Der Baubetrieb werde mit heutigem Tag geregelt eingestellt, teilte das börsenotierte Unternehmen am Mittwoch mit. "Dies gilt bis auf Weiteres, mindestens jedoch, solange die 98. Verordnung des Bundesministers für Soziales gemäß ?2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes gilt - also bis zum 22.3.2020." Die Mitarbeiter werden "höchst vorsorglich", wie die STRABAG betont, beim Frühwarnsystem des AMS zur Kündigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...