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DGAP-News: Kaya Holdings, Inc.: Kaya Holdings meldet im Formular 10-Q zum 3. Quartal 2019 niedrigere Kosten im Inland und teilt die Testergebnisse des Produktionslaufs von Kaya Farms für Haschischöl im Herbst 2019 mit (deutsch)

Kaya Holdings, Inc.: Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings, Inc. (OTCQB:KAYS) meldet im Formular 10-Q zum 3. Quartal 2019 niedrigere Kosten im Inland, teilt die Testergebnisse des Produktionslaufs von Kaya Farms für Haschischöl im Herbst 2019 mit und äußert sich zu den Entwicklungen bei der Expansion von KAYS auf die internationalen Cannabismärkte

DGAP-News: Kaya Holdings, Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges
Kaya Holdings, Inc.: Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings,
Inc. (OTCQB:KAYS) meldet im Formular 10-Q zum 3. Quartal 2019 niedrigere
Kosten im Inland, teilt die Testergebnisse des Produktionslaufs von Kaya
FarmsTM für Haschischöl im Herbst 2019 mit und äußert sich zu den
Entwicklungen bei der Expansion von KAYS auf die internationalen
Cannabismärkte
20.11.2019 / 16:15
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings, Inc. (OTCQB:KAYS) meldet im Formular 10-Q zum 3. Quartal 2019 niedrigere Kosten im Inland, teilt die Testergebnisse des Produktionslaufs von Kaya FarmsTM für Haschischöl im Herbst 2019 mit und äußert sich zu den Entwicklungen bei der Expansion von KAYS auf die internationalen Cannabismärkte FORT LAUDERDALE (FLORIDA) / ACCESSWIRE / 20. November 2019 / Kaya Holdings, Inc. (OTCQB:KAYS) ("KAYS"), ein internationales Unternehmen, das Cannabis für legale medizinischen Zwecke und zum Privatkonsum herstellt und vertreibt, teilte heute mit, dass es gestern Nachmittag nach Börsenschluss seinen Quartalsbericht durch das Formular 10-Q ("Formular 10-Q") für das am 30. September 2019 zu Ende gegangene Quartal bei der amerikanischen Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission) eingereicht hat. Das Formular 10-Q enthält die Finanzergebnisse für die am 30. September 2019 zu Ende gegangenen Drei- und Neunmonatszeiträume, die Berichte über den Produktionslauf von Kaya Farms-Haschischöl im Herbst 2019 und Einzelheiten über die Entwicklungen bei der Neuausrichtung auf die internationalen Cannabismärkte. Finanzergebnisse für den am 30. September 2019 zu Ende gegangenen Neunmonatszeitraum im Vergleich mit dem entsprechenden am 30. September 2018 zu Ende gegangenen Zeitraum: Die Umsatzerlöse gingen infolge unserer Neuausrichtung auf die internationalen Märkte um ca. 15% zurück (721.000 US$ für die neun Monate bis zum 30. September 2019 gegenüber 850.000 US$ für denselben Zeitraum im Jahr 2018), aber unsere betrieblichen Aufwendungen gingen von 2.860.000 US$ auf 1.359.000 US$ zurück, während unser Betriebsverlust für denselben Zeitraum von 2.367.000 US$ auf 975.000 US$ sank (dies stellt einen Rückgang von ca. 53% bei den betrieblichen Aufwendungen und von ca. 60% beim Betriebsverlust für den am 30. September 2019 zu Ende gegangenen Neunmonatszeitraum im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr dar). Zusätzlich reduzierte sich der Gesamtbetrag unseres Zinsaufwands und des Aufwands für Schuldentilgung infolge des geringeren Umfangs der eingegangenen Schulden von 2,37 Mio. US$ für den am 30. September 2018 zu Ende gegangenen Neunmonatszeitraum auf 1,51 Mio. US$ für den entsprechenden Zeitraum bis zum 30. September 2019. Die vollständigen finanziellen Daten sowie die Stellungnahme und Analyse der Geschäftsleitung finden Sie in unserem Formular 10-Q. Testergebnisse des Produktionslaufs der Haschischölproduktion bei Kaya Farms für Herbst 2019. Der Produktionslauf der Kaya Farms-Haschischölproduktion im Herbst 2019 ergab fünf Sorten Haschischöl mit einem Testergebnis eines Gesamt-Cannabinoidgehalts von über achtzig (80) Prozent: - Chem 91- 88,23% - Golden Ticket- 82,02% - Kaya Blend- 88,21% - Lucky Monkey- 88,58% - Strawberry Banana- 86,74% (Anmerkung: Diese Konzentrate wurden von