DGAP-News: B+S Banksysteme Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 16.01.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-12-05 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München - WKN 126215
-
- ISIN DE0001262152 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am *16. Januar 2020 um
10:00 Uhr*
(Einlass ab 9:30 Uhr)
im
Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5,
80333 München stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
2018/2019 und des Lageberichts der B+S
Banksysteme Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses 2018/2019 und des
Lageberichts des Konzerns, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175
Abs. 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass
der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme des festgestellten
Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei
einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme
des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176
Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
Hauptversammlung den Jahresabschluss, den
Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und
- bei börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie bei einem
Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss,
den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats hierüber zugänglich zu machen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019 einzeln Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum
Aufsichtsrat*
Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr
Prof. Dr. Herbert Kofler, ist leider
verstorben. Aus diesem Grund ist die Neuwahl
eines Mitglieds des Aufsichtsrats erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95
Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11
Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Mag. Hanna Spielbüchler,
Rechtsanwältin und geschäftsführende
Gesellschafterin der Lirk Spielbüchler
Hirtzberger Rechtsanwälte OG,
Salzburg/Österreich,
mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen
Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021/2022
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Mag. Hanna Spielbüchler ist nicht Mitglied
in einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsgremium und nicht Mitglied in einem
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremium.
Frau Mag. Hanna Spielbüchler hat keine
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
bzw. einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär im Sinn von Ziffer 5.4.1
DCGK.
Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidatin versichert, dass
diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann.
Der Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen
Kandidatin steht über die Internetseite der
Gesellschaft unter der Adresse
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung
zur Verfügung.
Teilnahmebedingungen
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 4 und 5 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des
Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung muss in Textform
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter Nachweis
des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut aus.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Versammlung, also auf den *Beginn des 26.
Dezember 2019, 00:00 Uhr*, ('*Nachweisstichtag*') zu
beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des *9. Januar
2020, 24:00 Uhr,* bei folgender Anmeldestelle zugehen:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweisstichtages*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme-
und stimmberechtigt, es sei denn, er hat sich vom
Vorbesitzer, welcher die Aktien zum Nachweisstichtag
noch gehalten hat, bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG
gleichgestellte Institution oder Person mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher
die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht
abzustimmen.
Ein Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5 des WpHG, das
für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
https://www.bs-ag.com/Hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann auch
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für die Erklärung einer
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des
Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten
stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere
auch für die elektronische Übermittlung, zur
Verfügung:
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 30 90 3 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
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