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DGAP-HV: DATAGROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.03.2020 in Pliezhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: DATAGROUP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DATAGROUP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
03.03.2020 in Pliezhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-01-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DATAGROUP SE Pliezhausen International Security 
Identification Number (ISIN): 
DE000A0JC8S7 Wertpapierkennnummer (WKN): 
A0JC8S Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft 
ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
am Dienstag, 03. März 2020, 
um 11.00 Uhr am Firmensitz der Gesellschaft in der 
Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 Pliezhausen. 
Tagesordnung der Hauptversammlung 
 
Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland 
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des 
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes 
(AktG), finden auf die DATAGROUP SE aufgrund der 
Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) 
ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut 
der Europäischen Gesellschaft (SE-Verordnung) 
Anwendung, soweit sich nicht aus spezielleren 
Vorschriften der SE-Verordnung oder des 
SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) etwas anderes ergibt 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 
   01.10.2018 bis 30.09.2019 nebst Bericht des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen können in 
   den Geschäftsräumen der DATAGROUP SE, 
   Wilhelm-Schickard-Straße 7, 72124 
   Pliezhausen und im Internet unter 
 
   _www.datagroup.de/hauptversammlung/_ 
 
   eingesehen werden. Auf Verlangen wird jedem 
   Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift der vorgenannten 
   Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden 
   auch in der Hauptversammlung ausliegen und 
   näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr vom 
   01.10.2018 bis 30.09.2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: Der im Geschäftsjahr vom 
   01.10.2018 bis 30.09.2019 erzielte Bilanzgewinn 
   von EUR 14.532.128,04 wird wie folgt verwendet: 
 
   * Ausschüttung einer        EUR 5.832.021,30 
     Dividende von EUR 0,70 je 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie für 
     8.331.459 Stückaktien, 
     somit insgesamt 
   * Gewinnvortrag des         EUR 8.700.106,74 
     verbleibenden Gewinns auf 
     neue Rechnung 
 
   Von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien 
   sind gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. Der vorstehende 
   Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 
   von der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar 
   oder mittelbar gehaltenen 17.541 eigenen 
   Aktien. Sollte sich die Zahl der von der 
   Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien bis zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird 
   bei unveränderter Höhe der Dividende je 
   dividendenberechtigter Aktie ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
   unterbreitet. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der DATAGROUP SE für 
   das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 
   30.09.2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands der 
   DATAGROUP SE für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der DATAGROUP SE 
   für das Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 
   30.09.2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der 
   DATAGROUP SE für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BANSBACH GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Gänsheidestr. 67 - 
   74, 70184 Stuttgart 
 
   * zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und 
     des Konzerns für das Geschäftsjahr 
     2019/2020 zu wählen und 
   * zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger Finanzberichte 
     gemäß §§ 115 ff. WpHG im 
     Geschäftsjahr 2019/2020 und 2020/2021 bis 
     zur nächsten Hauptversammlung zu 
     bestellen, sofern die vorstehenden Normen 
     auf die Gesellschaft anwendbar sind. 
 
*Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Im Hinblick auf die Transparenz der DATAGROUP SE und 
als Service für die Aktionäre der Gesellschaft werden 
nachfolgend nicht nur die gesetzlich zwingenden 
Angaben, sondern auch weitergehende Informationen in 
Anlehnung an die Anforderungen für börsennotierte 
Gesellschaften gegeben. 
 
*GRUNDKAPITAL UND STIMMRECHTE* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der 
Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 
8.349.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von 
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte beläuft sich damit auf 8.349.000 
Stimmrechte. 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung sind in dieser Gesamtzahl 
17.541 eigene Aktien enthalten, aus denen der 
Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
*TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Gemäß § 17 Abs. 1 bis 3 der Satzung sind zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
hierzu fristgerecht anmelden und als Nachweis ihrer 
Berechtigung der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse einen durch das depotführende 
Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis 
ihres Anteilsbesitzes übermitteln: 
 
DATAGROUP SE 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035/H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Fax: 0711 127 79264 
oder per E-Mail unter: HV-Anmeldung@lbbw.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, den 11.02.2020 (00:00 Uhr), beziehen 
und der Gesellschaft, ebenso wie die Anmeldung, unter 
der vorgenannten Adresse mindestens sechs Tage vor der 
Versammlung, also spätestens bis zum 25.02.2020 (24:00 
Uhr), zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht 
ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
aus. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen 
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
*ERLÄUTERUNG ZUR BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS 
(RECORD DATE):* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht mit diesen Aktien im eigenen Namen an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und ist kein relevantes Datum für eine 
Dividendenberechtigung. 
 
*STIMMRECHTSVERTRETUNG* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum 
Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung 
von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer 
Vollmacht können unter Nutzung des auf der 
Internetseite der Gesellschaft abrufbaren 
Vollmachtsformulars erfolgen. Ein Vollmachtsformular 
befindet sich auch auf der Rückseite der 
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugeschickt wird und wird den Aktionären zudem auf 
Verlangen zugesandt. Ausnahmen vom Textformerfordernis 
können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. 
Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der 
Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 24, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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