SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen einiVita Social Estate AG:
DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Unternehmensrestrukturierung SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen einiVita Social Estate AG:
10.02.2020 / 11:23 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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SeniVita Social Estate AG, Bayreuth Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß § 17 MAR (Ad hoc Mitteilung)
Stichworte: Anleiheemission, Restrukturierung
SeniVita Social Estate AG lädt Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung über Restrukturierungsmaßnahmen ein
Bayreuth, 10. Februar 2020 - Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG, Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die bis zum 12. Februar 2020 angesetzte und bereits verlängerte Zeichnungsfrist für die beiden Schuldverschreibungen 2019/2023 (ISIN: DE000A2YPAL9) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPAM7) abzubrechen und die Emissionen abzusagen. Grund ist, dass das bisher erreichte Zeichnungs- und Umtauschvolumen für die Schuldverschreibungen mit rund 17,5 Mio. Euro weiterhin deutlich unter dem angestrebten Emissionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro liegt. Die Erlöse aus den Emissionen sollten zu einem wesentlichen Teil der Refinanzierung der bestehenden Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) dienen, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist.
Die Gesellschaft wird stattdessen die Gläubiger gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung einladen, die in der ersten Märzhälfte 2020 vorgesehen ist. Dabei soll im Wesentlichen über die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe, über eine Anpassung der Zinskonditionen sowie über Veränderungen bei der Sicherheitenbestellung entschieden werden. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.
Die Restrukturierung der Wandelanleihe 2015/2020 (Volumen: 44,6 Mio. Euro) ist wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen. Details zu dem Maßnahmenpaket, das derzeit finalisiert wird, wird der Vorstand im Rahmen des weiteren Prozesses zeitnah bekanntgeben.
Kontakt: Frank Elsner Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH Tel.: 0049 89 99 24 96 30 office@elsner-kommunikation.de
10.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: SeniVita Social Estate AG Wahnfriedstraße 3 95444 Bayreuth Deutschland ISIN: DE000A13SHL2 WKN: A13SHL Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 971521
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Bayreuth, 10. Februar 2020 - Der Vorstand der SeniVita Social Estate AG, Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die bis zum 12. Februar 2020 angesetzte und bereits verlängerte Zeichnungsfrist für die beiden Schuldverschreibungen 2019/2023 (ISIN: DE000A2YPAL9) und 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPAM7) abzubrechen und die Emissionen abzusagen. Grund ist, dass das bisher erreichte Zeichnungs- und Umtauschvolumen für die Schuldverschreibungen mit rund 17,5 Mio. Euro weiterhin deutlich unter dem angestrebten Emissionsvolumen von insgesamt 30 Mio. Euro liegt. Die Erlöse aus den Emissionen sollten zu einem wesentlichen Teil der Refinanzierung der bestehenden Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) dienen, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist.
Die Gesellschaft wird stattdessen die Gläubiger gemäß § 18 Schuldverschreibungsgesetz kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung einladen, die in der ersten Märzhälfte 2020 vorgesehen ist. Dabei soll im Wesentlichen über die Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe, über eine Anpassung der Zinskonditionen sowie über Veränderungen bei der Sicherheitenbestellung entschieden werden. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen.
Die Restrukturierung der Wandelanleihe 2015/2020 (Volumen: 44,6 Mio. Euro) ist wesentlicher Bestandteil einer grundlegenden Transformation der SeniVita Gruppe, um deren Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit deutlich zu erhöhen. Details zu dem Maßnahmenpaket, das derzeit finalisiert wird, wird der Vorstand im Rahmen des weiteren Prozesses zeitnah bekanntgeben.
Kontakt: Frank Elsner Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH Tel.: 0049 89 99 24 96 30 office@elsner-kommunikation.de
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