einem Drittunternehmen im Vertragsanbau für Kaya Farms hergestellt, da wir noch auf die Erteilung der Lizenz für unsere Produktionseinrichtungen warten.) Entwicklungen bei unserer Expansion auf die internationalen Cannabismärkte. Wie schon früher in einem aktuellen Bericht durch das bei der Securities and Exchange Commission am 4. November 2019 eingereichte Formular 10-Q und die zugehörige internationale Presseerklärung ("Formular 8-K") offengelegt, hat KAYS eine Absichtserklärung ("MOU") unterzeichnet, welche die Bedingungen für den Erwerb einer Beteiligung von 50% an Greekkannabis, PC ("GKC") durch seine neu gegründete Tochtergesellschaft Kaya Brands International, Inc. ("KBI") festlegt. Bei GKC handelt es sich um ein in Athen ansässiges Cannabisunternehmen, das eine Genehmigung für den Anbau, die Verarbeitung und den Export von medizinischem Cannabis bei der griechischen Regierung beantragt hat und auf deren Erteilung wartet. GKC beabsichtigt, seine Anlage zum Anbau bzw. zur Verarbeitung von Cannabis auf einem schon ins Auge gefassten Grundstück außerhalb von Athen zu errichten. Die Projektmanagement-Abteilung sieht 3 Entwicklungsphasen vor, die jeweils 125.000 Quadratfuß (ca. 11.612 m²) für einen Gewächshausanbau unter künstlicher Verdunklung (,light-deprivation') umfassen. Jede Phase soll 93.600 Pound (ca. 42.456 kg) erstklassiges medizinisches Cannabis produzieren, mit einer angenommenen gesamten Projektkapazität von mindestens 280.000 Pound (ca. 127.005 kg) jährlich, die zum Vertrieb in ganz Europa und auf anderen ausgewählten Märkten bestimmt sind. Als Mitglied der Europäischen Union hat Griechenland einen ungehinderten Zugang zum europäischen Markt. Die Absichtserklärung legt eine Grundsatzvereinbarung fest, wonach KBI als Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten das Recht hat, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50% seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten von KBI berücksichtigt werden). Der Abschluss der in der Absichtserklärung vorgesehenen Transaktion hängt neben anderen üblichen Bedingungen davon ab, dass KBI seine Due Diligence-Prüfung hinsichtlich GKC sowie die Erstellung, Unterzeichnung und Vorlage der endgültigen Transaktionsdokumentation zufriedenstellend abschließt und die endgültige Erteilung der Lizenz durch die griechische Regierung erfolgt. "Wir haben gerade eine erste Reise nach Athen in Zusammenhang mit dem Due Diligence-Verfahren bezüglich des beabsichtigten Erwerbs einer Beteiligung an GKC beendet", bestätigte William David Jones, KAYS Senior Advisor for Business Development, Licensing and Financial Operations. "Während eines Zeitraums von drei Tagen haben wir zahlreiche Meetings mit GKC (der Geschäftsleitung, ihren Vertretern und dem technischen Projektberater) durchgeführt und eine Vor-Ort-Überprüfung des Grundstücks, für das der Genehmigungsantrag gestellt wurde, vorgenommen. Außerdem haben wir uns mit einem Mitglied der Landwirtschaftlichen Universität Athen getroffen, der an der Ausarbeitung des Entwurfs für die griechischen Vorschriften zur Genehmigung von Cannabis beteiligt war, und einen ehemaligen Minister der griechischen Regierung konsultiert, der uns wertvolle Informationen zu unserem Vorhaben und zur Zukunft des Cannabismarkts in Griechenland mitteilte. Darüber hinaus haben wir uns mit den KAYS-Rechtsanwälten der in Athen ansässigen Anwaltskanzlei von Dalakos Fassolis Theofanopoulos ( https://dftlaw.gr/) in Verbindung gesetzt, die uns über die nächsten Schritte zum Abschluss der Due Diligence-Prüfung vor Beginn der finalen Verhandlungsrunde mit GKC berieten." "Die Absichtserklärung (MOU) setzt unsere strategische Neuausrichtung fort, die mit unserem kanadischen Franchiseprogramm eingeleitet wurde", erklärte Craig Frank, CEO von KAYS. "Wir haben uns dafür entschieden, unsere Pläne für die Entwicklung im Inland zu verschieben, bis das Bundesrecht eine zuverlässige und angemessene Expansion erlaubt. Bis dahin werden wir internationale Geschäftschancen prüfen