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DGAP-HV: KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2020 in Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: KPS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
KPS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.03.2020 in 
Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-02-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KPS AG Unterföhring ISIN DE000A1A6V48 
WKN A1A6V4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionäre herzlich ein zur am Freitag, 
20. März 2020, um 11:00 Uhr (MEZ), im Haus der 
Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
I. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts für die KPS AG 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 
   1 HGB zum 30. September 2019 sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   Konzernlageberichts für die KPS AG und den 
   Konzern zum 30. September 2019 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach § 315a Abs. 
   1 HGB zum 30. September 2019 sowie Vorlage 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen werden in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und dort 
   vom Vorstand und - soweit dies den Bericht 
   des Aufsichtsrats betrifft - Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats näher erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   am 23. Januar 2020 bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sind über unsere 
   Internetseite unter 
 
   http://www.kps.com 
 
   (im Bereich 'Investor Relations' und dort 
   unter 'Hauptversammlung') zugänglich. Auf 
   Verlangen wird den Aktionären einmalig und 
   kostenlos mit einfacher Post eine Abschrift 
   der Unterlagen zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der KPS AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 
   der KPS AG in Höhe von EUR 30.804.004,88 
 
   a) in Höhe von EUR 13.094.235,00 zur 
      Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 
      je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 
      17.709.769?,88 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Eine von der Hauptversammlung beschlossene 
   Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG erst am dritten auf die Hauptversammlung 
   folgenden Geschäftstag (d.h. am Mittwoch, 25. 
   März 2020) fällig und auch erst dann 
   ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Alleinvorstand für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018/2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly 
   GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020, sowie zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und 
   zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 WpHG 
   für das Geschäftsjahr 2019/2020, sofern 
   solche Zwischenberichte einer prüferischen 
   Durchsicht unterzogen werden sollen, zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass sein 
   Vorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
   Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 
II. 
Weitere Angaben und Hinweise 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 
   der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
   die sich zur Hauptversammlung in Textform (§ 
   126b BGB) anmelden und für die die angemeldeten 
   Aktien im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind. Die Anmeldung zur Teilnahme an 
   der Hauptversammlung muss der Gesellschaft 
   spätestens bis zum Ablauf des 13. März 2020, 
   24:00 Uhr (MEZ), unter folgender Adresse, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   KPS AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
   weiterhin die Möglichkeit an, sich unter 
   Beachtung der vorstehenden Anmeldefrist online 
   über das Aktionärsportal anzumelden, das sie 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.kps.com 
 
   (im Bereich 'Investor Relations' und dort unter 
   'Hauptversammlung') erreichen. Für den Zugang 
   zum Aktionärsportal benötigen die Aktionäre ihre 
   Aktionärsnummer und das zugehörige Passwort. Die 
   Aktionärsnummer und ein individuelles Passwort 
   für den Erstzugang zum Aktionärsportal können 
   die Aktionäre den ihnen mit der Einladung zur 
   Hauptversammlung übersandten Unterlagen 
   entnehmen. 
 
   Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden 
   sich auf dem zusammen mit dem 
   Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, 
   das auch für die Vollmachtserteilung und die 
   Erteilung von Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   genutzt werden kann, sowie online im 
   Aktionärsportal. 
 
   Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. 
   Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum 
   Anmeldeschluss am Freitag, 13. März 2020, 24:00 
   Uhr (MEZ), (sogenannter Technical Record Date) 
   entsprechen, da aus technischen Gründen im 
   Zeitraum vom Anmeldeschluss bis 
   einschließlich dem Tag der Hauptversammlung 
   keine Umschreibungen im Aktienregister 
   vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Der 
   Umschreibungsstopp bedeutet jedoch keine Sperre 
   für die Verfügung über die Aktien. Aktionäre 
   können über ihre Aktien daher auch nach 
   erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
   Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge 
   nach dem 13. März 2020, 24:00 Uhr (MEZ), bei der 
   Gesellschaft eingehen, können allerdings ihre 
   Teilnahme- und Stimmrechte nicht ausüben, es sei 
   denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen 
   oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In diesen 
   Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur 
   Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
   eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der 
   Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
   eingetragen sind, werden daher gebeten, 
   Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu 
   stellen. 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
   sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre 
   bzw. nach § 135 AktG Gleichgestellte dürfen das 
   Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, 
   als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer 
   Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 
   135 AktG. 
 
   Die zur Teilnahme berechtigten Aktionäre 
   beziehungsweise ihre Bevollmächtigten erhalten 
   Eintrittskarten zur Hauptversammlung übersandt. 
   Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal 
   anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre 
   Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken 
   oder sie auf ihrem Mobiltelefon elektronisch zu 
   speichern. 
 
   Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung 
   ist die Eintrittskarte nicht 
   Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich 
   der Vereinfachung des Ablaufs an den 
   Einlasskontrollen für den Zugang zur 
   Hauptversammlung. 
2. *Verfahren für die Erteilung von 
   Stimmrechtsvollmachten* 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der 
   Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr 
   Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, 
   andere Dritte oder einen von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. 
   Auch in diesem Fall ist eine form- und 
   fristgerechte Anmeldung gemäß vorstehender 
   Ziffer 1 erforderlich. 
 
   Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf 
   sowie den Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft genügt grundsätzlich 

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February 11, 2020 09:05 ET (14:05 GMT)

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