DGAP-News: DATAGROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
DATAGROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
03.03.2020 in Pliezhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-01-24 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
DATAGROUP SE Pliezhausen International Security
Identification Number (ISIN):
DE000A0JC8S7 Wertpapierkennnummer (WKN):
A0JC8S Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft
ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 03. März 2020,
um 11.00 Uhr am Firmensitz der Gesellschaft in der
Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen.
Tagesordnung der Hauptversammlung
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes
(AktG), finden auf die DATAGROUP SE aufgrund der
Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c)
ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung)
Anwendung, soweit sich nicht aus spezielleren
Vorschriften der SE-Verordnung oder des
SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) etwas anderes ergibt
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom
01.10.2018 bis 30.09.2019 nebst Bericht des
Aufsichtsrats*
Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen können in
den Geschäftsräumen der DATAGROUP SE,
Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124
Pliezhausen und im Internet unter
_www.datagroup.de/hauptversammlung/_
eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten
Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung ausliegen und
näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom
01.10.2018 bis 30.09.2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen: Der im Geschäftsjahr vom
01.10.2018 bis 30.09.2019 erzielte Bilanzgewinn
von EUR 14.532.128,04 wird wie folgt verwendet:
* Ausschüttung einer EUR 5.832.021,30
Dividende von EUR 0,70 je
dividendenberechtigter
Stückaktie für
8.331.459 Stückaktien,
somit insgesamt
* Gewinnvortrag des EUR 8.700.106,74
verbleibenden Gewinns auf
neue Rechnung
Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien
sind gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
von der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar
oder mittelbar gehaltenen 17.541 eigenen
Aktien. Sollte sich die Zahl der von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird
bei unveränderter Höhe der Dividende je
dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der DATAGROUP SE für
das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis
30.09.2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019
amtierenden Mitgliedern des Vorstands der
DATAGROUP SE für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der DATAGROUP SE
für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis
30.09.2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der
DATAGROUP SE für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BANSBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestr. 67 -
74, 70184 Stuttgart
* zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und
des Konzerns für das Geschäftsjahr
2019/2020 zu wählen und
* zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte
gemäß §§ 115 ff. WpHG im
Geschäftsjahr 2019/2020 und 2020/2021 bis
zur nächsten Hauptversammlung zu
bestellen, sofern die vorstehenden Normen
auf die Gesellschaft anwendbar sind.
*Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts*
Im Hinblick auf die Transparenz der DATAGROUP SE und
als Service für die Aktionäre der Gesellschaft werden
nachfolgend nicht nur die gesetzlich zwingenden
Angaben, sondern auch weitergehende Informationen in
Anlehnung an die Anforderungen für börsennotierte
Gesellschaften gegeben.
*GRUNDKAPITAL UND STIMMRECHTE*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der
Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in
8.349.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl
der Stimmrechte beläuft sich damit auf 8.349.000
Stimmrechte.
Zum Zeitpunkt der Einberufung sind in dieser Gesamtzahl
17.541 eigene Aktien enthalten, aus denen der
Gesellschaft keine Rechte zustehen.
*TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG*
Gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 der Satzung sind zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
hierzu fristgerecht anmelden und als Nachweis ihrer
Berechtigung der Gesellschaft unter der nachfolgend
genannten Adresse einen durch das depotführende
Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis
ihres Anteilsbesitzes übermitteln:
DATAGROUP SE
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035/H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Fax: 0711 127 79264
oder per E-Mail unter: HV-Anmeldung@lbbw.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, den 11.02.2020 (00:00 Uhr), beziehen
und der Gesellschaft, ebenso wie die Anmeldung, unter
der vorgenannten Adresse mindestens sechs Tage vor der
Versammlung, also spätestens bis zum 25.02.2020 (24:00
Uhr), zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut
aus. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
*ERLÄUTERUNG ZUR BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS
(RECORD DATE):*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht mit diesen Aktien im eigenen Namen an der
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und ist kein relevantes Datum für eine
Dividendenberechtigung.
*STIMMRECHTSVERTRETUNG*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung
von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer
Vollmacht können unter Nutzung des auf der
Internetseite der Gesellschaft abrufbaren
Vollmachtsformulars erfolgen. Ein Vollmachtsformular
befindet sich auch auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird und wird den Aktionären zudem auf
Verlangen zugesandt. Ausnahmen vom Textformerfordernis
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG.
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der
Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
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January 24, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)
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