DGAP-News: DATAGROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DATAGROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.03.2020 in Pliezhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-01-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. DATAGROUP SE Pliezhausen International Security Identification Number (ISIN): DE000A0JC8S7 Wertpapierkennnummer (WKN): A0JC8S Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 03. März 2020, um 11.00 Uhr am Firmensitz der Gesellschaft in der Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen. Tagesordnung der Hauptversammlung Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG), finden auf die DATAGROUP SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich nicht aus spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung oder des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) etwas anderes ergibt 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 nebst Bericht des Aufsichtsrats* Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der DATAGROUP SE, Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen und im Internet unter _www.datagroup.de/hauptversammlung/_ eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der im Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 erzielte Bilanzgewinn von EUR 14.532.128,04 wird wie folgt verwendet: * Ausschüttung einer EUR 5.832.021,30 Dividende von EUR 0,70 je dividendenberechtigter Stückaktie für 8.331.459 Stückaktien, somit insgesamt * Gewinnvortrag des EUR 8.700.106,74 verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 17.541 eigenen Aktien. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der DATAGROUP SE für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der DATAGROUP SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der DATAGROUP SE für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der DATAGROUP SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestr. 67 - 74, 70184 Stuttgart * zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen und * zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte gemäß §§ 115 ff. WpHG im Geschäftsjahr 2019/2020 und 2020/2021 bis zur nächsten Hauptversammlung zu bestellen, sofern die vorstehenden Normen auf die Gesellschaft anwendbar sind. *Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts* Im Hinblick auf die Transparenz der DATAGROUP SE und als Service für die Aktionäre der Gesellschaft werden nachfolgend nicht nur die gesetzlich zwingenden Angaben, sondern auch weitergehende Informationen in Anlehnung an die Anforderungen für börsennotierte Gesellschaften gegeben. *GRUNDKAPITAL UND STIMMRECHTE* Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 8.349.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich damit auf 8.349.000 Stimmrechte. Zum Zeitpunkt der Einberufung sind in dieser Gesamtzahl 17.541 eigene Aktien enthalten, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. *TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich hierzu fristgerecht anmelden und als Nachweis ihrer Berechtigung der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln: DATAGROUP SE c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035/H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Fax: 0711 127 79264 oder per E-Mail unter: HV-Anmeldung@lbbw.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, den 11.02.2020 (00:00 Uhr), beziehen und der Gesellschaft, ebenso wie die Anmeldung, unter der vorgenannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 25.02.2020 (24:00 Uhr), zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut aus. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. *ERLÄUTERUNG ZUR BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS (RECORD DATE):* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht mit diesen Aktien im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung. *STIMMRECHTSVERTRETUNG* Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbaren Vollmachtsformulars erfolgen. Ein Vollmachtsformular befindet sich auch auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird und wird den Aktionären zudem auf Verlangen zugesandt. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
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January 24, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)