Von Pietro Lombardi
ZÜRICH (Dow Jones)--Julius Bär bildet vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von 153 Millionen Schweizer Franken für einen Rechtsstreit infolge der deutschen Wiedervereinigung. Grund ist eine Entscheidung eines Schweizer Gerichts, das im Zusammenhang mit angeblich unbefugten Entnahmen von ostdeutschen Vermögenswerten nach dem Fall der Berliner Mauer einer Klage gegen die Schweizer Bank stattgegeben hat.
Hintergrund sind angebliche und unbefugte Abbuchungen von einem Bankkonto der ehemaligen Schweizer Bank Cantrade, das eine Exportgesellschaft der DDR dort hatte. Julius Bär hatte Cantrade 2005 von der UBS durch den Erwerb der Bank Ehinger & Armand von Ernst AG übernommen.
Julius Bär will die Entscheidung des Gerichts laut Mitteilung anfechten. Sobald es eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung gebe, wolle Julius Bär die "endgültig zugesprochene Summe" von der UBS zurückfordern.
Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) klagt seit September 2014 in Zürich im Zusammenhang mit diesen angeblich unautorisierten Abbuchungen zwischen 1990 und 1992 von dem ehemaligen DDR-Konto. Die BvS fordert 97 Millionen Schweizer Franken plus Zinsen von Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade.
"Die BvS bezeichnet sich als zuständige deutsche Behörde für die Einforderung von zwischen 1990 und 1992 erfolgten angeblich nichtautorisierten Geldbezügen vom Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei der Cantrade", teilte Julius Bär mit.
Julius Bär habe "die Forderungen der BvS stets bestritten" und werde "dies auch weiterhin tun".
Am 3. Dezember hat das Obergericht Zürich die Forderungen der BvS in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009 bestätigt.
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December 05, 2019 03:45 ET (08:45 GMT)
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