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DGAP-News: NEXR Technologies SE: Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund DPR-Prüfung gemäß § 342b Abs. 2 HGB (deutsch)

NEXR Technologies SE: Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund DPR-Prüfung gemäß § 342b Abs. 2 HGB

DGAP-News: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Sonstiges
NEXR Technologies SE: Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung für
das Geschäftsjahr 2017 aufgrund DPR-Prüfung gemäß § 342b Abs. 2 HGB

20.12.2019 / 16:46
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NEXR Technologies SE: Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund DPR-Prüfung gemäß § 342b Abs. 2 HGB Berlin, 20. Dezember 2019 Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat erwartungsgemäß eine fehlerhafte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verstöße gegen anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017: 1. Der Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft: Die Darstellung und Analyse der Ertragslage sei nicht angemessen, der Risikobericht sei nicht vollständig und der für das Geschäftsjahr 2018 prognostizierte Umsatzbetrag von EUR 13 Mio. sei um mehr als 95 % zu hoch angegeben. 2. Die Werthaltigkeit des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 mit EUR 21,2 Mio. angesetzten - aus der Verschmelzung mit der STARAMBA GmbH im Jahr 2016 resultierenden - Geschäfts- oder Firmenwertes habe nicht nachgewiesen werden können. 3. Die Anhangangaben im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 3,6 Mio. sowie die Darstellung der Auswirkungen der Transaktion auf die Finanzlage der STARAMBA SE seien nicht sachgerecht. Geschäftsführender Direktor und Verwaltungsrat der NEXR Technologies SE haben der Fehlerfeststellung der DPR zugestimmt. Nach dieser Einverständniserklärung wurde gemäß § 342b Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 HGB die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom abschließenden Prüfergebnis der DPR in Kenntnis gesetzt. Zudem wird die Gesellschaft die Fehlerfeststellung in Abstimmung mit der BaFin im Bundesanzeiger veröffentlichen. Darüber hinaus haben die entsprechenden Fehler in der Rechnungslegung bereits im Jahresabschluss 2018 Berücksichtigung gefunden. Der Jahresabschluss 2018 der STARAMBA SE (nun unter NEXR Technologies SE firmierend) wurde durch den Wirtschaftsprüfer testiert. Die Fehlerfeststellung berührt Umsatz und Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres nicht. ____________________________________________________________________________ NEXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5) - General Standard/Regulierter Markt Über NEXR Technologies NEXR steht für die Entwicklung von Technologien und Apps der nächsten Generation, bei denen Augmented Reality (AR), Mixed Reality (MR) und Virtual Reality (VR) zusammenkommen, um die nächste Extended Reality (XR) zu formen. Die NEXR Technologies SE aus Berlin (XETRA: 99SC) ist ein Virtual-Reality (VR)-First-Mover mit einzigartiger Hard- und Software-Expertise. Die Geschäftsfelder VR-Experiences, 3D-Scannersysteme und Motion Capture & Animation beschäftigen sich mit zukunftsweisenden Services und Produkten und treten unter eigenen Namen und Marken auf. Unter der Marke "VRIDAY" werden VR-Projekte und Dienstleistungen angeboten, "3D Instagraph" entwickelt und vertreibt die eigenentwickelten Scannersysteme und "OnPoint Studios" bietet in einem der größten MoCap-Studios Deutschlands alle Dienste rund um Motion Capture und Animation an. Diese drei Geschäftsfelder arbeiten eng unter dem Dach der NEXR Technologies SE zusammen. Während "VRIDAY" als Agentur Beratung, Planung, Umsetzung und Publishing von VR Experiences für Unternehmen und Marken anbietet, wird die Technologie des Geschäftsfeldes "3D Instagraph" für die Erstellung von 3D Avataren genutzt, welche mithilfe des Motion Capture Studios OnPoint animiert und in virtuellen Welten eingebunden werden können. Bei 3D Instagraph findet die Entwicklung und der Vertrieb der eigenentwickelten 3D-Scanner nebst unterschiedlicher Anwendungssoftware statt. Mit Hilfe der Scanner können in Sekundenschnelle fotorealistische 3D Avatare erzeugt werden. Die NEXR Technologies SE ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: NEXR Technologies SE; Lydia Herrmann, Investor Relations; Aroser Allee 60; 13407 Berlin; Deutschland Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-0; Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1; E-Mail: l.herrmann@nexr-technologies.com; www.nexr-technologies.com
20.12.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: NEXR Technologies SE Aroser Allee 60 13407 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-0 Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1 E-Mail: l.herrmann@nexr-technologies.com Internet: www.nexr-technologies.com ISIN: DE000A1K03W5 WKN: A1K03W Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 941961 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
941961 20.12.2019 ISIN DE000A1K03W5 AXC0240 2019-12-20/16:46
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