Schränkt die Deutsche Bahn Reiseportale ein, die im Internet Reiseinformationen und Fahrkarten des Staatskonzerns anbieten? Dieser Frage will nun das Bundeskartellamt mit einem sogenannten Verwaltungsverfahren nachgehen, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. "Solche Dienstleister sind auf Informationen der Deutschen Bahn AG angewiesen", teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit. "Nach uns vorliegenden Informationen erhalten Mobilitätsplattformen bislang keine Echtzeiten über Züge."
Zudem soll der Staatskonzern umfangreiche Vorgaben machen - etwa, dass die Portale auf DB-Fahrscheine keine Rabatte gewähren dürfen. Das Bundeskartellamt will in den kommenden Wochen dazu verschiedene Marktteilnehmer befragen. Auf den Reiseportalen können Kunden in der Regel Preise und Verkehrsmittel miteinander vergleichen und buchen.
Die Deutsche Bahn bestätigte auf Anfrage das Verfahren der Wettbewerbsbehörde und kündigte an, umfassend zu kooperieren. "Beim Online-Vertrieb stellen sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung neue Fragestellungen, zu denen es bislang an gefestigter Rechtspraxis fehlt", teilte das Unternehmen mit./maa/DP/jha
AXC0179 2019-11-28/14:58