und diejenigen umsetzen, die zu unserer koordinierten Strategie für internationales Wachstum passen. Mit Griechenland beginnt eine neue Ära für KAYS." Weitere Informationen über die MOU und die beabsichtigte Transaktion mit GKC finden Sie in den eingereichten Formularen 8-K und 10-Q, die Sie auf www.sec.gov einsehen können. Über Kaya Holdings, Inc. und Kaya Brands International ( www.kayaholdings.com) Kaya Holdings, Inc. ("KAYS") ist ein vertikal integriertes legales Cannabisunternehmen, das hochwertige Cannabisprodukte für medizinische Zwecke und zum Privatkonsum herstellt, vertreibt und/oder verkauft, einschließlich Cannabisblüten, Konzentraten, Ölen und Extrakten, mit Cannabis versetzter Lebensmittel, Topika und cannabisbasierter Medizinprodukte. KAYS ist eine in den USA ansässige börsennotierte Gesellschaft, die im OTCQB-Segment des Freiverkehrsmarkts unter dem Symbol OTCQB:KAYS notiert ist. Zu den Marken, die im Besitz von KAYS sind und von KAYS betrieben werden, gehören die Marke Kaya Shack mit lizenzierten Läden zum Verkauf von Marihuana für medizinische oder Genusszwecke ( www.kayashack.com) und die Marke Kaya Farms mit Cannabisproduktions- und Verarbeitungsbetrieben. Bei weiteren Kaya-Marken in den Kategorien Extrakte, Öle, Hanfzubereitungen (Edibles), Topika, Zubehörartikel und cannabisbasierte Medizinprodukte ist die Entwicklung abgeschlossen und diese stehen kurz vor der Markteinführung. Bei Kaya Brands International, Inc. handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, die von KAYS als Sprungbrett für die Expansionsbestrebungen im Ausland gegründet wurde. Cannabisaktivitäten in den USA Kaya Shack-Einzelhandelsgeschäfte für Cannabis 2014 war KAYS das erste börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten, das eine Abgabestelle für medizinisches Marihuana besaß und betrieb. Derzeit betreibt KAYS drei von der OLCC-lizenzierte Kaya Shack Einzelhandelsgeschäfte für Marihuana, um den Markt in Oregon legal mit Marihuana zu medizinischen und Genusszwecken zu beliefern. Kaya Farms Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion und medizinische Cannabisprodukte in Eugene (Oregon): KAYS hat seine eigenen geschützten Kaya Farms-Cannabissorten entwickelt, die es (zusammen mit Edibles und anderen Cannabisderivaten) in seiner 12.000 Quadratfuß (1.114 m²) großen Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion in Eugene (Oregon) anbaut und produziert. Diese Anlage kann derzeit ca. 1.500 Pound (ca. 680 kg) erstklassiges Cannabis jährlich produzieren, wobei diese Produktionsmenge noch ausgebaut werden kann. Das Unternehmen beabsichtigt außerdem, den Raum für die Herstellung von Ölen, Konzentraten, Extrakten, Edibles und medizinischen Cannabisprodukten zu nutzen. KAYS nutzt die Anlage zur Zeit nur in begrenztem Umfang, bis die Genehmigung zur Übertragung der Produktions- und Verarbeitungslizenzen an KAYS durch die Oregon Liquor Control Commission ("OLCC"), die in Oregon u.a. für die Regulierung des Anbaus, der Produktion und des Verkaufs von legalem Cannabis zuständig ist, erteilt wird. Farm und Gewächshaus in Lebanon (Oregon): KAYS besitzt ein ca. 10,5 Hektar großes Grundstück in Lebanon, Linn County, (Oregon), auf dem es eine 85.000 Quadratfuß (ca. 4.645 m²) große Kaya Farms-Gewächshausanlage für Anbau und Produktion errichten möchte. Bis dato hat KAYS die Baugenehmigungen von Linn County erhalten und wird nach Erteilung der OLCC-Lizenz mit dem Bau beginnen. Die Farm ist zur unmittelbaren Entwicklung vorgesehen und bietet dem Unternehmen eine potenzielle zusätzliche Kapazität von über 100.000 Pound (ca. 45.359 kg) im Jahr, die erweitert werden soll, sobald der Export von Oregon in andere US-Bundesstaaten und ins Ausland, wo die Nutzung von Cannabis legal ist, erlaubt ist. Kaya Farms wird im Einklang mit Handbüchern für den Anbau sowie für Compliance, Personalangelegenheiten und Sicherheit betrieben. Marken- und Produktentwicklung: Das Unternehmen unterhält eine Genbank mit über 30 Cannabissorten und hat