BONN (dpa-AFX) - Die Stadt Bonn verlangt von Volkswagen
Wie die Entscheidung des Landgerichts ausfallen dürfte, machte der Kammervorsitzende deutlich. Er verwies auf vorhergehende Urteile des Landgerichts, nach denen es sich bei der manipulierten Software um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung handele, die zu einem Schadensersatzanspruch führe. Das Oberlandesgericht Köln habe diese Auffassung bestätigt. Nach Angaben von Volkswagen gibt es aber auch eine gegenteilige Entscheidung eines Senats des OLG Köln.
Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wird derzeit eine
Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands
(vzbv) für rund 445 000 Dieselkunden verhandelt. Im September 2015
hatte VW
ISIN DE0007664039
AXC0306 2019-11-20/17:15