss von gesetzlichen Bezugsrechten der 
    Aktionäre und entsprechende Ermächtigung zur 
    Anpassung der Satzung* 
 
    Der Vorstand plant mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrates eine strategische 
    Partnerschaft mit World Investments P.S.C, 
    Dubai, V.A.E, ein Unternehmen unter der 
    Aufsicht der Securities and Commodities 
    Authority der V.A.E. Da die mit der 
    Kapitalerhöhung geschaffenen neuen Aktien der 
    General Technologies AG den Aktionären der 
    World Investments P.S.C zum Umtausch gegen 
    ihre Aktien der World Investments P.S.C 
    angeboten werden sollen, ist bei der 
    vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung das 
    Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der 
    General Technologies AG auszuschließen. 
 
    Da eine Bewertung der General Technologies AG 
    noch bevor steht, kann im Rahmen der heutigen 
    Hauptversammlung kein Endbetrag der 
    Kapitalerhöhung genannt werden. Vorstand und 
    Aufsichtsrat werden den Aktionären den 
    endgültigen Ausgangs- und bis zu Endbetrag 
    der Kapitalerhöhung bei einer nächsten 
    Hauptversammlung bekanntgeben. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Folgendes 
    vor: 
 
    a) Prüfung der Sacheinlage 
 
    Der Vorstand wird ermächtigt, bei der 
    Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, eine 
    Prüfung der Sacheinlage (§ 183 Abs. 3 AktG) 
    durchzuführen. 
 
    b) Weitere Einzelheiten 
 
    Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren 
    Einzelheiten der Durchführung der 
    Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, 
    insbesondere die Anzahl der letztlich 
    auszugebenden Neuen Aktien, festzulegen. 
 
    c) Ermächtigung zur Satzungsanpassung 
 
    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung 
    entsprechend der Durchführung der 
    Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen 
    anzupassen. 
12. *Zustimmung der Hauptversammlung für eine 
    Börseneinführung in den Vereinigten 
    Arabischen Emiraten* 
 
    Im Rahmen der internationalen 
    Expansionsstrategie des Unternehmens möchte 
    der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
    die Aktien der Gesellschaft an einer der 
    Börsen der Vereinigten Arabischen Emirate 
    einführen, um damit potenziellen Investoren 
    einen direkten Zugang zu gewähren. 
 
    Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung 
    des Aufsichtsrats die Einzelheiten der 
    Börseneinführung in den Vereinigten 
    Arabischen Emiraten zu regeln. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich spätestens bis Dienstag, den 10. Dezember 2019, 
24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch 
einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Dienstag, den 
26. November 2019, 0:00 Uhr, bezogenen Nachweis über 
den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut 
nach. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter 
der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 
Dienstag, den 10. Dezember 2019, 24:00 Uhr, zugegangen 
sein: 
 
General Technologies AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über 
ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr 
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende 
Institut wird daraufhin die Anmeldung unter 
gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des 
Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse 
vornehmen. 
 
*Stimmrechtsvertretung:* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre 
sonstigen Rechte unter entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht 
an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten 
Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein 
Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der 
Eintrittskarte. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
*Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der 
Tagesordnung:* 
 
Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen 
einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG 
sind bis spätestens Montag, den 2. Dezember 2019, 24:00 
Uhr, ausschließlich zu richten an: 
 
General Technologies AG 
Herrn Hatem Belkhouja 
Vorstand 
Thurn-und-Taxis-Platz 6 
60313 Frankfurt 
Oder per E-Mail: belkhouja@generaltechnologies.de 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten 
der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse 
eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet 
unter 
 
www.generaltechnologies.de 
 
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge 
werden nicht berücksichtigt. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die General Technologies AG verarbeitet im Rahmen der 
Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien 
personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z. B. Name oder 
die E-Mail- Adresse), Informationen über Aktien (z. B. 
Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die 
Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung 
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c 
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine 
Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, 
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen 
Verpflichtung erforderlich ist. Die General 
Technologies AG ist rechtlich verpflichtet, eine 
Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser Pflicht 
nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten 
Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne 
Angabe von personenbezogenen Daten können Aktionäre 
sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die 
Datenverarbeitung ist die General Technologies AG 
verantwortlich. 
 
Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden 
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. 
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen 
Daten, sofern diese von der General Technologies AG zur 
Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der 
Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. 
Hierbei handelt es sich um typische 
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, 
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die 
Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in 
dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung 
notwendig ist. Die Gesellschaft ist zudem unter 
bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet, 
personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z. B. 
Behörden oder Gerichten zu übermitteln. 
 
Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden 
Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und 
Wahlvorschlägen werden persönliche Daten über Aktionäre 
veröffentlicht. 
 
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen 
Einsichtsrechts während der Hauptversammlung können 
andere Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem 
Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die 
oben genannten Daten werden in der Regel drei Jahre 
nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei 
denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im 
Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, 
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf 
die Hauptversammlung erforderlich. 
 
Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen 
Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag 
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben 
sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten und 
die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich 
verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf 
Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu 
lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem 
keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine 
sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO 
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das 
Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns 
übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht 
auf 'Datenportabilität'). Zur Ausübung Ihrer Rechte 
genügt eine entsprechende E-Mail an 
 
info@generaltechnologies.de 
 
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde 
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. 
 
Den Datenschutzbeauftragten der General Technologies AG 
erreichen Sie unter folgender Adresse: 
 
General Technologies AG 
Datenschutzbeauftragter 
Thurn-und-Taxis-Platz 6 
60313 Frankfurt 
E-Mail: info@generaltechnologies.de 
 
Frankfurt, im November 2019 
 
*General Technologies AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-11-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: General Technologies AG 
             Thurn-und-Taxis Platz 6 
             60313 Frankfurt 
             Deutschland 
E-Mail:      belkhouja@generaltechnologies.de 
Internet:    http://generaltechnologies.de 
ISIN:        DE000A0JC0X4 
WKN:         A0JC0X 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
907691 2019-11-07 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 07, 2019 09:05 ET (14:05 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

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