unter den Kaya-Markennamen auch verschiedene Rezepturen von Edibles, Cannabisderivaten und Marihuanazigaretten geschützt. Vorbehaltlich der Genehmigung unserer Produktions- und Verarbeitungslizenz hat das Unternehmen Fortschritte bei der Entwicklung seiner Marken Kumba Extracts, Syzygy Extracts, Pakalolo Juice Company und Kaya Yums für Extrakte, Öle, Verdampferkartuschen, Getränke und eine Vielzahl von Edibles erzielt. Die Marken kommen zu den vorgerollten Joints der Marke Kaya Buddies, den Kaya Gear-T-Shirts und den Really Happy Glass-Accessoires hinzu, die schon in den Kaya Shack-Läden erhältlich sind. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Finanzierungs- und Lizenzierungsphase beabsichtigt KAYS, mit einem Rollout in mehreren Bundesstaaten zu beginnen, der 2020 in dem Umfang geplant ist, in dem die Rechtslage in den USA dies zulässt. Internationale Cannabisaktivitäten - Kaya Brands International Nach mehr als fünf Jahren an Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Anbau von Cannabis innerhalb der strikten regulatorischen Auflagen einer Aktiengesellschaft hat KAYS Kaya Brands International, Inc. ("KBI") gegründet, um seine Erfahrung zu nutzen und in die Cannabismärkte weltweit zu expandieren. Zu den aktuellen Aktivitäten und Initiativen von KBI gehören: Franchising in Kanada: KAYS hat Kanada für seine ersten internationalen Verkaufsaktivitäten und den Betrieb von Shack-Franchisecannabisläden ausgewählt. KAYS hat eine Gebietsvertretungsvereinbarung mit der Franchise Academy (einer führenden kanadischen Unternehmensgruppe für Franchiseentwicklung und Vertrieb) getroffen, um das Kaya Shack-Programm für Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte in Kanada (dem einzigen G7-Land, das die Produktion, den Verkauf und die Nutzung von Cannabis sowohl für medizinische als auch für Genusszwecke auf nationaler Ebene legalisiert hat) umzusetzen. Die Vereinbarung setzt sich (in Abhängigkeit von den Lizenz- und Marktbedingungen) 75-100 Kaya Shack-Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte im Rahmen eines mehrjährig angelegten Rollouts in ganz Kanada zum Ziel. Die Franchise Academy ( http://www.franchiseacademy.ca) und ihr Gründer Shawn Saraga sind Mitglied und nationaler Sponsor der Canadian Franchise Association. Mit einer Branchenerfahrung von über 15 Jahren und dem erfolgreichen Abschluss von über 700 Franchisevereinbarungen und Mietverträgen in ganz Kanada verfügt die Franchise Academy über das Wissen, die Kompetenz und das Engagement, um ausgewählte Franchisegeber beim Einstieg in den kanadischen Markt zu unterstützen. Darüber hinaus hat KAYS die in Toronto (Kanada) ansässige Anwaltskanzlei Garfinkle Biderman, LLP damit beauftragt, die Franchise Disclosure Documents und zugehörige Unterlagen für den Verkauf der Kaya Shack-Cannabis-Franchisegeschäfte in Kanada zu erstellen. Wir gehen davon, dass der Verkauf und die Vermittlung der Franchisegeschäfte in Kanada in den nächsten 3-24 Monaten über die Bühne gehen werden. KAYS beabsichtigt, sein Franchisegeschäft letztendlich auch auf die USA auszudehnen, sofern die Vorschriften und Gesetzes dies erlauben. Griechenland KAYS hat eine Absichtserklärung ("MOU") unterzeichnet, durch die eine Grundsatzvereinbarung getroffen wird, wonach KBI eine Beteiligung von 50% an Greekkannabis, PC ("GKC") erwirbt. GKC ist ein vor Kurzem gegründetes, in Athen ansässiges Cannabisunternehmen, das eine Genehmigung für den Anbau, die Verarbeitung und den Export von medizinischem Cannabis bei der griechischen Regierung beantragt hat und auf deren Erteilung wartet. Die Absichtserklärung legt eine Grundsatzvereinbarung fest, wonach KBI als Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten das Recht hat, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50% seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten von KBI berücksichtigt werden). Der Abschluss der in der Abschlusserklärung vorgesehenen Transaktion hängt neben anderen üblichen Bedingungen davon ab, dass die KBI