BERLIN (dpa-AFX) - Zum 100. Jahrestag des Betriebsrätegesetzes fordern die Gewerkschaften eine Ausweitung der Mitbestimmung in Deutschland. Die Rechte der Belegschaftsvertreter bei der Digitalisierung müssten gestärkt werden, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag). "Überall wo es Auswirkungen auf Arbeitsabläufe und - bedingungen gibt, brauchen wir Mitbestimmung."
Auch die IG Metall verlangte, die Mitbestimmungsrechte an den technischen Wandel anzupassen. "Betriebsräte brauchen stärkere Rechte bei der Einführung von künstlicher Intelligenz", sagte die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner. Die Beschäftigten müssten vorausschauend für neue Tätigkeiten weitergebildet werden. Bei der qualitativen Personalplanung müsse es ein generelles Mitbestimmung- und Initiativrecht für die Betriebsräte geben.
Am 4. Februar 1920 war das Betriebsrätegesetz in Kraft getreten, das zu den Vorläufern des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes zählt. Arbeitnehmer in Deutschland erhielten damit erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Interessenvertretung.
DGB-Chef Hoffmann forderte von der Bundesregierung ein härteres Vorgehen gegen Unternehmen, die Betriebsratsarbeit behindern. "Wir erleben, dass sich immer mehr Unternehmen zu betriebsratsfreien Zonen erklären wollen", sagte er. "Wo Beschäftigte die Gründung eines Betriebsrats vorbereiten, muss klar sein, dass ihnen der Chef nicht mit Entlassung drohen kann." Anders als bisher, müsse der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte deshalb schon zu diesem Zeitpunkt gelten./hff/DP/eas
Auch die IG Metall verlangte, die Mitbestimmungsrechte an den technischen Wandel anzupassen. "Betriebsräte brauchen stärkere Rechte bei der Einführung von künstlicher Intelligenz", sagte die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner. Die Beschäftigten müssten vorausschauend für neue Tätigkeiten weitergebildet werden. Bei der qualitativen Personalplanung müsse es ein generelles Mitbestimmung- und Initiativrecht für die Betriebsräte geben.
Am 4. Februar 1920 war das Betriebsrätegesetz in Kraft getreten, das zu den Vorläufern des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes zählt. Arbeitnehmer in Deutschland erhielten damit erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Interessenvertretung.
DGB-Chef Hoffmann forderte von der Bundesregierung ein härteres Vorgehen gegen Unternehmen, die Betriebsratsarbeit behindern. "Wir erleben, dass sich immer mehr Unternehmen zu betriebsratsfreien Zonen erklären wollen", sagte er. "Wo Beschäftigte die Gründung eines Betriebsrats vorbereiten, muss klar sein, dass ihnen der Chef nicht mit Entlassung drohen kann." Anders als bisher, müsse der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte deshalb schon zu diesem Zeitpunkt gelten./hff/DP/eas
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