Urteil des OLG Düsseldorf zu Fall eines Versicherungsmaklers, der seine Kunden mehrfach angerufen hat "Service Calls"-Urteil des OLG Düsseldorf: Es untersagte einem Versicherungsmakler, seinen Kunden ohne vorherige Einwilligung anzurufen, wenn dieser Anruf über die gesetzliche Betreuungspflicht bereits vermittelter Versicherungsverträge hinausgeht. Das OLG Düsseldorf verwies den Versicherungsmakler darauf, vorher eine Einwilligung einzuholen oder den Kunden auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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