seine Due Diligence-Prüfung hinsichtlich GKC sowie die Erstellung, Unterzeichnung und Vorlage der endgültigen Transaktionsdokumentation zufriedenstellend abschließt und die endgültige Erteilung der Genehmigung durch die griechische Regierung erfolgt. GKC beabsichtigt, seine Anlage zum Anbau bzw. zur Verarbeitung von Cannabis auf einem schon ins Auge gefassten Grundstück außerhalb von Athen zu errichten. Die Projektmanagement-Abteilung sieht 3 Entwicklungsphasen vor, die jeweils 125.000 Quadratfuß (ca. 11.612 m²) für einen Gewächshausanbau unter künstlicher Verdunklung (,light-deprivation') vorsehen. Jede Phase soll 93.600 Pound (ca. 42.456 kg) erstklassiges medizinisches Cannabis produzieren, mit einer angenommenen gesamten Projektkapazität von mindestens 280.000 Pound (ca. 127.005 kg) jährlich, die zum Vertrieb in ganz Europa und auf anderen ausgewählten Märkten bestimmt sind. Als Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten durch KBI hat GKW KBI eine Option gewährt, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50% seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten von KBI berücksichtigt werden). Die Vereinbarung unterliegt noch der Due Diligence-Prüfung durch KBI und der endgültigen Erteilung der Lizenz durch die griechischen Behörden. KAYS und KBI werden in Griechenland durch die Athener Anwaltskanzlei Dalakos Fassolis Theofanopoulos ( https://dftlaw.gr/) vertreten. Die Kanzlei kann auf eine langjährige und angesehene Rechtspraxis zurückblicken und hat ein umfassendes internationales Netz von Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Anwaltskanzleien weltweit aufgebaut. Wichtige Offenlegung: KAYS beabsichtigt die Umsetzung seiner mitgeteilten Geschäftsziele im Einklang mit dem derzeitigen Rechtsverständnis hinsichtlich der einzelstaatlichen und örtlichen Gesetze und der Vollstreckungspolitik und -prioritäten auf Bundesebene in Bezug auf Marihuana. Potenzielle Investoren und Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass KAYS und MJAI vor einer Umsetzung eines Teils ihres Geschäftsplans (einschließlich u.a. Genehmigungsanträgen für den Anbau, den Vertrieb oder Verkauf von Marihuanaprodukten, der Durchführung der obigen Aktivitäten oder des Erwerbs von bestehenden Betrieben zur Herstellung bzw. zum Verkauf von Cannabis) einen Rechtsanwalt konsultieren. Die Rechtsberatung des Anwalts hinsichtlich spezifischer Aktivitäten von KAYS, Rechtsverfahren auf bundes-, einzelstaatlicher oder örtlicher Ebene oder Änderungen bei der Politik der Bundesregierung und/oder staatlichen und örtlichen Gesetzen können sich negativ auf die Geschäftsaktivitäten und den Shareholder Value auswirken. Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" eingestuft werden können und üblicherweise Begriffe wie "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "erwarten" oder vergleichbare Ausdrücke enthalten. Diese Aussagen werden gemäß den Safe Harbor-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 gemacht. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen oder beitragen können, sind u.a. die Akzeptanz der aktuellen und zukünftigen Produkte des Unternehmens auf dem Markt, die Fähigkeit des Unternehmens, effektive neue Produkte zu entwickeln und die Genehmigungen der Aufsichtsbehörden für diese Produkte zu erhalten, Wettbewerbsfaktoren, die Abhängigkeit von Drittlieferanten sowie andere Risiken, die in den regelmäßig vom Unternehmen bei der Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) eingereichten Berichten aufgeführt werden. Durch die Mitteilung dieser zukunftsgerichteten Aussagen übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen nach dem Veröffentlichungsdatum durch Korrekturen oder Änderungen zu aktualisieren. Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Investor Relations unter der Telefonnr.: 561-210-7664
20.11.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
918025 20.11.2019 ISIN US4865671006 AXC0377 2019-11-20/22:15
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